Zuflussprinzip

Begonnen von nlh, 15. April 2026, 15:48:53

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Dagmar81

Mir sind die Zusammenhänge schon klar. Zuflussprinzip und Datum Lohnerhalt

hier gings um die prachtvolle Aussage von Fettnäpfchen
>>>Ob der Lohn nun am 31 oder 1 des kommenden Monat kommt egal. Wenn er später kommt kann ja ein Darlehen etc. geben.
>>> Keine Ahnung aber dafür viel davon und bei Resistenz ist eh Hopfen und Malz verloren


Fazit: wenn jemand für den Moant gearbeitet hat und Lohn bekommen hat braucht er nix vom Amt.
Wenn die Lohnzahlung sich um ein paar Tage verschiebt gibts Überbrückung/Darlehen.

Sheherazade

Zitat von: Dagmar81 am 18. April 2026, 14:55:37Fazit: wenn jemand für den Moant gearbeitet hat und Lohn bekommen hat braucht er nix vom Amt.

Dumm nur, wenn er das Geld vom Amt schon am Monatsanfang im voraus bekommen hat. Falls es dir nicht bekannt sein sollte: Die Jobcenter leisten im voraus.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dagmar81

dann Zahlt er es zurück. Er steht ja noch in "Verbindung"

Sheherazade

Ich bin wirklich sehr geduldig und habe zu vielen Themen auch eine hier oftmals nicht gern gesehene Einstellung, aber so langsam gehst du mir auch auf den Keks. So viel Meinung bei gleichzeitig so wenig Ahnung ist anstrengend in einem Hilfeforum.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: nlh am 15. April 2026, 15:48:53Hallo, ich habe eine Frage zum Zuflussprinzip. Situation ist folgende: Ich beginne ab 01.Mai eine Tätigkeit und bekomme am 30.4. ja noch das Geld für den Mai vorgestreckt vom JC. Wenn ich meinen Chef jetzt frage ob ich das Gehalt erst am 01.JUni statt 31.Mai ausgezahlt bekomme, dürfte ich den Regelsatz für Mai doch einbehalten, oder?
Wenn der Lohn für den Arbeitsmonat Mai im Juni zufließt, darf er gemäß dem für § 11 SGB II geltenden Zuflussprinzip nur das Bürgergeld für den Monat Juni mindern. Das Bürgergeld für den Monat Mai darf deshalb nicht gemindert werden.


Zitat von: Dagmar81 am 15. April 2026, 18:09:35Google KI:
Das Gehalt muss spätestens am letzten Werktag des laufenden Monats auf dem Konto sein, sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Die Google KI hat mal wieder keine Ahnung.
Grundsätzlich ist das Gehalt am ersten Tag des Folgemonats fällig (§ 614 BGB).
Fällt der erste Tag des Folgemonats auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, tritt an dessen Stelle der nächstfolgende Werktag (§ 193 BGB).
Bei Mindestlohn muss die Lohnzahlung spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats erfolgen (§ 2 MiLoG).
(Der Folgemonat ist der Monat, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht worden ist.)

Zitat von: Dagmar81 am 18. April 2026, 14:55:37Fazit: wenn jemand für den Moant gearbeitet hat und Lohn bekommen hat braucht er nix vom Amt.
Diese Verallgemeinerung ist totaler Unsinn.
Wer trotz Arbeit Bürgergeld bekommt, bei dem sichert der Lohn nunmal nicht den Lebensunterhalt.

Zitat von: Dagmar81 am 18. April 2026, 14:55:37hier gings um die prachtvolle Aussage von Fettnäpfchen
Nein, hier geht es um deine "prachtvolle" Aussage in Beitrag #10, diese stammt urschriftlich von dir, nicht von Fettnäpfchen:
Zitat von: Dagmar81 am 17. April 2026, 21:01:02ja - die Regelung in einen solchen Fall dürfte nicht greifen. Für diesen Monat ist gearbeitet worden und der Lebensunterhalt gesichert.
Ob der Lohn nun am 31 oder 1 des kommenden Monat kommt egal. Wenn er später kommt kann ja ein Darlehen etc. geben.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dagmar81

Also wenn jemand einen ganzen Monat gearbeitet hat und genug seinen Lebensunterhalt zu sichern ist es richtig das er von die vollen "JC Bezüge" für diesen Monat erhält?
ja - die jetzige Regelung ist so. Das ist richtig.

Moralisch auch richtig? Es ist Steuergeld!
...Und hier geht ja noch darum - Frage - die Auszahlung zu schieben oder Tricksen...


Sheherazade

Zitat von: Dagmar81 am 18. April 2026, 16:42:35Moralisch auch richtig?

Wir sind hier nicht im Ethikunterricht, moralisieren kann man woanders.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Das Zuflussprinzip ist eine vom BSG entwickelte Rechtsnorm.
Im Übrigen raten sogar JC dazu, die Lohnzahlung erst im Folgemonat vornehmen zu lassen, damit die allseits bekannte Bedarfsdeckunglücke bei am Monatsende erfolgenden Lohnzahlungen nicht entsteht.
Wenn etwas unmoralisch ist, dann jemandem am 01. des Monats die Leistung zu verweigern, weil er am letzten Tag des Monats Geld bekommt mit der Begründung, das er davon ja in diesem Monat hätte seinen Lebensunterhalt bestreiten können.
Oder jemandem ein Darlehen zu bewilligen, von dem er vom 01. des Monats bis zum vorletzten Tag des Monats seinen Lebensunterhalt bestreiten muss, weil er ja erst am letzten Tag des Monats Geld bekommt, von dem er dann aber das Darlehen zurückzahlen muss, sodass er am 01. Tag des Folgemonats erneut ohne Geld dasteht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dagmar81

@Ottokar:  Alles korrekt.

Ich will nicht das jemand Ohne Geld da steht. Wenn er arbeitet ist da prima und gut. wenn er für diesen Monat genug verdient hat um alles zu decken ist gut und für diesen Monat braut er kein Geld vomn Amt!
Wie man das Juristisch und Finanztechnisch sauber löst ist was anderes. Und das kann man Lösen!