Bg-Beziehende müssen ihr Kind nach dem 1. Geburtstag fremd betreuen lassen.

Begonnen von selbiger, Heute um 11:25:05

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selbiger

Die von CDU/CSU und SPD beschlossene Änderung der Grundsicherung für Erwerbsfähige, derzeit noch Bürgergeld genannt, tritt zum 01.07.2026 in Kraft. Ab dann heißt nicht nur die Leistung ,,Grundsicherungsgeld", es treten auch enorme Verschlechterungen für Leistungsbezieher in Kraft.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-beziehende-muessen-ihr-kind-nach-dem-1-geburtstag-fremd-betreuen-lassen

 :wand:  :teuflisch:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sheherazade

Zitatab dem 1. Juli 2026 müssen sich Kleinkinder von Leistungsbeziehern zwangsweise zwölf Stunden pro Tag und länger von wechselnden Fremden betreuen lassen

Ist da ernsthaft eine fixe Pflichtbetreuungszeit von 12 Stunden genannt? Die gab es doch auch nicht vor der Neuregelung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"