Entlastungsbonus

Begonnen von chrisi01, 15. April 2026, 09:43:35

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chrisi01

Hallo,

ich wollte mal fragen, ob es für Bezieher von BG o. GS einen Entlastungsbonus oder wie 2022 eine Einmalzahlung geben wird? Der Strom wird doch bestimmt teurer werden.

Grüße

Sheherazade

Du meinst, so etwas wie die Entlastungsprämie, die die Arbeitgeber ihren Beschäftigten wegen der extrem gestiegenen Wegekosten steuerfrei zahlen dürfen? Das bezweifele ich stark. Und solange der Strom noch nicht massiv teurer geworden ist, zählt das nicht als Argument.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

chrisi01

Wenn viele Arbeitgeber denn allgemeinen Entlastungsbonus nicht zahlen wollen, kann der Staat doch das machen. Arbeitslose werden doch vom Staat bezahlt. Außerdem, das Leben wird in Deutschland teurer werden, das ist sicher. Da wäre eine Einmalzahlung nach vier Jahre wieder mal fällig.

Sheherazade

Zitat von: chrisi01 am 15. April 2026, 11:18:23Wenn viele Arbeitgeber denn allgemeinen Entlastungsbonus nicht zahlen wollen, kann der Staat doch das machen.

Wenn die Regierung das so gewollt hätte, müssten es nicht die AG machen.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Dwight Manfredi

Die Bundesregierung hat im April 2026 angekündigt, eine neue Entlastungsprämie (oft als Krisenbonus bezeichnet) in Höhe von bis zu 1.000 Euro zu ermöglichen. Es handelt sich um einen geplanten steuer- und abgabenfreien Bonus, den Arbeitgeber ihren Beschäftigten als freiwillige Sonderzahlung gewähren können.

Zweck: Die Prämie soll zur Abmilderung der finanziellen Belastungen (in der aktuellen Ölkrise) dienen, ähnlich wie die Inflationsausgleichsprämie in den Jahren 2022 bis 2024.

Höhe: Der Maximalbetrag liegt bei 1.000 Euro. Arbeitgeber können auch geringere Beträge zahlen.

Freiwilligkeit: Die Auszahlung ist für Arbeitgeber freiwillig. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch der Arbeitnehmer auf diese Zahlung. Unternehmen entscheiden selbst, ob sie sich die Prämie leisten können und wollen.


Kopfbahnhof

Zitat von: Dwight Manfredi am 15. April 2026, 15:07:46Der Maximalbetrag liegt bei 1.000 Euro. Arbeitgeber können auch geringere Beträge zahlen.

Haben die sich sauber ausgedacht, es einfach mal auf die AG abzuwälzen.

Die Mehrheit wird sich das gar nicht leisten können.

Sogar das Land Sachsen-Anhalt hat schon klargemacht: Dafür haben wir kein Geld.

Dagmar81

Zitat von: chrisi01 am 15. April 2026, 11:18:23Wenn viele Arbeitgeber denn allgemeinen Entlastungsbonus nicht zahlen wollen, kann der Staat doch das machen. Arbeitslose werden doch vom Staat bezahlt. Außerdem, das Leben wird in Deutschland teurer werden, das ist sicher. Da wäre eine Einmalzahlung nach vier Jahre wieder mal fällig.

Natürlich gibts was. Must nur das Formular A38 bei JC holen..

Chefkoch

"Natürlich gibts was. Must nur das Formular A38 bei JC holen"

Wenn man sichts konstruktives zum Thema beitragen kann, sollte man lieber die Finger von der Tastatur lassen

Man wird nicht besser, wenn man andere schlecht macht ( Konfuzius )

Dwight Manfredi

Zitat von: Dagmar81 am 15. April 2026, 18:02:11Must nur das Formular A38 bei JC holen..
Aus Asterix erobert Rom. In diesem Film müssen Asterix und Obelix in einem bürokratischen Labyrinth diesen Schein besorgen, um eine Aufgabe zu lösen. :lachen: Wenn jemand beim Jobcenter (oder bei einer anderen Behörde) vom ,,Formular A38" spricht, meint er damit sarkastisch, dass der bürokratische Aufwand unverhältnismäßig hoch oder unklar ist. :lol:

Dagmar81

Ja.. danke für die Erklärung der Basics

Mal sehen wer mir dem  Passierschein A39  rauskommt..  :lachen:


Dwight Manfredi

ZitatKonkret heißt es im Entwurf, dass Leistungen, die Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn bis zu 1000 Euro als Entlastungsprämie gewähren, bei SGB-II-Beziehern nicht als Einkommen berücksichtigt werden. An anderer Stelle wird festgehalten, die Zahlungen sollen Arbeitnehmern auch dann ,,in voller Höhe zugutekommen", wenn sie SGB-II-Leistungen beziehen.

Es wird kaum Unternehmen geben die Zahlung freiwillig leisten würden. Selbst wenn wird das mit Sicherheit auf die Sozialleistungen angerechnet werden. Meine Mutter hat mich als Kind aufgeklärt das es den Osterhasen und Weihnachtsmann in Wirklichkeit gar nicht gibt.

chrisi01

Müssen ja nicht 1000 Euro sein sondern was möglich ist ohne Anrechnung. Wir werden sehen.

oldtom

Naja, was dasteht ist klar: der entwurf sieht vor, das Aufstocker, deren Arbeitgeber, etwas zahlen dies nicht als Einkommen angerechnet bekommen....

Was ich mich aber Frage: Wenn der Gesetzgeber sagt  wir führen sowas ein, weil Energiekosten gestiegen sind - wie kann er dann gleichzeitig den Regelsatz belassen? :weisnich:

Dagmar81

Zitat von: chrisi01 am 22. April 2026, 13:02:21Müssen ja nicht 1000 Euro sein sondern was möglich ist ohne Anrechnung. Wir werden sehen.

Meist du bekommst die 1000€ vom Amt oder Als Aufstocker angerechnet?

Also bei Amt ja-  Zahltag ab 01.07.2026 ab 11Uhr - mit Formular A38A

Als Aufstocker muste erst mal ein Betrieb finden der das zahlt. Auch den Aufstockern zahlt und nicht nur den Vollzeit Mitarbeitern!  Und Ja dann bekommst du den Bonus voll.

....  Nur weniger von dem anderen "Bonus"!...