Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung

Begonnen von möglich, 29. März 2026, 14:11:15

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möglich

Zitat von: Kopfbahnhof am 07. April 2026, 17:00:42Das kommt auf die Entscheidung der RV an

Mein Arzt hat das schon entspr. angesprochen. Aber man muss ja dann sehen, was die DRV mir entspr. schreibt. Wie schon erwähnt, kommen erst entspr. fachärztliche Untersuchungen, bevor die DRV überhaupt einen Ärztedienst beauftragen kann. Ohne " abschließende " Berichte von Fachärzten, kann man da ja nichts machen. Man braucht aktuelle Befunde, die ich so nicht habe.

Aber danke nochmals, dass man das auch selbst anstoßen kann ! Mach ich ja auch.  :cool: 

Kopfbahnhof

Zitat von: möglich am 07. April 2026, 17:27:41bevor die DRV überhaupt einen Ärztedienst beauftragen kann
Es gibt welche, die haben ihren eigenen Med. Dienst, wo man dann auch noch einmal durchgecheckt wird.

Aber jetzt kann man nur abwarten, wie es weitergeht, das kann auch mal länger dauern.

Mein Antrag läuft schon seit 10.2024 und liegt aktuell als Klage beim SG.

möglich

Dass ist natürlich ärgerlich, wenn man dann Klage einlegen muss. Es kostet Nerven, Zeit die man eigentlich nicht hat und die Ungewissheit, wie das ganze ausgehen wird.

Wenn es bei mir etwas länger dauert, habe ich nichts dagegen. Es dauert eh alles, bis ich wirklich alles zusammen habe. Denke das wird schon ein 3/4 Jahr evtl. etwas länger dauern. Man bekommt ja nicht sofort einen entspr. Facharzttermin. Der erste, wie oben schon erwähnt, Ende November 2026. Dazwischen kommen noch andere Sachen die ich noch dringend benötige zur Anklärung.

Ich kann jeden nur das beste wünschen, wenn man gezwungen ? wird, Klage einzureichen. Aber oft aus eigener Erfahrung, wollen " die " das nicht anders.

Kopfbahnhof

Zitat von: möglich am 08. April 2026, 10:01:27Denke das wird schon ein 3/4 Jahr evtl. etwas länger dauern.

Ja, darauf solltest du dich einstellen.

Zitat von: möglich am 08. April 2026, 10:01:27Man bekommt ja nicht sofort einen entspr. Facharzttermin

Hatte ich vor dem Antrag gemacht, Termin 02.24 geholt für 05.24, dann MRT (das ging schnell), Auswertungstermin 09.24, erst danach den Antrag gestellt.

Bei den anderen bin ich eh Dauerpatient.

Dafür hat die RV dann immer noch 12 Monate gebraucht, dann halt Widerspruch (Ablehnung) und nun läuft die Klage.

Der Aufwand ist schon nervig, aber man hat ja nichts zu verlieren.
Wenn unsereins etwas hat, dann ist es Zeit.  :zwinker:

Zitat von: möglich am 08. April 2026, 10:01:27wollen " die " das nicht anders.
Für mich ist das Absicht, auch weil viele eine Klage scheuen.

Gibt ja immer ein Risiko dabei.
Wenn man die verliert, muss man ja seinen Anwalt bezahlen.

Außer man hat die PKH und ohne Anwalt hatte ich mir das nicht zugetraut.

Allein die Klageschrift (und Begründung) von der Kanzlei hätte ich so niemals hinbekommen.

möglich

Wie gesagt, ich habe Zeit ...
Immer einen Schnritt nach dem anderen ... Tja, von Klagen kenne ich mich ja so langsam aus. Habe 3 Klagen hinter mir und alle gewonnen.
Da ich ja in der IGM, VDK bin, war das ganze im Saal  :sehrgut: schnell gegessen. Es ist immer nur noch peinlich, dass die Menschen im Jobcenter ( ABER NICHT alle ! ) , die meistens zumindest hier, es nicht besser wissen ( rein g'schmekte von sonst woher ... ) ?  oder einfach ihren EGO befriedigen wollen, weil sie sonst, vermutlich in der weiteren freinen Marktwirtschaft es nicht anders hinbekommen und nichts zu sagen haben. Alles schon erlebt.

Schon damals als ich ALG II das erste mal beantragen musste ( Krankheit ) haben die Sachen verlangt, dass man nicht hätte tun dürfen. Bei mir waren sie am falschen geraten ... Sofort Beschwerde eingereicht.. Danach hatten die mich auf dem Zettel stehen und danach gings auch schon los. War mir eh wurscht.

Natürlich hat das Nerven gekostet, aber im Schluss, hat sich alles gelohnt zu klagen. Mann sollte eben nicht klein bei geben... Es ist nur noch traurig, dass man einiges nicht sachlich klären kann.

Seit dem haben die mich jetzt ein paar Jahre in Ruhe gelassen  :grins:  Und jetzt eben das mit der Prüfung der Erwerbstätigkeit. Ist mir aber recht so. Mein Arzt hat mich ja vor ein paar Jahren gefragt, wie es mit der Rente oder so bei mir aussieht. Hatte mich aber damals nicht wirklich getraut das alles in die Wege zu leiten. Nun ja, dann eben jetzt. 

möglich

Update und wichtige Fragen zu Behinderung und evtl. " Zwangsverrentung " durch das JC

Hallo an alle die das interesiert.

Nachdem ich wieder einen Weiterbewilligungsantrag gestellt habe und diesem auch schriftlich stattgegeben wurde ( bis Ende mai 2027 ), habe ich dennoch einige Fragen, die ich selbst nicht beantworten kann. Habe dazu auch im www. nicht wirklich was dazu gefunden, außer ....

Es geht dabei um Behinderung und " Verrentung " .

Dabei geht es unter anderem bei mir um eine evtl. " Verrentung evtl. einer Zwangsverrentung " durch das JC NACH Prüfung einer EM oder der gesetzlichen Rente.

Da gibt es den § 6 UnbilligkeitsV - Unbilligkeitsverordnung.

Dieser sagt aus, dass, § 6 UnbilligkeitsV (Unbilligkeitsverordnung ) schützt Betroffene, wenn die vorgezogene Rente in Hilfebedürftigkeit im Sinne der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung führen würde. Die Prüfung erfolgt jedoch einmalig zum Zeitpunkt der Entscheidung – auf Basis von 70 Prozent der später zu erwartenden Vollrente, was durchaus als großzügiger Puffer zur Hilfebedürftigkeitsgrenze gedacht ist. Ergibt sie, dass keine Hilfebedürftigkeit zu erwarten ist, wird zwangsverrentet – mit dauerhaften Abschlägen.

Angenommen, das JC " möchte " oder glaubt, dass man Bürgergeld Empfänger evtl. mal so " Zwangsverrentnern " könne aber der Empfänger das so nicht hinnehmen möchte.

FRAGE 1:
Kann man sich wehren, wenn das JC eine " Verrentung " anstrebt, man dann aber den § 6 UnbilligkeitsV ins Spiel bringt um das zu verhindern ?
Denn es heißt ja, ich zitiere nochmals : " ... schützt Betroffene, wenn die vorgezogene Rente in Hilfebedürftigkeit im Sinne der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung führen würde.

FRAGE 2 : Wäre das so zutreffend, wenn die Gegebenheiten so wären ?

.

Zur Behinderung

Einkommenssteuergesetz

Da gibt es den § 33b Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung, Hinterbliebene und Pflegepersonen des Einkommensteuergesetzes (EStG)

Es steht, ich zitiere ( Quelle: Bundesfinanzminesterium / https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2024/A-Einkommensteuergesetz/IV-Tarif-31-34b/Paragraf-33b/inhalt.html )

"
§ 33b Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

1) 1 Wegen der Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf können Menschen mit Behinderungen unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 anstelle einer Steuerermäßigung nach § 33 einen Pauschbetrag nach Absatz 3 geltend machen (Behinderten-Pauschbetrag). 2Das Wahlrecht kann für die genannten Aufwendungen im jeweiligen Veranlagungszeitraum nur einheitlich ausgeübt werden.

2) Einen Pauschbetrag erhalten Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 20 festgestellt ist, sowie Menschen, die hilflos im Sinne des Absatzes 3 Satz 4 sind.

Ich wiederhole:

" ... können Menschen mit Behinderungen unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 anstelle einer Steuerermäßigung nach § 33 einen Pauschbetrag nach Absatz 3 geltend machen (Behinderten-Pauschbetrag)." Zitat Ende

Frage:

1) Kann jeder, der auch im Bürgergeld ist, eine Behinderung von min. 20% UND KEIN(E) Nebenjob oder Arbeit hat,  einen Antrag beim Finanzamt diesen " Behinderten-Pauschbetrag " geltend machen ?

LG

Sheherazade

Zitat von: möglich am 19. Mai 2026, 10:34:08Frage:

1) Kann jeder, der auch im Bürgergeld ist, eine Behinderung von min. 20% UND KEIN(E) Nebenjob oder Arbeit hat,  einen Antrag beim Finanzamt diesen " Behinderten-Pauschbetrag " geltend machen ?

Du weißt aber schon, dass dieser Behindertenpauschbetrag keine auszahlbare Leistung ist, sondern nur das zu versteuernde Einkommen mindert?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

möglich

Sheherazade,
vielen Dank für die Info.
Zur Frage, nein, darum frage ich ja nach, da das für mich viel Neuland ist. :scratch:

 

Sheherazade

Das Einkommenssteuergesetz hat mit deinem Thema so gar nichts zu tun, da musst du dich gar nicht mit verzetteln.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: möglich am 19. Mai 2026, 10:34:08Wäre das so zutreffend, wenn die Gegebenheiten so wären ?

Sollte so sein. Entscheidet das JC anders, wäre dann Widerspruch angesagt.

Aber lass doch erst mal deinen Antrag auf EM-Rente durchlaufen.

Was die Zwangsrente angeht, passiert dieses Jahr auf keinen Fall etwas.
Was ab Januar 2027 sein wird, weiß eh noch keiner.
Macht keinen Sinn, sich also schon jetzt darüber Gedanken zu machen.


möglich

Sheherazade ( #23),
nein, das ist schon ok. Da mache ich mir auch keinen Kopf. Dennoch danke. Wie gesagt, manchmal muss man eben nachfragen wenn man mit Sachen ( auch konfrontiert wird ) zu tun hat oder erfährt von denen man keine Ahnung hat.


Kopfbahnhof (#24),
danke für deine Rürckantwort. Nun ja, man ist früher oder später davon betroffen. Da macht man sich schon Gedanken darüber. Man(n) kann es ja letztendlich nicht wirklich wegwünschen, so gern man es auch tun würde, wenn man könnte. Ich denke, dass, wenn man sich im vornherein informiert, weiß man  im Vorfeld was auf einem zukommt.

Da ich ja jetzt schriftlich wieder ein Jahr Weiterbewilligungsantrag bis Ende Mai 2027 bekommen habe, ist bis dahin soweit ales geregelt. Dazwischen dann entspr. fachärztliche Untersuchungen.

Was die evtl. Zwangsrente angeht, wie du schon geschrieben hast, wird sich noch zeigen.