neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?

Begonnen von ReGa741, Heute um 16:37:15

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ReGa741

Hallo,

ich bin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden, der Arbeitsort ist in einer anderen Stadt, ca. 90 km von meinem Wohnort entfernt.

Eine ÖPNV - Verbindung ist vorhanden, man ist pro Strecke eine gute Stunde unterwegs. Führerschein, etc. ist nicht vorhanden.

Sehr gerne würde ich auch in die andere Stadt umziehen wollen zwecks Arbeitsaufnahme und schlichtweg kürzerer Arbeitswege, jetzt wären es 3 Stunden pro Tag insgesamt.

Frage: Kann das Jobcenter diese Umzugskosten verweigern und sagen, dass die 90 km Strecke ja noch im Tagespendelbereich sind und keine Umzugskosten übernommen werden? Wie gesagt, ich würde sofort dorthin ziehen wollen, deshalb auch meine zielgerichtete Bewerbung.

Wie sieht die Rechtslage aus? Gibt es da Grenzen oder Mindestentfernungen, ab wann der Umzug zum neuen "Vollzeit-Arbeitsort" bezahlt wird?

Danke.