Neue Grundsicherung und Vermieter ohne Ahnung

Begonnen von 2_Gerhaard, 01. Mai 2026, 18:18:49

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Rhön_Fan

Ich bin mir wirklich nicht sicher was ich im Sinne der freien Meinung hier zu einern "speziellen" Meinung überhaupt noch sagen soll?
Meine Erfahrung ist; Setzte deinen Vermieter in Kenntnis. Das macht frei.

Dagmar81

Zitat von: Rhön_Fan am 03. Mai 2026, 03:37:21Setzte deinen Vermieter in Kenntnis. Das macht frei.


Gut gschrieben ....  das könnte passieren  :smile:

Ottokar

Zitat von: 2_Gerhaard am 01. Mai 2026, 18:18:49Wie kann man die neuen Gesetze, dass Vermieter zu Auskunft verpflichtet sind, den Vermietern beibringen?
Gar nicht.
Der Vermieter ist gegenüber dem JC zur Auskunft verpflichtet, das JC muss sich dazu direkt an den Vermieter wenden. Der Mieter/Leistungsbezieher ist dabei außen vor.
Das Vermieter zu Auskunft verpflichtet sind, wird somit das JC den Vermietern beibringen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


ReGa741

Zitat von: Ottokar am 03. Mai 2026, 20:10:22Der Vermieter ist gegenüber dem JC zur Auskunft verpflichtet, das JC muss sich dazu direkt an den Vermieter wenden. Der Mieter/Leistungsbezieher ist dabei außen vor.
Das Vermieter zu Auskunft verpflichtet sind, wird somit das JC den Vermietern beibringen.

Inwieweit muss der Vermieter dann Auskünfte über den Mieter preisgeben?

Beispiel: Der Mieter / Kunde beim JC hat keine Telefonnummer beim JC hinterlegt und das JC fragt jetzt beim Vermieter nach, ob jene eine Telefonnummer vom Mieter / Kunden haben. Muss der Vermieter die dann rausgeben?

Danke.

Ottokar

Die Mitwirkungspflicht des Vermieters ist auf leistungsrelevante Daten und Nachweise das Mietverhältnis und die Kosten für Unterkunft und Heizung betreffend beschränkt.
Die Telefonnummer des Mieters gehört nicht dazu.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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ReGa741

Zitat von: Ottokar am 03. Mai 2026, 21:12:52Die Mitwirkungspflicht des Vermieters ist auf leistungsrelevante Daten und Nachweise das Mietverhältnis und die Kosten für Unterkunft und Heizung betreffend beschränkt.
Die Telefonnummer des Mieters gehört nicht dazu.

Danke,

dann will ich mal hoffen, dass diese "Theorie" auch in der Praxis so umgesetzt wird. Das JC legt sich die Gesetzgebung ja gerne so zurecht, wie gerade der Wetterbericht ist.......

2_Gerhaard

Zitat von: Ottokar am 03. Mai 2026, 20:10:22
Zitat von: 2_Gerhaard am 01. Mai 2026, 18:18:49Wie kann man die neuen Gesetze, dass Vermieter zu Auskunft verpflichtet sind, den Vermietern beibringen?
Gar nicht.
Der Vermieter ist gegenüber dem JC zur Auskunft verpflichtet, das JC muss sich dazu direkt an den Vermieter wenden. Der Mieter/Leistungsbezieher ist dabei außen vor.
Das Vermieter zu Auskunft verpflichtet sind, wird somit das JC den Vermietern beibringen.
Ja, für Mieter vom Jobcenter (evtl. auch Sozialamt) wird es sehr schwer, noch schwerer, werden eine Wohnung zu finden.