Neue Grundsicherung: Empfänger sollen künftig Vertrag unterschreiben – Kommunen

Begonnen von neutralessential, 02. Mai 2026, 21:37:08

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orpheus und 8 Gäste betrachten dieses Thema.

neutralessential

Neue Grundsicherung: Empfänger sollen künftig Vertrag unterschreiben – Kommunen befürchten Klagewelle

Beziehende des Bürgergeld-Nachfolgers sollen bald einen Vertrag mit dem Jobcenter eingehen. Kommunen fürchten juristische und bürokratische Herausforderungen.

Siehe hier: https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/neue-grundsicherung-empf%C3%A4nger-sollen-k%C3%BCnftig-vertrag-unterschreiben-kommunen-bef%C3%BCrchten-klagewelle/ar-AA1TTefe?ocid=hpmsn&cvid=69f650f2ff064cf2828fb470c01a797f&ei=54

Vollloser

Ich würde sagen, hier wird "Vertrag" dann mit so etwas wie eine "Verpflichtungserklärung", oder sowas, verwechselt !
Ein Vertrag ist nur zwischen zwei rechtlich "gleichwertigen Partnern", und in dem Fall wirtschaftlich freien Partnern aushandelbar (ein Vertrag ist im Grunde genommen immer ein "Verhandlungsergebnis") !
Und sowas wie eine "Verpflichtungserklärung" unterschreiben müssen, gab es ja schon zu Hartz4-Zeiten - genannt "Rechtsfolgenbelehrung".
Der "Sozialstaat" ist aber nach Artikel 1 und 20 GG (und nach BverfG-Urteil von 2019 erst recht weiterhin) dazu verpflichtet, das Existenzminimum hilfsbedürftiger Bürger zu sichern.
Hier jetzt ein Vertragsverhältnis einzuführen, würde aus meiner Sicht das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) bereits auflösen.  :no:

PS: Artikel 1 u. 20 GG haben ein sogenanntes "Ewigkeitsrecht" !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Dagmar81

Zitat von: Vollloser am 02. Mai 2026, 22:35:10Hier jetzt ein Vertragsverhältnis einzuführen, würde aus meiner Sicht das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) bereits auflösen. 

Das hier aufzuführen ist ja nahezu lächerlich...

Glaubt mit das werden eine Horde von Juristen alles fein säuberlich ausarbeiten.

Unwissender

 :offtopic: Das dient auch dazu eine Grund zu haben, die Leute ins JC "einzuladen"! Dann soll man schnell schnell unterschreiben (ohne zu lesen und es prüfen zu lassen)!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Vollloser

Zitat von: Dagmar81 am 02. Mai 2026, 22:56:15
ZitatHier jetzt ein Vertragsverhältnis einzuführen, würde aus meiner Sicht das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) bereits auflösen. 

Das hier aufzuführen ist ja nahezu lächerlich...

Dies hier ist nun mal ein Forum mit der Schwerpunktthematik die Rechte von finanziell bedürftigen zu unterstützen und zu fördern !?!

Zitat von: Dagmar81 am 02. Mai 2026, 22:56:15Glaubt mit das werden eine Horde von Juristen alles fein säuberlich ausarbeiten.

Ja wie bei dieser Corona-Geschichte mit diesen Maskenverordnungen und Testzwängen und angestrebten Impfverpflichtungen... oder wie, oder so vielleicht !?!? 🥶 🥶
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Sheherazade

Mal aus einer anderen Quelle:

ZitatDie geplante ,,Kooperationsvereinbarung", als Art Vertrag zwischen Leistungsbeziehern und Jobcenter, soll Rechte und Pflichten der Leistungsempfänger verbindlicher als bisher regeln, berichtete die Bild-Zeitung. So kann dem Empfänger etwa nach einem versäumten Termin beim Jobcenter zunächst ein neuer Termin eingestellt werden, bei einem weiteren Verstoß drohen dann Leistungskürzungen bis zu 30 Prozent.
...
Im Gegensatz zu den Bedenken vieler Kommunen sieht auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund die geplanten Änderungen bei der Grundsicherung nicht so problematisch. Sprecher Alexander Handschuh erklärte dazu auf Anfrage des MDR: ,,Eine besondere Gefahr durch eine Klagewelle sehen wir nicht. Klagen bei Leistungskürzungen gibt es im Sozialbereich schon heute. Es braucht eine klare Handhabe, um die Verletzung von Mitwirkungspflichten zu sanktionieren. Die Zahl der Totalverweigerer ist gemessen an den gesamten Bürgergeldbeziehern mit 14.000 relativ gering." In Deutschland beziehen laut der Bundesagentur für Arbeit aktuell etwa 5,3 Millionen Menschen Bürgergeld. Sogenannte Totalverweigerer sind demnach nur 0,26 Prozent aller Bürgergeldempfänger.
Quelle Südkurier
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Vollloser

Zitat von: Sheherazade am Heute um 10:31:15Die geplante ,,Kooperationsvereinbarung", als Art Vertrag...

Kooperationsvereinbarung - als eine Art Vertrag... !?
Ja genau - als eine Art Vertrag...
Es ist aber kein wirklicher Vertrag, sondern tatsächlich dann eine Verpflichtungserklärung - wie es auch schon im Grunde genommen mit dieser sog. "Rechtsfolgenbelehrung" in Hartz4 war, welche man bei Antragsstellung immer unterschreiben sollte !
Wobei eine Vereinbarung eigentlich auch wiederum genauso wie bei einem Vertrag nur zwischen zwei rechtlich "gleichwertigen Partnern", und in dem Fall wirtschaftlich freien Partnern statt finden kann !

Aus dem Duden "rechts - deutsch / deutsch - rechts":

Vereinbarung = Befehl, Verordnung, von einer Macht gegenüber einer Untergebenheit.
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Sheherazade

Irgendeinen Namen hast das Teil doch immer, früher hieß es Eingliederungsvereinbarung, derzeit Kooperationsplan, bleibt abzuwarten, welchen Namen man jetzt erfindet, damit sich niemand brüskiert fühlt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Vollloser

Zitat von: Sheherazade am Heute um 11:15:25derzeit Kooperationsplan

Kooperationsplan !
Da muss ich immer an die Olsenbande denken: https://youtu.be/T82vyoRt3R4  :grins:
Bis ganz zu Ende ansehen (anhören) das Filmchen !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Rotti

hört sich alles Harmlos an tatsächlich ist es doch ein Arbeitsvertrag für Grundsicherungsleistungen. Umsonst macht das ja keiner.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Sheherazade

Ich habe keine Ahnung, warum sich hier über Begrifflichkeiten aufgeregt wird. Wie auch immer diese vertragliche Grundlage zwischen Leistungsnehmer und Leistungsgeber genannt wird, letztendlich ist der Inhalt entscheidend.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Vollloser

Zitat von: Rotti am Heute um 11:46:38Arbeitsvertrag für Grundsicherungsleistungen

Arbeitsvertrag für Grundsicherungsleistungen !?!?
Ja da macht dann die Grundsicherung einen Vertrag was zu leisten !?
Und das ist dann ein Arbeitsvertrag !?!?
Den "Vertrag" hat diese "Leistungsstelle" ("Jobcenter") schon bereits vom deutschen Grundgesetz her !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Rotti

Zitat von: Vollloser am Heute um 12:03:51
Zitat von: Rotti am Heute um 11:46:38Arbeitsvertrag für Grundsicherungsleistungen

Arbeitsvertrag für Grundsicherungsleistungen !?!?
Ja da macht dann die Grundsicherung einen Vertrag was zu leisten !?
Und das ist dann ein Arbeitsvertrag !?!?
Den "Vertrag" hat diese "Leistungsstelle" ("Jobcenter") schon bereits vom deutschen Grundgesetz her !
Arbeitsmaßnahme 1 € Job gegen Kost und Logie gibt es ja schon seit bestimmt 20 Jahren.

Noch besser wäre ein Grundwehrdienst so könnte man die jungen gesunden ab 18 Jahren auch beschäftigen.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Vollloser

Naja eine Maßnahme ist aber keine Arbeit im arbeitsmarktlichen Sinne.
Diese Wenig-Euro-Jobs sollten ja eine "erzieherische Maßnahme" für Langzeiterwerbslose sein.
Man wollt damit (zu Hartz4-Zeiten) die Langzeiterwerbslosen an eine sog. "Tagesstruktur" einen "geregelten Tagesablauf" gewöhnen - mit der Hoffnung verbunden, dass die sich dann dadurch irgendwann in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis irgendwie einzubringen motiviert fühlen können - oder so !

Wenn man jetzt sagen will, so ein Wenig-Euro-Job ist dann jetzt eine vertragliche Gegenleistung zu diesem sog. "Kost und Logie", wären wir in der sog. "aktivierenden Grundsicherung" der AfD-Arbeits- u. Sozialpolitik.
DAS wäre dann wieder "Politikklau" von der AfD !
Und ob und wie dann diese "aktivierende Grundsicherung" der AfD z. B. praktisch/organisatorisch - und vor allen Dingen auch rechtlich - umsetzbar werden könnte, wird auch deswegen sehr angezweifelt.
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Dagmar81

Die Angst ist wohl groß man müsste womöglich Arbeiten gehen ...

Zitat von: Rotti am Heute um 11:46:38hört sich alles Harmlos an tatsächlich ist es doch ein Arbeitsvertrag für Grundsicherungsleistungen.

Und wenn es so heißt ist es so ...Es gibt ja auch eine monatliche Entlohnung: nennt sich neuerdings Grunsicherung und "Bude bezahlt"