14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen

Begonnen von selbiger, 01. Mai 2026, 08:29:13

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Dagmar81


Für viele die auch nach Zwangs Verrentung in der "Stütze" bleiben ist das doch eher gut. Die haben weder Vor noch Nachteile ... Doch ...Haben Ruhe vor dem doch so verhassten JC.


Dwight Manfredi

Zitat von: Sheherazade am 02. Mai 2026, 12:08:51Und wenn man diese Wartezeit nicht erfüllt hat, kann das Jobcenter auch nicht vorzeitig in Altersrente schicken. OK, sie könnten es versuchen, aber mehr als ein Negativbescheid der DRV wird dabei nicht rumkommen.

eben!!! Ich bin mir sicher das da Ottokar etwas durcheinander bringt oder falsch interpretiert. Wie gesagt versuchen kann das JC es ja mal aber ohne Erfolg.

selbiger

Zitat von: Dagmar81 am 02. Mai 2026, 13:10:57Für viele die auch nach Zwangs Verrentung in der "Stütze" bleiben ist das doch eher gut. Die haben weder Vor noch Nachteile

dann solltest du mal  genauer drüber nachdenken..sie werden mit abzügen bestraft,dafür das sie in der regel,keiner mehr einstellen will..oder aus gesundheitlichen gründen nicht mehr können..meistens aber dem alter geschuldet...was ein emenser unterschied ist gegenüber jemanden der kan aber alles dafür tut nicht zu müssen..ersteres sollte daher die rente beziehen..die er bekäme als würde er bis stichtag arbeiten..das währe nur fair und gerecht..von sgb2 in sgb12 weiterschieben..also künstlich knapp halten.,.und unter kontrolle haben..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sheherazade

Zitat von: selbiger am 02. Mai 2026, 14:39:25sie werden mit abzügen bestraft,dafür das sie in der regel,keiner mehr einstellen will..oder aus gesundheitlichen gründen nicht mehr können..

Dafür gibt es die Erwerbsminderungsrenten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

eder

Zitat von: Sheherazade am 02. Mai 2026, 14:49:48Dafür gibt es die Erwerbsminderungsrenten.

Lol, sicher stockt jetzt die em meine Rente auf, was aber mit Sicherheit, nicht gut 20jahre durchhangeln wett macht:sleep:

Also bitte, in der Realität kommt da nicht einfach mal die RV ums Eck geschleudert, schon gar nicht wenn Sie keinen Anspruch auf h4 oder ähnliches haben.

Dagmar81

Mit der Regelung wird das "Parken" in Bürgergeld bis zur Rente wird vermeiden. Das ist es.
Ausserdem galt die Regelung schon von 2008 bis 2024 !

Wenn jemand dann in Regelrente mit 63 und 14.x% weniger "gebeten" wird ...überlegt er sich das nochmal und geht doch arbeiten oder EMR.

Zitat von: selbiger am 02. Mai 2026, 14:39:25ersteres sollte daher die rente beziehen..die er bekäme als würde er bis stichtag arbeiten..das währe nur fair und gerecht.

ja - schöner Traum.




Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 02. Mai 2026, 14:49:48Dafür gibt es die Erwerbsminderungsrenten.

Die man aber erst mal bekommen muss.

Heutzutage ist es schon fast abartig, was man dafür an Bedingungen mitbringen muss.

Kenne selbst einen aktuellen Fall: Gericht hat EM-Rente zugesprochen, RV geht dagegen vor.

Dagmar81

Es wäre ja noch toller wenn die Erwerbsminderungsrente quasi " verschenkt" würde.

Man sollte bedenken das man jemanden bis zum "Lebensende" Arbeitsunfähig schreibt und Ihm Rente gibt.
Da muss die Latte hoch liegen. Nur " Habe Kopfweh - will Rente"  Das klappt halt nicht.

Und ich bin sicher die Messlatte legen die noch etwas Höher!

selbiger

Zitat von: Dagmar81 am 03. Mai 2026, 13:16:18Nur " Habe Kopfweh - will Rente"

und wer machst sowas..??ich kenne jemandes der ist teils teils psychisch am ende..wirbelsäule versteift..bandscheiben mit durch..herzkreislauf ist schon kozgrenze..knochenleiden..und die kommen ihm mit..achhhh 6 stunden sind noch drine bei dir..seit über 4 jahrem am klagen..sämtliche ateste udn gutachten bestätigen seine..der ist nu wirklich mit durch..zustand.. :teuflisch:
neee das sind alles andere gründe warum man die eu rente so wehement vorenthält bzw..erschwerrt..erstmal standart..beiträge etz usw..zahlen sollst du dringends..aber geben will man nicht..uvm..ich habe mal gehört das die äuserung von arbeitsfähigen politikern die das zu verantworten haben..gesagt haben..das man den weg zur eu rente deuutlich erschwähren will..nur wer toter als tot ist bekommt diese..es war noch niee leicht eine eu rente zu bekommen.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Ottokar

Zitat von: Dwight Manfredi am 02. Mai 2026, 12:55:46Die Quelle ist persönliche Aussage der Mitarbeiterin der Deutschen Rentenversicherung als ich vor Ort mir meine Rentenauskunft ausdrucken lies. Die Mitarbeiterin sagte wörtlich ich bräuchte mir keine Sorgen machen wegen Zwangsverrentung das ich gerade mal 29 Beitragsjahre hätte.
Aus Sicht der DRV ist das korrekt.

Zitat von: Dwight Manfredi am 02. Mai 2026, 13:20:06Ich bin mir sicher das da Ottokar etwas durcheinander bringt oder falsch interpretiert.
Weder noch.
Rechtsgrundlage für das JC ist § 12a SGB II und dort ist nunmal keine solche Einschränkung geregelt.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer vorangigen Sozialleistung ist natürlich, dass ein Anspruch darauf besteht.
Das JC fordert deshalb Leistungsempfänger die bald 63 Jahre alt werden auf, eine Rentenauskunft vorzulegen. Daraus geht hervor, ob Anspruch auf Rente mit 63 besteht. Ab 01.01.2027 muss diese Rente gemäß § 12a SGB II wieder beantragt werden.
Kurz: das JC prüft nicht die Beitragsjahre, sondern ob Rentenanspruch besteht. Die Beitragsjahre prüft die DRV.
Sollte das JC einen auffordern, mit 63 Rente zu beantragen, obwohl kein Rentenanspruch besteht, wäre der zulässige Widerspruchsgrund dann auch nur der, dass kein Rentenanspruch besteht. Die Begründung, das keine 35 Beitragsjahre vorliegen (was wiederum der Grund ist, das noch kein Rentenanspruch besteht), ginge fehl, weil das in den Aufgaben- und Rechtsbereich der DRV fällt. Vielleicht wird mein Einwand damit verständlich.
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