JC will Arbeitsvertrag und Verdienstabrechnung nach Arbeitsaufnahme

Begonnen von Markus01, 06. Mai 2026, 09:48:39

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Markus01


Hallo zusammen,

ich habe seit Montag einen neuen Job in Vollzeit. Das habe ich dem JC Ende April mitgeteilt. Nun bekomme ich heute ein Schreiben indem es den Arbeitsvertrag und die Verdienstabrechung (sobald sie vorliegt) fordert. Die Verdienstabrechnung ist klar damit sie sehen können, wieviel ich verdiene. Aber muss ich den gesamten Arbeitsvertrag vorlegen? Mal abgesehen davon, dass der ca. 30 Seiten umfasst möchte ich auch ungern dass das JC jedes kleinste Detail zwischen mir und dem AG kennt.

Ich war vor ein paar Jahren schonmal arbeitslos und da musste keinen Arbeitsvertrag einreichen, deswegen die Frage ob sich da was gesetzlich geändert hat und es wirklich Pflicht ist, oder ob die das einfach mal anfordern in der Hoffnung dass es klappt.



Vielen Dank und liebe Grüße


Sheherazade

Bringt dich das Einkommen aus dem Job aus dem Bürgergeldbezug raus?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Arbeitsvertrag geht das JC nix an ! Verdienstabrechnung reicht vollkommen aus.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

#3
Zitat von: Markus01 am 06. Mai 2026, 09:48:39deswegen die Frage ob sich da was gesetzlich geändert hat und es wirklich Pflicht ist

Nein, es ist keine Pflicht, den AV dem Schnüffelcenter vorzulegen.

Es gibt sogar welche, wo drinsteht, dass er Dritten nicht zugänglich gemacht werden darf.

Aber auch wenn es diese Klausel bei dir nicht geben sollte, geht der AV kein JC etwas an.

Es reicht völlig aus: Beginn der Tätigkeit, evtl. Lohnabrechnung, Kontoauszug vom ersten Geldeingang und evtl. Einkommensbescheinigung vom AG.

Letreres wäre der beste Weg, wenn das JC diese Daten direkt beim AG einholt.
Damit kannst du dann auf keinen Fall etwas falsch machen.