Empfangsbestätigung für Widerspruch

Begonnen von Longlife, 07. Mai 2026, 19:21:13

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Longlife

Hallo,
kurze Frage...wie verhält es sich aktuell mit einer Empfangsbestätigung beim Jobcenter? Hänidgen sie dem Kunden sowas aus?
Ich wollte ein Widerspruch persönlich dort abgeben und mir eine Kopie vom Schreiben als Empfangsbestätigung abstempeln und unterschreiben lassen.


Sheherazade

Kommt auf dein Jobcenter an, manche machen das, die meisten verweisen aber auf den Hausbriefkasten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dwight Manfredi

Es existiert keine allgemeine Vorschrift im SGB II oder SGB X und keine strikte gesetzliche Pflicht den Erhalt von Unterlagen schriftlich zu bestätigen. Allerdings hat die BA in der Weisung 201806011 klargestellt, dass Bestätigungen zur Steigerung der Kundenzufriedenheit sinnvoll sind insbesondere bei fristwahrenden Schreiben wie Anträgen oder Widersprüchen sowie auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten.

Longlife

Zitat von: Sheherazade am 07. Mai 2026, 19:35:17Kommt auf dein Jobcenter an, manche machen das, die meisten verweisen aber auf den Hausbriefkasten.

Genau das ist das Problem...der Hausbriefkasten.
Habe neulich dort ein paar Unterlagen fristgerecht eingeworfen...diese sind angeblich nie angekommen.
Nun habe ich heute Post vom JC bekommen, daß meine komplette Leistung zum 1.6. eingestellt wird, wegen fehlender Mitwirkung.

Hary

Zitat von: Longlife am 07. Mai 2026, 20:41:19Nun habe ich heute Post vom JC bekommen, daß meine komplette Leistung zum 1.6. eingestellt wird, wegen fehlender Mitwirkung.
Am besten Online einreichen wenn du dich mittelt ePerso identifizieren kannst, ansonsten klassisch per Einschreiben mit Nachweis. Widersprüche können aber durchaus Wochen bis nicht selten Monate dauern.

Zusätzlich solltest du parallel sofern deine Existenz bedroht ist bereits über die Option einer Einstweiligen Anordnung nachdenken. Das geht vor Gericht zwar recht flott, aber zwei Wochen ist ohne Geld und Rücklagen trotzdem eine lange Zeit. Schau dazu hier als Vorlage (bitte an deinen Ort anpassen) https://sozialgerichtsbarkeit.hessen.de/sites/sozialgerichtsbarkeit.hessen.de/files/2022-02/sggi_vordruck_antrag_ea.pdf

Fettnäpfchen

Longlife

Dem Bescheid musst du umgehend widersprechen!
und auf jeden Fall in dem Widerspruch erwähnen dass du dich beim KRM beschwerst und den Datenschutzbeauftragten darüber informierst das in dem JC besonders Schützenswerte Sozialdaten verschwinden! und du dir weitere rechtliche Schritte überlegst/offen hältst wenn das JC diesen Bescheid nicht umgehend spätestens zum 01.06. offen hältst, (also das SG.)


Zitat von: Longlife am 07. Mai 2026, 20:41:19Genau das ist das Problem...der Hausbriefkasten.
in Zukunft:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

Zitat von: Longlife am 07. Mai 2026, 20:41:19Habe neulich dort ein paar Unterlagen fristgerecht eingeworfen...diese sind angeblich nie angekommen.
das wäre ein Fall für den Datenschutzbeauftragten! und zusätzlich an das KRM.

Zusätzlich kommt es darauf an ob es eine Optionskommune ist oder eine gemeinsame Einrichtung mit der BA an wen genau du dich wenden musst.
Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT Die Anschrift könnte veraltet sein daher prüfen!
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
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MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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Rotti

Zitat von: Hary am 08. Mai 2026, 08:27:57Am besten Online einreichen wenn du dich mittelt ePerso identifizieren kannst, ansonsten klassisch per Einschreiben mit Nachweis. Widersprüche können aber durchaus Wochen bis nicht selten Monate dauern.
und später ein Justizpostfach anlegen da kannst du mit dem Gericht gleich direkt kommunizieren.
https://mjp.justiz.de/#/
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Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
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Longlife

Vielen Dank erstmal für die Antworten  :smile:

Folgendes ist am Freitag geschehen...ich war bei JC und wollte mein Widerspruch dort persönlich zur Niederschrift einreichen. Denn ein Anwaltskanzlei, die ich vorab telefonisch kontaktiert habe, hat mir dieses Verfahren empfohlen.

Fakt ist...die Dame am Empfang mußte zweimal zu ihrem Vorgesetzten gehen, weil ich mich nicht darauf einlassen wollte, den Widerspruch im Hausbriefkasten einzuwerfen und weil sie nicht ganz verstehen konnte ODER WOLLTE, was mein Anliegen war. Ihr Vorgesetzer kam dann zu mir nach vorne. Den mußte ich das auch zweimal erklären, daß ich ein Widerspruch zur Niederschrift einlegen wollte.
Er gab mein Anliegen dann per Mail an die "Fachabteilung" weiter, wo ich dann warten sollte, bis ich aufgerufen werde.

Vier Mitarbeiter haben mich dann auf dem Flur angesprochen, was ich denn bitte möchte. Nach ca. 30 - 40 Minuten kam dann der 5. Mitarbeiter und erledigte dann auch mein Anliegen...während dessen die anderen Mitarbeiter vorab bei offener Tür im Zimmer sich über Gott und die Welt unterhielten. Er nahm letztendlich meinen geschriebenen Widerspruch und den Gesundheitsfragebogen, den ich vorab nochmal im Copyshop ausgedruckt habe, entgegen. Natürlich habe ich mir auch eine Kopie vom Widerspruch unterschreiben lassen.
Habe vor lauter Aufregung dummerweise vergessen, diesen in einem Umschlag zu tun. Der Mitarbeiter kam aber auch nicht mal auf die Idee, was zu sagen oder dies zu tun. Somit hatte von da an jeder Mitarbeiter oder wer auch immer, dort die Möglichkeit, Einblick in meiner intimsten Privatsphäre zu erhalten...was mir nachher auch völlig egal war. Denn wenn man so ein Schreiben erhält, daß die kompletten Leistungen zum 1.6. eingestellt werden, da hat man ganz andere Sorgen.

Was ich zu guter Letzt an dieser Stelle noch loswerden möchte...es ist eine absolute Schande, was aus unser "Sozialsystem" geworden ist. Es interessiert denen da oben null, ob du bald auf der Straße oder sonst wo landest.
Aber gut...ich denke selbst und recherchiere selbst und habe unser System mittlerweile durchschaut.
Danke für Eure Aufmerksamkeit, wer bis hierher gelesen hat.


hko

Longlife,
verschwundene Unterlagen, ob per Brief oder sogar Fax eingereicht, sind bei einigen Jobcentern Normalfall. Wenn es nicht zeitkritisch ist, können diese Schreiben auch in der Gemeinde im Bürgerbüro zur Weiterleitung an das Jobcenter abgegeben werden, die Mitarbeiter dort werden das auch quittieren.  Die  Quittung der Gemeinde ist ein gerichtsfester Zugangsbeweis. Die Gemeinde hat kein Interesse, Unterlagen zu ,,verschlampen". Ich habe in einem vergleichbaren Fall die Unterlagen sogar an unseren Landrat geschickt, mit der Bitte, diese Unterlagen rechtssicher an das Jobcenter weiter zu leiten -wir sind Optionskommune, dh. der Landrat ist oberster Boss auch unseres Jobcenters.

Gruß hko

Fettnäpfchen

Longlife

 :danke: für die Rückmeldung.
Ja an die Möglichkeit der Niederschrift habe ich gar nicht gedacht obwohl ich die schon genutzt habe.

Wenn es weitergeht kannst du ja wieder was dazu schreiben falls es nicht gleich der RA macht.

Zitat von: Longlife am 10. Mai 2026, 15:48:22eil sie nicht ganz verstehen konnte ODER WOLLTE, was mein Anliegen war.
Da könnte es sogar sein dass die Empfangsdame das nicht wusste, aber alle anderen müssen es wissen.
Normal gehört so etwas sogar zum Allgemeinwissen.

Zitat von: Longlife am 10. Mai 2026, 15:48:22Was ich zu guter Letzt an dieser Stelle noch loswerden möchte...es ist eine absolute Schande, was aus unser "Sozialsystem" geworden ist. Es interessiert denen da oben null, ob du bald auf der Straße oder sonst wo landest.
Ich habe es gar nicht anders kennen gelernt, vor Hartz 4 war ich da noch unbefleckt.

MfG FN
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