Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Aufrechnung

Begonnen von RudolfK, 08. Mai 2026, 10:15:53

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RudolfK

Guten Morgen...
Ich hab da wohl ein Fehler gemacht und das übersehen und die Gutschrift der Betriebskosten für die Sanierung der Wohnung verwendet, das habe ich dem Jobcenter auch so mitgeteilt und darum gebeten das ich dies dann in 50€ Ratenzahlung abzahle.

Nun scheint das wohl der Fall zu sein das die mir die Komplette Leistung streichen deswegen? Sehe ich das so Richtig?

Damit würde ich auf der Straße landen und Obdachlos werden?.... Ich hab das leider zu dem Zeitpunkt übersehen und es nicht dem Jobcenter Mitgeteilt und auch mein Fehler eingesehen. Es ist das erste mal da ich dies hatte....

Grüße


Sheherazade

Du bekommst einmalig für den Juli €358,19 weniger Miete vom Jobcenter.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

RudolfK

Zitat von: Sheherazade am 08. Mai 2026, 10:20:57Du bekommst einmalig für den Juli €358,19 weniger Miete vom Jobcenter.
Das heißt dann mit sehr wenig überleben... Ratenzahlung wird wohl nicht akzeptiert
Danke

Sheherazade

Zitat von: RudolfK am 08. Mai 2026, 10:23:34Ratenzahlung wird wohl nicht akzeptiert
Danke

Wenn in dem Aufhebungsbescheid nicht noch irgendwas dazu steht, offenbar nicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

RudolfK

Bisher nur das ich noch nichts Einzahlen soll

Sheherazade

Dann könnten in dem Folgeschreiben Informationen zur möglichen Ratenzahlung stehen, also abwarten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

RudolfK

Zitat von: Sheherazade am 08. Mai 2026, 11:00:01Dann könnten in dem Folgeschreiben Informationen zur möglichen Ratenzahlung stehen, also abwarten.
Danke

Bimimaus5421

Den Bescheid zur Aufhebung und Erstattung widersprechen. Ich hoffe die Frist ist noch in der Frist und nicht abgelaufen? Dann müsste das JC beim Sozialgericht verklagt werden.

Fettnäpfchen

Bimimaus5421

Zitat von: Bimimaus5421 am 08. Mai 2026, 13:04:29Den Bescheid zur Aufhebung und Erstattung widersprechen.
mit welcher Begründung denn ?
schließlich liegt der Fehler beim TE.

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: RudolfK am 08. Mai 2026, 10:15:53und das übersehen und die Gutschrift der Betriebskosten für die Sanierung der Wohnung verwendet

Wie ich das sehe, bist du noch gut dabei weggekommen.

Da die BK-Abrechnung schon recht spät beim JC eingereicht wurde.
Immerhin war die Gutschrift laut dem Bescheid schon am 01.06.2024.

Zitat von: RudolfK am 08. Mai 2026, 10:42:09Bisher nur das ich noch nichts Einzahlen soll
Der Betrag wird einfach im Juni verrechnet, vermute ich.
Solltest du noch im Bezug sein.

Wenn die Rückzahlung für etwas anderes verwendet wurde, dürfte es dem JC egal sein.

Du musst noch richtig anonymisieren, dein kompletter Name ist sichtbar.

Norbert_98

Zitat von: Bimimaus5421 am 08. Mai 2026, 13:04:29Den Bescheid zur Aufhebung und Erstattung widersprechen. Ich hoffe die Frist ist noch in der Frist und nicht abgelaufen? Dann müsste das JC beim Sozialgericht verklagt werden.

Ich wäre froh nicht noch eine Strafe zu bekommen...Wie kommt man hier auf "verklagen" oder sowas krudes.
Das Geld waren vom JC bezahlte Betriebskosten.

DerGreif

Da der Sachverhalt weit in der Vergangenheit liegt, ist "nur" eine normale Überzahlung entstanden für den Juli 2024.
Diese darf nicht jetzt einmalig einbehalten werden, sondern muss im laufenden Leistungsbezug aufgerechnet werden. Da das Verschulden augenscheinlich beim TE liegt mit 30% des Regelsatzes.
Kürzung der KDU im Folgemonat in voller Höhe des Guthabens ist nur statthaft, wenn es im Zeitrahmen liegt, also Zufluss 06/24, Kenntnis JC 06/24, Kürzung 07/24

Norbert_98

Man kan jetzt dagegen vorgehen.. wenn man pech hat dauert das und steht im Juli mit 358€ weniger da.

Oder mann sicht sich jetzt im Mai einen kleinen Job wo man die sich das Geld verdient. Das wäre eine einfach pragmatische nervenschonende Lösung!

Kopfbahnhof

Zitat von: Norbert_98 am 09. Mai 2026, 12:05:19Man kan jetzt dagegen vorgehen..

Und dich wiederholt hier sperren.

Zitat von: DerGreif am 09. Mai 2026, 07:30:48Diese darf nicht jetzt einmalig einbehalten werden

Damit hast du völlig recht, ist mir total entgangen.

Dann kommt sicher noch extra Post deswegen, wie @TE schon in Antwort 4 geschrieben hatte.


Norbert_98

Und bis das ausgestanden ist ist es Juli. Und dann sind 358€ weniger auf dem Konto.
Geht doch einfach den einfacheren Weg. Den Betrag zurückzahlen muss er sowieso.