Karenzzeit/Kulanzzeit bei Miete über angemessen

Begonnen von freiheit76, 09. Mai 2026, 09:39:25

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freiheit76

Folgende Ausgangssituation:

Ich bin beim Jobcenter in Singen seit 01.10.2025 gemeldet. Mein Mietvertrag endete zum April 2026 und seitdem bin ich auf Wohnungssuche.

Ich fragte meinen Sachbearbeiter wie es sich mit der Karenzzeit hält und der Anmietung einer Wohnung, die über dem angemessenen betrag liegt.
Seine Antwort: "da ich schon im laufenden bezug bin, zählt die Karenzzeit nicht"

Stimmt das so ?

Und wenn ja, wieso musste ich dann, als ich mich dort angemeldet habe, für die neue Wohnung auch selbst draufzahlen ? Dort war ich ja dann noch nicht im Leistungsbezug und es sollte ja dann die Karenzzeit gelten ?

PS: Wenn das noch eine Wichtigkeit hat: Ich bin mit meiner Selbstständigkeit angemeldet, die mir dort genehmigt wurde.

Dwight Manfredi

Ja, die Aussage Ihres Sachbearbeiters ist richtig. Die Karenzzeit (die einjährige Schonfrist für Mietkosten) bezieht sich primär auf die Wohnung, in der du zum Zeitpunkt des Erstantrags bereits gewohnt hast. Wenn du während des laufenden Bezugs umziehst, muss die neue Wohnung von Anfang an angemessen sein. Das Jobcenter übernimmt für eine neue Wohnung nur dann Kosten über der Angemessenheitsgrenze, wenn der Umzug notwendig ist und das Jobcenter die höheren Kosten vorab ausdrücklich zugesichert hat.

Zitat von: freiheit76 am 09. Mai 2026, 09:39:25Und wenn ja, wieso musste ich dann, als ich mich dort angemeldet habe, für die neue Wohnung auch selbst draufzahlen ? Dort war ich ja dann noch nicht im Leistungsbezug und es sollte ja dann die Karenzzeit gelten ?

Die Karenzzeit gemäß § 22 Abs. 1 SGB II soll verhindern, dass Menschen sofort nach dem Jobverlust ihre vertraute soziale Umgebung (die aktuelle Wohnung) verlassen müssen. Wenn du jedoch zum Zeitpunkt des Erstantrags (01.10.2025) bereits eine neue Wohnung angemietet hattest, die über den Sätzen lag, wertet das Jobcenter dies oft als eine bewusste Entscheidung für eine zu teure Unterkunft.
Die Karenzzeit greift nach der Rechtsprechung und den Richtlinien vieler Kommunen nur eingeschränkt, wenn du zeitnah zum Leistungsbeginn oder währenddessen umziehst. In diesen Fällen gilt die Regel: Eine neue Wohnung muss von vornherein angemessen sein. Hättest du zum 01.10.2025 noch in der alten (teuren) Wohnung gewohnt, hätte das Jobcenter diese Kosten im Rahmen der Karenzzeit für 12 Monate voll übernehmen müssen.

Wenn du umziehst, während du Leistungen beantragst oder beziehst, ist eine vorherige Zusicherung nötig. Ohne diese Zusicherung werden bei einem Umzug oft nur die angemessenen Kosten übernommen, selbst wenn theoretisch eine Karenzzeit liefe.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/wohnen

freiheit76

Danke für deine ausführliche Antwort.

Also der Umzug war ja zwingend nötig, da der Mietvertrag Ende April ausgelaufen ist.

Und jetzt aktuell stehe ich ohne Wohnung da.

Und wenn ich eine Wohnung habe die über dem angemessenen preis liegt, sagt er, ich muss den Rest selbst zahlen, egal ob der Umzug zwindend notwendig war.

Norbert_98

#3
Wie wäre es parallel eine Mini Job zu suchen um die evt. entstehende Differenz dann bezahlen zu können?


Fettnäpfchen

Zitat von: freiheit76 am 09. Mai 2026, 11:02:36Und jetzt aktuell stehe ich ohne Wohnung da.
also bist du ofW ?

In ein paar Städten gibt es eine Ausnahmeregelung das der Mietpreis um 10 % höher sein darf als die Angemessenheit um aus der Obdachlosigkeit raus zu kommen.
Informiere dich mal bei deinem JC oder schau bei https://www.harald-thome.de/informationen.html ob dein Ort gelistet ist und ob da etwas dazu steht.

Zitat von: freiheit76 am 09. Mai 2026, 11:02:36Und wenn ich eine Wohnung habe die über dem angemessenen preis liegt, sagt er, ich muss den Rest selbst zahlen, egal ob der Umzug zwindend notwendig war.
Du hast ja keine daher ist die Aussage auch wenn richtig, überflüssig.

Zitat von: freiheit76 am 09. Mai 2026, 09:39:25Ich bin beim Jobcenter in Singen seit 01.10.2025 gemeldet. Mein Mietvertrag endete zum April 2026 und seitdem bin ich auf Wohnungssuche.
:schock:
Ein bißerl arg spät erst im April mit der Suche zu beginnen wie du jetzt sicher festgestellt hast.

Dann viel Erfolg und lies dir zu deiner Sicherheit mal den Ratgeber Umzug durch um unnötige Fehler zu vermeiden.

MfG FN
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