Sozialamt Schonvermögen

Begonnen von Jörg, 11. Mai 2026, 17:08:19

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Jörg

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand eine Frage zum Schonvermögen bei Leistungsbezug durchs Sozialamt beantworten. Über kurz oder lang werde ich beim Sozialamt Leistungen beantragen müssen. Entweder als Ergänzung zu einer Erwerbsminderungsrente, die vermutlich bei ca. 850 Euro liegen würde, oder, falls der Rentenantrag abgelehnt wird, weil mich das Jobcenter wegen dauerhafter AU (aktuell seit 06/2025) zum Sozialamt abschieben wird.

Bei dem ganzen hin und her der letzten Jahre finde ich keine aktuelle Information zum Schonvermögen, dass man beim Sozialamt haben darf. Und wie sieht es mit meinem Auto aus, welchen Wert dürfte dieses haben, damit ich es dann behalten kann. Ist für mich wichtig, weil ich auf dem Land lebe.

Vielen lieben Dank schon mal!

Jörg

Dwight Manfredi

Das Wichtigste vorab: Seit 2023 und auch aktuell für 2026 liegt das allgemeine Schonvermögen in der Sozialhilfe (SGB XII) bei 10.000 Euro für Alleinstehende.
Ein Auto wird laut Gesetz als Schonvermögen anerkannt, wenn es angemessen ist (§ 90 Abs. 2 Nr. 10 SGB XII)
In der Praxis und nach aktueller Rechtsprechung gilt ein PKW mit einem Verkehrswert von bis zu 7.500 Euro in der Sozialhilfe als angemessen.

Jörg

Vielen Dank für die schnelle Antwort!  :smile:

Wissen Sie eventuell auch, ob der Fahrzeugwert auch auf das Schonvermögen angerechnet werden kann? Mein sonstiges "Vermögen" liegt momentan bei ca. 1.900 Euro, also weit weg von der 10.000 Euro Grenze.

Für mein Auto wird mir ein Wert knapp über 10.000 Euro angegeben, also müsste ich es, wenn es soweit ist, verkaufen und mir ein günstigeres und dann auch anfälligeres anschaffen. Abgesehen davon, dass ältere Autos reparaturanfälliger sind und mehr Kosten verursachen, würde mich das nervlich sehr belasten (bin psychisch ziemlich angeschlagen).

Jörg

Sheherazade

Ein Fahrzeug bis zu einem Wert von 7.500 Euro gilt in der Regel als angemessen. Übersteigt der Wert des Kfz diesen Betrag, kann der übersteigende Teil oft durch den allgemeinen Vermögensfreibetrag (Schonbetrag) nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in Höhe von 10.000 Euro abgesichert werden, sofern dieser nicht anderweitig ausgeschöpft ist. Besondere Härte: Sollte ein Fahrzeug aufgrund besonderer Umstände (z.B. behinderungsbedingter Umbau) notwendig sein, kann es auch bei höherem Wert geschont werden (§ 90 Abs. 3 SGB XII).
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Jörg

Dankeschön für das Fachwissen! Das beruhigt etwas. :yes:

Norbert_98

Frage- Wer schätzt das Auto denn? 

A) Gutachten anfertigen für 1000€?
B) Schaut die Sachbearbeiter kurz aus dem Fenster auf den Parkplatz?
C) Online Schätzung " Wír kaufen deine Karre"
D) ?



Enno


Norbert_98

Enno,

Was sinnvolles? Wie wird das Auto denn geschätzt? Antworten?

Dwight Manfredi

Zitat von: Norbert_98 am 11. Mai 2026, 20:18:02Gutachten anfertigen für 1000€?

Was hast du denn für Vorstellungen?
Ein Kurzgutachten reicht völlig für Standard-PKW oder einfache Preisbestimmungen aus. Kosten ca. 100 € bis 150 €.
Dann gibts noch die Online-Wertrechner. Diese nutzen riesige Datenbanken, um das Fahrzeug mit ähnlichen Inseraten zu vergleichen.
Oder halt eben Listenpreise (Schwacke/DAT) Diese Branchenstandards ermitteln den Marktwert durch die Analyse von realen Transaktionspreisen und Markttrends.

Norbert_98

Danke, das wollte ich wissen.

Analog zum tech. Gutachten beim Gebrauchtwagenkauf TÜV/DEKRA & Co.

Noch ne Frage:  Und wer bezahlt die 100-200€ dann? das "Amt" oder ?  Wie an der Theke - wer bestellt bezahlt?

Dwight Manfredi

Zitat von: Norbert_98 am 11. Mai 2026, 22:54:12Und wer bezahlt die 100-200€ dann? das "Amt"

Keiner, da die meist die Schwacke-Liste, DAT-Schätzung oder Portale wie mobile.de zur Wertermittlung heranziehen.

Da die Angemessenheit eines Fahrzeugs (bis zu einem Wert von 15.000 € beim Bürgergeld) zunächst vermutet wird, liegt die Beweislast für einen höheren Wert beim Jobcenter. Möchte das Amt diese Vermutung widerlegen, muss es die Ermittlungen selbst durchführen oder beauftragen und folglich auch bezahlen.

Beim Sozialamt (SGB XII) gibt es teilweise interne Anweisungen, nach denen Gutachtenkosten (z.B. bei Motorrädern oder wertvolleren Autos) bis zu einem gewissen Betrag (oft ca. 100 €) übernommen werden können, wenn die Behörde den Nachweis fordert.

Jörg

Zitat von: Norbert_98 am 11. Mai 2026, 20:18:02Frage- Wer schätzt das Auto denn? 

A) Gutachten anfertigen für 1000€?
B) Schaut die Sachbearbeiter kurz aus dem Fenster auf den Parkplatz?
C) Online Schätzung " Wír kaufen deine Karre"
D) ?



Ich habe die Fahrzeugdaten bei DAT (Deutsche Automobil Treuhand GmbH), beim ADAC und bei "Wir kaufen deine Karre" eingegeben und nehme zunächst mal den Mittelwert. Beim Bürgergeldantrag hatte ich das letztes Jahr auch so gemacht, und der angegebene Wert (knapp unter 15.000) wurde ohne Nachfragen akzeptiert.