Jobcenter forder AU - Hauptbetreuer schickt mich sonst in Maßnahmen

Begonnen von Moonraker, 14. Mai 2026, 04:29:24

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GoetzB

Die Medizin "Jobcenter lässt in Ruhe" ist eine wirklich gute ohne Nebenwirkungen.
Im Vergleich zu Antidepressiva.

Joschua

Zitat von: Moonraker am 24. Mai 2026, 16:59:50Der Arbeitsvermittler ist sehr wohl informiert, er hatte ja auch die Idee mit der AU.

Ja - als kurzfristige und kurzzeitige Lösung.

Zitat von: Moonraker am 24. Mai 2026, 16:59:50Du stellst es so dar, als gäbe es nur die Optionen "gesund" oder "arbeitsunfähig"

Für das JC ja. Dazwischen die Stundenaufteilung ( 0-3h, 3-6h >6h) nach dem Gutachten/Beurteilung des MD oder DRV.
OK - kannst ja auch EMR beantragen.

Ottokar

Zitat von: Moonraker am 24. Mai 2026, 13:41:16Soweit ich informiert bin, bedeutet eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Bereich des SGB II gemäß den AUB-Richtlinien, dass man aktuell nicht in der Lage ist, mehr als 15 Stunden pro Woche zu arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen.
Dann informiere dich mal richtig: https://www.g-ba.de/richtlinien/2/
In der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie findet sich dazu Folgendes:
Zitat(3a) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende – ,,Hartz IV") beantragt haben oder beziehen, sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt, nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Moonraker

15 Wochenstunden entsprechen bei einer regulären Fünf-Tage-Woche rund drei Stunden täglich. Insofern war meine Aussage korrekt.

Tatsächlich arbeite ich derzeit jedoch nur etwa vier bis sechseinhalb Stunden im Monat. Von einer täglichen Arbeitszeit von drei Stunden bin ich also noch weit entfernt.

Sheherazade

Zitat von: Moonraker am 25. Mai 2026, 10:55:0415 Wochenstunden entsprechen bei einer regulären Fünf-Tage-Woche rund drei Stunden täglich. Insofern war meine Aussage korrekt.

Nein, man darf die tägliche Arbeitszeit nicht in Wochenstunden hochrechnen.

Zitat von: Moonraker am 25. Mai 2026, 10:55:04Tatsächlich arbeite ich derzeit jedoch nur etwa vier bis sechseinhalb Stunden im Monat.

Solange du diese 4 bis 6,5 Stunden nicht an einem Tag absolvierst ......................
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Mit "täglich" sind Werktage gemeint, die sind von Montag bis Samstag, das wären 3hx6Tage=18h.
Viel wichtiger ist jedoch, dass es lt AU-Richtlinie nicht auf die Anzahl der Wochenstunden ankommt, sondern auf die werktägliche Leistungsfähigkeit.

Wenn du an einem Werktag 6 1/2 h arbeitest und den Rest der Woche frei hast, bedeutete es also gerade nicht, dass du arbeitsunfähig iSd AU-Richtlinie bist, weil es pro Woche weniger als 15h sind.
Vielmehr wärst du nicht arbeitsunfähig, weil du am Tag mindestens 3h gearbeitet hast.
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Moonraker

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit die tägliche Arbeitszeit entscheidend und nicht die gesamte Wochenarbeitszeit.

Heißt das im Umkehrschluss: Wenn jemand sechs Tage pro Woche jeweils drei Stunden arbeitet, gilt er als arbeitsfähig. Würde dieselbe Person hingegen sechs Tage pro Woche jeweils nur 2 Stunden und 50 Minuten arbeiten, wäre sie nicht arbeitsfähig?

Sheherazade

Zitat von: Moonraker am 25. Mai 2026, 14:51:30Heißt das im Umkehrschluss: Wenn jemand sechs Tage pro Woche jeweils drei Stunden arbeitet, gilt er als arbeitsfähig. Würde dieselbe Person hingegen sechs Tage pro Woche jeweils nur 2 Stunden und 50 Minuten arbeiten, wäre sie nicht arbeitsfähig?


Wir reden hier immer noch von einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Haus- oder Facharztes? Arbeitet die Person mit AU im Minijob 3 Stunden und mehr am Tag, verliert die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihre Gültigkeit.
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Eichhörnchen

Zitat von: Ottokar am 25. Mai 2026, 14:28:41Mit "täglich" sind Werktage gemeint, die sind von Montag bis Samstag,

Wie jetz ??
Seit wann gilt der Samstag denn als "normaler" Werktag ???  :schock:
Bist Du Dir da ganz sicher mit dem Samstag ??
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Sheherazade

Zitat von: Vollloser am 25. Mai 2026, 15:50:49Seit wann gilt der Samstag denn als "normaler" Werktag ???

Schon immer, man muss nur den Unterschied zwischen Werk- und Arbeitstagen kennen.
Werktage sind gesetzlich alle Tage außer Sonn- und Feiertagen (Montag bis Samstag). Arbeitstage sind die Tage, an denen im Betrieb tatsächlich gearbeitet wird (meist Montag bis Freitag).
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Eichhörnchen

Zitat von: Sheherazade am 25. Mai 2026, 15:52:39man muss nur den Unterschied zwischen Werk- und Arbeitstagen kennen.

Kannte ich so tatsächlich nicht !
OK. Dann ist jetzt nur noch die Frage, ob in diesem Jobcenter-Kontext hier diese allgemein-typischen "Arbeitstage" gemeint sind oder tatsächlich "nur" diese "Werktage" !?
Laut Ottokar also diese "Werktage" !?!
Muss einem auch erst mal klar gemacht werden dann !?

"Tatsächliche Arbeitstage" = 5 Tage vs. "Werktage" = 6 Tage !?
Uiuiui !

Und wie zählt das dann z. B. mit Urlaubstage in diesem Jobcenter-Kontext ?
Wenn man da z. B. 10 Tage Urlaub zugesprochen bekommt - sind es dann auch nur 1 Woche (6 Werktage) und 4 Tage (Montag bis Donnerstag) ?
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Kopfbahnhof

Zitat von: Vollloser am 25. Mai 2026, 16:08:44Und wie zählt das dann z. B. mit Urlaubstage in diesem Jobcenter-Kontext ?

Falls die OAW gemeint ist, dann zählen da alle Tage inkl. Sonn- und Feiertage.

Zitat von: Moonraker am 25. Mai 2026, 10:55:04arbeite ich derzeit jedoch nur etwa vier bis sechseinhalb Stunden im Monat

Dann dürfte der Anspruch auf Urlaub sehr gering sein. (evtl. pro Jahr ein Tag)

Sheherazade

Zitat von: Vollloser am 25. Mai 2026, 16:08:44Und wie zählt das dann z. B. mit Urlaubstage in diesem Jobcenter-Kontext ?
Wenn man da z. B. 10 Tage Urlaub zugesprochen bekommt

Bei 10 Tagen Ortsabwesenheit sind es auch 10 Wochentage (Mo-So).
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Moonraker

Zitat von: Sheherazade am 25. Mai 2026, 15:38:40Wir reden hier immer noch von einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Haus- oder Facharztes?

Mein Hausarzt hat mich mit dem Verdacht auf eine Depression und eine soziale Phobie zu einem Facharzt überwiesen. Nach dem Termin soll ich wieder zu ihm kommen, damit die weitere Behandlung besprochen und gegebenenfalls die Krankschreibung verlängert werden kann.

Ottokar

Zitat von: Moonraker am 25. Mai 2026, 14:51:30Wenn ich das richtig verstanden habe, ist für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit die tägliche Arbeitszeit entscheidend und nicht die gesamte Wochenarbeitszeit.

Heißt das im Umkehrschluss: Wenn jemand sechs Tage pro Woche jeweils drei Stunden arbeitet, gilt er als arbeitsfähig. Würde dieselbe Person hingegen sechs Tage pro Woche jeweils nur 2 Stunden und 50 Minuten arbeiten, wäre sie nicht arbeitsfähig?

Korrekt.
Maßgeblich ist jedoch nicht, wie lange die Person tatsächlich arbeitet, sondern wie starkt die Gesundheitlichen Beschwerden nach Meinung des Arztes die Arbeitsfähigkeit einschränken.

Zitat von: Sheherazade am 25. Mai 2026, 15:38:40Arbeitet die Person mit AU im Minijob 3 Stunden und mehr am Tag, verliert die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihre Gültigkeit.
Das stimmt so nicht.
Eine AU ist kein Arbeitsverbot, allerdings kann es rechtliche Konsequenzen haben, wenn die Ausübung der Arbeit die Heilung verzögert, oder zu weiteren gesundheitlichen Problemem führt.

Zitat von: Vollloser am 25. Mai 2026, 16:08:44Und wie zählt das dann z. B. mit Urlaubstage in diesem Jobcenter-Kontext ?
Es geht hier nicht um den JC-Kontext, sondern die AU-Richtlinie und dort sind Werktage gemeint.

§ 3 BUrlG legt einen gesetzlichen Mindesturlaub in Höhe von 24 Werktagen fest (= 4 Wochen).
Wird nur Mo - Fr gearbeitet, ergibt das zeitanteilig 20 Arbeitstage Urlaub (= 4 Wochen).
Wird pro Woche nur an 2 Tagen gearbeitet, ergibt das zeitanteilig 8 Arbeitstage Urlaub (= 4 Wochen).
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