Jobcenter forder AU - Hauptbetreuer schickt mich sonst in Maßnahmen

Begonnen von Moonraker, 14. Mai 2026, 04:29:24

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Joschua

Zitat von: Moonraker am 29. Mai 2026, 17:30:04Interessant, wie aus ein paar Stunden Minijob plötzlich ein ,,Teilzeitmodell" wird. Deine Fantasie scheint jedenfalls besser ausgeprägt zu sein, als die Aufmerksamkeit beim Lesen.

Alles gut....
Das JC wird das schon die "Verträglichkeit" des Minijobs mit der AU "abgleichen". Da haben wir keinen Einfluß drauf.

Ottokar

Zitat von: Moonraker am 29. Mai 2026, 13:54:09
Zitat von: Ottokar am 29. Mai 2026, 13:43:28Niemand muss für das JC telefonisch erreichbar sein.
Sowas wie telefonische Termine/Meldetermine kennt das SGB II nicht.
Wenn du nicht willst, dass das JC dich anruft, beantrage beim Datenschutzbeauftragten des JC die Löschung deiner Telefonnummer.


Das würde ich liebend gerne tun. Allerdings müsste ich dafür persönlich vor Ort erscheinen, und genau das setzt voraus, dass ich öffentliche Verkehrsmittel nutzen muss. Genau daran scheitert es derzeit bei mir gesundheitlich.
Den Antrag auf Löschung der Telefonnummer stellt man schriftlich.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Moonraker

Ich möchte mich herzlich bei den Mitgliedern dieses Forums bedanken.

In den vergangenen Wochen haben mir viele Antworten geholfen, bestimmte Themen rund um Gesundheit, Behörden, Krankschreibung und die weitere Vorgehensweise besser zu verstehen. Besonders hilfreich fand ich die sachlichen Erklärungen und die Bereitschaft, auch auf wiederholte Fragen einzugehen.

Dafür möchte ich einfach einmal Danke sagen. Eure Unterstützung und eure Erfahrungen haben mir in einer schwierigen Phase weitergeholfen.

Ich halte euch auf dem laufenden.

Moonraker

Es gibt mittlerweile Neuigkeiten.

Einen Therapieplatz habe ich leider immer noch nicht gefunden. Stattdessen hangele ich mich derzeit von einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur nächsten.

Mein derzeitiger Arbeitsvermittler ist der Ansicht, dass ich einen Reha-Antrag stellen sollte. Seiner Meinung nach würde ich ansonsten möglicherweise auch in fünf Jahren noch auf einen Therapieplatz warten.

Allerdings erschließt sich mir der Sinn eines Reha-Antrags nicht. Ich möchte keine Behandlung in einer Klinik, sondern eine ambulante Psychotherapie in einer Praxis. Soweit ich weiß, rechnen niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.

Mein Arbeitsvermittler meinte jedoch, man könne einen Reha-Antrag auch ohne einen bereits vorhandenen Therapieplatz stellen. Sobald man einen Therapieplatz gefunden habe, könne die Behandlung gegebenenfalls darüber abgerechnet werden.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich davon halten soll. Eine teilstationäre oder vollstationäre Behandlung kommt für mich aufgrund meiner sozialen Phobie derzeit nicht infrage.

Außerdem teilte er mir mit, dass ich künftig eine neue Arbeitsvermittlerin bekomme. Bis dahin und darüber hinaus, soll ich mich weiterhin um lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bemühen.

Wie seht ihr das?

Was genau hat es mit einem Reha-Antrag auf sich, und welche Vorteile hätte er in meiner Situation?

Welche Vorgehensweise würdet ihr mir empfehlen?

Fettnäpfchen

Moonraker

Zitat von: Moonraker am 04. Juli 2026, 13:59:51Welche Vorgehensweise würdet ihr mir empfehlen?
Wenn deine Phobie dich an der Reha Sache hindert, die wahrscheinlich in einer für dich passenden Form gar nicht existziert, dann würde ich dem Vorschlag von
Zitat von: Moonraker am 04. Juli 2026, 13:59:51Bis dahin und darüber hinaus, soll ich mich weiterhin um lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bemühen.
folgen.
Immer "lustig" wenn ein SB medizinische Beurteilungen oder so etwas ähnliches von sich gibt

und spätestens ab dem Zeitpunkt:
Zitat von: Moonraker am 04. Juli 2026, 13:59:51Außerdem teilte er mir mit, dass ich künftig eine neue Arbeitsvermittlerin bekomme.
dürfte sich eh wieder alles ändern und der Spaß geht von vorne los.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Moonraker

Zitat von: Fettnäpfchendate=1783242707Wenn deine Phobie dich an der Reha Sache hindert, die wahrscheinlich in einer für dich passenden Form gar nicht existziert

Was meinst du mit der Aussage, dass eine für mich passende Reha wahrscheinlich gar nicht existiert? Beziehst du dich auf die Art der Behandlung oder auf die Kostenträger? Das würde ich gerne besser verstehen.

Fettnäpfchen

Moonraker

Zitat von: Moonraker am 05. Juli 2026, 14:26:06Was meinst du mit der Aussage, dass eine für mich passende Reha wahrscheinlich gar nicht existiert? Beziehst du dich auf die Art der Behandlung oder auf die Kostenträger? Das würde ich gerne besser verstehen.
Am besten fragst du bei deiner KK nach was es für Einzeltherapien gib die ja das einzige wären die du machen kannst da du selber schreibst das Gruppentherapien nichts für dich sind.
Dann hast du eine aussagekräftige Grundlage für dich selber und für das JC.
Falls das JC etwas anbietet ist es sicher nicht das was für dich tauglich wäre da da die KK zuständig wäre.

MfG FN
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Sheherazade

Ich kenne das nur so, dass der behandelnde Facharzt über die Form der Reha (zusammen mit dem Patienten) entscheidet, nicht die Krankenkasse und schon gar nicht das Jobcenter.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 06. Juli 2026, 12:34:48dass der behandelnde Facharzt über die Form der Reha (zusammen mit dem Patienten) entscheidet

Nein, er kann das nicht entscheiden, nur den Befund erstellen.

Am Ende entscheidet der Kostenträger (KK oder RV), was genehmigt wird.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 06. Juli 2026, 15:10:33Nein, er kann das nicht entscheiden, nur den Befund erstellen.

Der Facharzt kann sehr wohl entscheiden ob für seinen Patienten mit einer psychischen Grunderkrankung eine ambulante Reha besser als eine stationäre ist.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Kopfbahnhof


Sheherazade

Richtig, der Kostenträger bescheidet den Antrag. Und dem Bescheid kann man widersprechen.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Moonraker


Moonraker

Servus Forum,

ich hatte gestern ein Telefonat mit meiner neuen Arbeitsvermittlerin. Sie ist leider fast genauso schwierig wie mein ehemaliger Arbeitsvermittler. Aber der Reihe nach.

Während des Gesprächs schlug sie mir vor, mich intern an einen Kollegen zu wenden, der sich angeblich mit solchen Fällen auskennt. Dabei handelt es sich jedoch weder um eine Fachkraft für Psychologie noch für Psychotherapie. Für mich klang das eher nach einer Maßnahme. Ich habe das Angebot jedoch aus Diskretionsgründen abgelehnt, da ich nicht möchte, dass intime oder persönliche Details unnötig die Runde machen.

Daraufhin wies sie mich relativ schnell darauf hin, dass ich mich möglichst bald mit der neuen Grundsicherung vertraut machen solle. Dort gebe es schließlich Möglichkeiten, mit denen ich mich rechtzeitig befassen sollte.
(Sie meinte die wunderbaren Sanktionsmöglichkeiten, die ihr ab sofort zur Verfügung stünden.)

Außerdem bliebe dann nur noch der amtsärztliche Dienst.

Um den geht es mir jetzt. Sie sagte mir am Telefon, dass ich einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen müsse. Dabei bestand sie mehrfach darauf, dass ich den ausgefüllten Fragebogen an sie zurückschicken müsse. Sie versicherte mir zwar, dass sie sensible Gesundheitsdaten nicht einfach einsehen dürfe, trotzdem hatte ich dabei kein gutes Gefühl.

Nun zu meinen Fragen:

- Was kommt in diesem Zusammenhang eigentlich genau auf mich zu?
- Muss ich die Unterlagen tatsächlich an meine Arbeitsvermittlerin schicken oder kann ich sie auch direkt an den amtsärztlichen Dienst senden?

Sobald ich die Unterlagen erhalten habe, kann ich euch natürlich mehr dazu sagen.

frangg

äh.. d. h. Du beziehst derzeit Arbeitslosengeld. Das Jobcenter hat mit Dir dann im Moment gar nix zu tun.

Schön - aber dann sind viele Antworten obsolet, weil sie auf anderen Rechtsgrundlagen beruhen.. Du bist derzeit SGB III (Arbeitslosengeld) und nicht SGB II (Bürgerg.. sorry Grundsicherungsgeld)

wollte ich nur klarstellen - und mich nicht weiter einmischen.