Jobcenter Hausbesuch

Begonnen von Bürger_2026, 11. Juni 2026, 16:31:51

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oldtom

Zitat von: Joschua am 17. Juni 2026, 21:52:00
Zitat von: malsumis am 17. Juni 2026, 21:47:25Du kannst sie ja gerne wem und wo immer du willst auseinander machen, heißt aber noch lange nicht, dass auch alle anderen das so machen werden

Die bekannte Redewendung lautet "Solange du deine Füße unter meinen Tisch stellst, wird gemacht, was ich sage!"



Ja, das ist genau Joschuas Zotenlogik aus dem Kaiserreich... :wand:

Joschua

Zitat von: oldtom am 17. Juni 2026, 22:24:13a, das ist genau Joschuas Zotenlogik aus dem Kaiserreich..

Na -warst du nicht bei der Musterung?  OK weis nicht wie die Musterung in der DDR abgelaufen ist...
Aber in West D war das schon üblich.   Und hat sich keiner aufgeregt. War eben so.

oldtom

Zitat von: Joschua am 17. Juni 2026, 22:42:46
Zitat von: oldtom am 17. Juni 2026, 22:24:13a, das ist genau Joschuas Zotenlogik aus dem Kaiserreich..

Na -warst du nicht bei der Musterung?  OK weis nicht wie die Musterung in der DDR abgelaufen ist...
Aber in West D war das schon üblich.   Und hat sich keiner aufgeregt. War eben so.
Ich weiß nicht was du jetzt von mir willst PiBtl11, 11.Panzergrenadierdivision,  I. Korps - Kein Tisch und Beine , kein Kaisserreich ...

Bürger_2026

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Zitat von: mystik-1 am 17. Juni 2026, 11:30:08Ist das eine Optionskommune oder gemeinsame Einrichtung der BA?
Letztere ist BfDI zuständig.

Wurde nur Akteneinsicht oder auch DSGVO beantragt?

Bezüglich Aufforderung Mitwirkung würde ich dieses Schreiben,  je nach Zuständigkeit, beim BfDI oder Landesdatenschutzbeauftragten prüfen lassen.

Zugleich Antrag auf Auskunft, schriftliche Auskunft, konkrete Rechtsgrundlage benennen lassen. Der bloße Hinweis Mitwirkung reicht nicht

Danke für den Tipp.

Keine Optionskommune gemeinsame Einrichtung der BA.

Welcher Datenschutzbeauftragter ist zuständig Jobcenter/Kommune/Land/Bund ?


oldtom

DSGVO ist wichtig  ganz prominent herauszustellen...  bei § 25 SGB X ducken sich die Datenschutzbeauftragten gern weg....  DSGVO== Europarecht, 1 Monar Frist ... SGB X Bundesrecht, 6 Monate keine besondere  Aufsicht .... d.h. 6 monate ,  warten. Untätigeitsjlage SG ... Bescheid mit ablehnung, Wiederspruch.. 3 Monate warten... SG Untätigkeitsklage ...   Ablehnung -... Hauptsacheverfahren    x Jahre ... LOL  :lachen:

Ottokar

#20
Zitat von: oldtom am 17. Juni 2026, 11:57:26vom Landesdatenschutzbeauftragten  bekommt man nach ein paar wochen dann ein schreiben, man solle sich zunächst an den Datenschutzbeauftragten des Kreises wenden...
Der Landesdatenschutzbeauftragte übt die Aufsicht über die Kommune aus, er kann nicht Datenschutzbeschwerden oder Meldungen unter Verweis auf die Zuständigkeit der Stelle zurückweisen, gegen die sich die Beschwerde richtet. Das ist sowohl pflichtwidrig als auch rechtswidrig.
Lt. Artikel 77 DSGVO hat jeder das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Zitat von: Bürger_2026 am 18. Juni 2026, 00:32:53Keine Optionskommune gemeinsame Einrichtung der BA.

Welcher Datenschutzbeauftragter ist zuständig Jobcenter/Kommune/Land/Bund ?
Für die Akteneinsicht: Jobcenter.
Für Beschwerden bei Datenschutzverstößen durch das JC: Bund.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


oldtom

Zitat von: Ottokar am 21. Juni 2026, 11:42:17
Zitat von: oldtom am 17. Juni 2026, 11:57:26vom Landesdatenschutzbeauftragten  bekommt man nach ein paar wochen dann ein schreiben, man solle sich zunächst an den Datenschutzbeauftragten des Kreises wenden...
Der Landesdatenschutzbeauftragte übt die Aufsicht über die Kommune aus, er kann nicht Datenschutzbeschwerden oder Meldungen unter Verweis auf die Zuständigkeit der Stelle zurückweisen, gegen die sich die Beschwerde richtet. Das ist sowohl pflichtwidrig als auch rechtswidrig.
Lt. Artikel 77 DSGVO hat jeder das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Dürfen nicht, aber können schon...   Als feigenblatt steht da dann aber auch noch, wenn der sache nicht abgeholfen wird, kannst du dich wieder an uns wenden ... :empathy: