Erste Pflichtverletzung kostet ab Juli 169 Euro im Monat

Begonnen von selbiger, 18. Mai 2026, 06:52:46

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selbiger

Wer Grundsicherungsgeld bezieht, verliert ab dem 1. Juli 2026 bei jedem unentschuldigten Verstoß gegen seine Mitwirkungspflichten sofort 169 Euro im Monat, drei Monate hintereinander. Das ist keine Warnung, kein Stufenmodell mit Anlaufzeit: Die erste Pflichtverletzung löst nach dem neuen Recht bereits die Vollstufe aus.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-erste-pflichtverletzung-kostet-ab-juli-169-euro-im-monat
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Unwissender

Und was, wenn das JC gegen seine Pflicht verstößt? Bekommt dann der Leistungsbezieher für 3 Monate je 169 €? :weisnich:  :ironie:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Dwight Manfredi

Besser wäre doch wenn der Mitarbeiter des JC persönlich haftbar gemacht wird für jede Falschberatung, Falschbescheide usw. 169€ vom Lohn abgezogen würde.

Kopfbahnhof

Zitat von: selbiger am 18. Mai 2026, 06:52:46verliert ab dem 1. Juli 2026 bei jedem unentschuldigten Verstoß gegen seine Mitwirkungspflichten sofort 169 Euro im Monat, drei Monate hintereinander.

Für mich eigentlich nur Panikmache.
Das möchte ich erst einmal sehen, ob es dann wirklich so ist.

Rechtlich dürfte das kaum zu halten sein.

selbiger

Zitat von: Kopfbahnhof am 25. Mai 2026, 16:06:58Rechtlich dürfte das kaum zu halten sein.

das ja..nur solange bis das richterlich unterbunden wird/ist..vergeht viel zeit..udn bis dahin kann man ja es durchziehen..und in dieser zeit kann man viel geld einsparren..es ist ja auch bekannt das selbst nach geltendem recht die jc regelmässig verstossen..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Xellos

Zitat von: selbiger am 25. Mai 2026, 18:30:35
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. Mai 2026, 16:06:58Rechtlich dürfte das kaum zu halten sein.

das ja..nur solange bis das richterlich unterbunden wird/ist..vergeht viel zeit..udn bis dahin kann man ja es durchziehen..und in dieser zeit kann man viel geld einsparren..es ist ja auch bekannt das selbst nach geltendem recht die jc regelmässig verstossen..


Nur muss dann alles samt Zinsen nachgezahlt werden  :teuflisch: