ALG1 und geringfügige Beschäftigung

Begonnen von Torsten37, 25. Mai 2026, 14:17:32

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Torsten37

Ich beziehe zur Zeit ALG1 und habe eine geringfügige Beschäftigung! Die mir aber keinen Spaß mehr macht. Kann ich ich einen Minijob kündigen ohne eine Sperre von der Bundesagentur zu bekommen :weisnich: . Ist ja nicht SV Pflichtig! Weiß das jemand?

Sheherazade

Verdienst du in dem Minijob mehr als den im ALGI gültigen Freibetrag? Grundsätzlich sollte eine Kündigung deines Minijobs im ALGI-Bezug konsequenzlos möglich sein, eine Sperre gibt es dabei dann nicht.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Joschua

Zitat von: Torsten37 am 25. Mai 2026, 14:17:32Die mir aber keinen Spaß mehr macht.

Mit der Aussage wird du bei der Bundesagentur für Arbeit für Freude sorgen...
Ziel ist es dich in (Vollzeit) Arbeit zu bringen.

Torsten37

Ja, es ist mehr als der Freibetrag!

Sheherazade

Zitat von: Torsten37 am 25. Mai 2026, 15:23:59Ja, es ist mehr als der Freibetrag!

Dann vergiss nicht, der Agentur für Arbeit rechtzeitig die Beendigung des Minijobs nachzuweisen, damit man dir nicht weiterhin Einkommen anrechnet.

Zitat von: Joschua am 25. Mai 2026, 15:11:16Mit der Aussage wird du bei der Bundesagentur für Arbeit für Freude sorgen...

Ich vermute mal eine vorbeugende Maßnahme vor Eintritt ins Bürgergeld, da der TE nur für 6 Monate Anspruch auf ALGI hat. Je nachdem wie bald nach der Eigenkündigung des Minijobs der Bürgergeldantrag erfolgt, wird sich der TE noch unbequeme Fragen vom Jobcenter zu dieser Eigenkündigung gefallen lassen müssen.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Torsten37

ALG 1 Anspruch besteht noch bis Januar!