Re:Bewerbung

Begonnen von cardi33, 25. Mai 2026, 15:50:44

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cardi33

Hallo Liebes Forum,

Ich habe da mal eine Frage. Ich habe ein Jobangebot vom Jobcenter zugeschickt bekommen. Zur Zeit bin ich im Wiederspruch wegen einer Erwerbsminderungsrente. Jetzt habe ich dieses Schreiben vom Jobcenter bekommen. Nun zu meiner Frage: Muss ich mich darauf Bewerben? Da ich ja wie gesagt im Wiederspruch bin, außerdem gibt es keine Rechtsfolgebelehrung.


Vielen Dank für Eure Hilfe



Cardi

Sheherazade

Ist der Arbeitgeber eine Zeitarbeitsfirma?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

cardi33

Hallo Sheherazade,

Nein das ist ein Normaler Arbeitgeber ein Wohnheim einer Sozialpsychiatrischen Einrichtung.

Kopfbahnhof

Zitat von: cardi33 am 25. Mai 2026, 15:50:44außerdem gibt es keine Rechtsfolgebelehrung

Sieht so aus wie ein Vorschlag, also keine Bewerbungspflicht.
Scheinen schon länger zu suchen, da vom 24.02.2026?

Grundsätzlich gilt auch: Es muss zumutbar sein, was bisher noch nicht abschließend bei der RV geklärt ist.
EM-Rente wurde ja sicher nicht grundlos beantragt.

Zitat von: Sheherazade am 25. Mai 2026, 15:54:49Ist der Arbeitgeber eine Zeitarbeitsfirma?
Sieht nicht danach aus.

cardi33

Hallo Kopfbanhof,

Ja Sieht aus wie ein Vermittlungsvorschlag. Das mit 24.02. ist mir gar nicht aufgefallen. Und ja das mit der RV ist noch nicht geklärt, könnte auch gar nicht mehr in diesem Beruf Arbeiten. Verstehe nicht warum das JC mir so einen Vorschlag schickt.


Cardi

Fettnäpfchen

cardi33

von wem kam denn der VV. Da es geschwärzt ist ist nicht erkennbar ob das überhaupt von deinem JC kommt oder von der AfA.
Das wäre dann eine unerlaubte Vermittlungstätigkeit.

Zitat von: cardi33 am 25. Mai 2026, 17:34:59könnte auch gar nicht mehr in diesem Beruf Arbeiten.
wenn du das schriftlich hast und dass dem JC vorliegt musst du dich nicht bewerben.
Falls überhaupt nachfragen kommen kann man denen dann immer noch erklären wie die Ihre Arbeit zu machen haben.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

cardi33

Hallo Fettnäpfchen,

Ich habe Arthrose u.a. in meinen Knien und meiner Hüfte. Dem Jobcenter habe ich das schon mitgeteilt aber kein Attest vorgelegt. Das schreiben ist vom Jobcenter, das habe ich auch nicht geschwärzt nur alle Namen und Anschriften.


Wegen den Ganzen Arthrosen hat das Jobcenter gesagt das ich die EM beantragen soll. 

Sheherazade

Da ganz groß Vermittlungsvorschlag drüber steht und keine RFB enthalten ist, musst du dich da nicht bewerben. Solche Vermittlungsvorschläge für dauervakante Stellen werden ganz oft vom System versandt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: cardi33 am 25. Mai 2026, 17:34:59könnte auch gar nicht mehr in diesem Beruf Arbeiten

Vermutlich erst recht nicht in Vollzeit, wie hier offenbar der Fall.

Eins solltest du auch noch bedenken: Nimmst du so einen Job an, kannst du eine EM-Rente komplett vergessen.

Daher sollte man die Antwort von der RV (vermutlich Standardablehnung) trotzdem abwarten.


cardi33

Hallo Kopfbahnhof,

Ich nehme keinen Job an, werde auch den Wiederspruch abwarten. Ich mache das zusammen mit dem VDK.


Hallo Sheherazade,
Ah ok dann weiß ich bescheid.


Vielen Dank für die Antwort von allen