Frage zum Überprüfungsantrag

Begonnen von Kämpferin, 28. Mai 2026, 20:40:20

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Joschua

Zitat von: Sheherazade am 29. Mai 2026, 12:10:10Irgendwie wird das Pferd von hinten aufgezäumt.
Teilweise ja. Aber die Situation ist halt blöd. Ein Überraschungsei eben das man nach 6 Wochen aufmachen darf oder wegwerfen muss.

ICH !!  würde erst rausfinden wollen was ich erben könnte. Würde erstmal hinfahren und mir das anschauen.



Sheherazade

Ja, aber in diesem Fall hier ist es die 1. Frage, die mit Ja zu beantworten sein sollte, bevor man an alles andere denkt.

Und daran scheitert es ja schon mal.

Zitat von: Kämpferin am 29. Mai 2026, 07:17:43Zum Haus:
Das Problem ist, ich habe das Familiengericht, was mitentscheiden muss, ob das Erbe für das Kind wirtschaftlich sinnvoll ist. Tatsächlich behaupten die nun, dass das Haus nur einen Wert von 30.000 hat.
Sorry, für den Ausdruck, aber vera*** kann ich mich alleine. Das Amt denkt da wohl so, dass ich mich da überhaupt nicht auskenne.
Das Haus ist doch keine Abrissbude, da fehlt zwar die Zentralheizung, aber an sich ist der Strom neu gemacht worden und die Fenster, nochdazu ist der Bodenwert deutlich gestiegen im Vergleich zu den letzten Jahren. Passenderweise wird auch ein Haus verkauft, welches diesem Baugleich ist und das steht im Internet für 80.000 drin - und dann soll das nur 30.000€ wert sein?

Jedenfalls ist das Plus minus gar nichts für meinen Sohn, wie das Gericht behauptet und plus minus gar nichts, ist schlimm, daher habe ich gedacht, wenn ich denen vorlege, dass ein Teil der Schulden widerrechtlich ist, hätte ich vielleicht eine Chance.

Man wird ein Familiengericht nicht überzeugen können, wenn man mit Kapital rechnet, dass entweder erst Jahre später fließt oder gar nicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

oldtom

Zitat von: Sheherazade am 29. Mai 2026, 10:06:01Die KdU ist eine Antragsleistung, ebenso wie die Brennstoffbeihilfe für Kohlen. Wie willst du nachweisen, dass er den Antrag für die KdU jemals gestellt hat?


Was redest du??

B 14 AS 6/09 R
ZitatAls beantragt sind dementsprechend alle Leistungen anzusehen, die nach Lage des Falles ernsthaft
in Betracht kommen (vgl Link in Eicher/Spellbrink aaO; Striebinger in Gagel, SGB II, Stand
Dezember 2009, § 37 RdNr 34). Das sind bei einem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts regelmäßig alle im 1. und 2. Unterabschnitt des 2. Abschnitts des 3. Kapitels
SGB II genannten Leistungen (vgl auch die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zum Umfang
des Antrags (37.4)).

Steht aber auch direkt im § 37 abs1 SGB2  wenn man den ganz liest...

Leistungen nach dem SGB II sind grundsätzlich als einheitliche Leistung zu verstehen; der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst daher regelmäßig auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Das ist ein Antrag.. KdU ist nur ein Formular  als Anlage..

Sheherazade

Zitat von: oldtom am 29. Mai 2026, 12:31:42Was redest du??

Ich rede gar nicht, ich schreibe. Und selbst wenn dem so ist wie du es aufzeigst, die TE scheitert scheinbar schon an der 1. Voraussetzung dafür, das Jobcenter stellvertretend für ihr Kind in Regress für Fehlleistungen gegenüber dem verstorbenen Vater nehmen zu können. Denn dafür muss das Erbe vom Kind bzw. dessen Verteter angenommen werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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Joschua

Zitat von: Sheherazade am 29. Mai 2026, 12:20:26Man wird ein Familiengericht nicht überzeugen können, wenn man mit Kapital rechnet, dass entweder erst Jahre später fließt oder gar nicht.

Da würde ja bedeuten das das Famileingericht auch feststellen müsste ob es "Guthaben" oder "Schulden" gibt.

oder hab ich einen Denkfehler?

Sheherazade

Zitat von: Joschua am 29. Mai 2026, 13:15:43Da würde ja bedeuten das das Famileingericht auch feststellen müsste ob es "Guthaben" oder "Schulden" gibt.

Ja, so wie die Mutter auch in Vertretung des Kindes. Ob das Jugendamt/Familiengericht sich auf die Prüfung der Mutter verlässt, kann ich dir nicht sagen.

Außerdem muss man ja auch so rechnen: Selbst, wenn das Haus noch einen Verkehrswert von 80.000€ haben sollte (was ich mal bezweifele, denn Angebotspreise sind keine Verkaufspreise), dann muss man davon noch alle Schulden des Verstorbenen abziehen. Dazu kommen noch notwendige Investitionen um das Haus überhaupt noch mal vermarkten zu können, schon ist man bei einem Erlös für das Kind bei fast Null.
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Joschua

Und wei soll das praktische funktionieren? Das Familiengericht (FG) stellt fest was die Erbschaft ist ( + oder -) und dann?

Und in welcher Zeit? 6 Wochen oder gilt das nicht mehr.

Für mich nicht klar! 2 Parteien entscheiden?  Kindeswohl? 


oldtom

Die Diskussion ist nach meiner Meinung komplett sinnlos - wenn man nur rät was das Haus bzw. das Grundstück wert  ist... 30.000,-€ sind hier z.B. für etwas mit einem Dach und einer Tür drin undenkbar, wenn es bis zum Boden reicht... Steht die Bude in Tschernobyl?

Sheherazade

Das Familiengericht muss zwingend die Erbausschlagung genehmigen, wenn die Eltern das Erbe im Namen des Kindes ablehnen wollen, um es vor Schulden zu schützen.

Warum die TE hier das Erbe für ihr Kind nicht aktiv annehmen kann, ist mir auch nicht ganz klar, aber das sollte sie dem Schriftverkehr entnehmen können. Sie hat sich zumindest falsche Prioritäten gesetzt für die Beantwortung der wichtigsten Punkte.
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Joschua

Also es ist schon eine verworrene Kostellation.

Ich für meinen Teil würde wissen wollen was da steht! daher würde ich hinfahren und alles an Infos besorgen wa möglich ist.  ..  und dann weitersehen... veileiecht jetzt auch eine RA einschalten.

Fettnäpfchen

 :scratch:

und sollte es irgendwie gegen das JC gehen, also gerichtlich, dann macht man auch keinen Ü.-Antrag sondern agiert über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch denn da verwirken keine Fristen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Mai 2026, 15:34:45und sollte es irgendwie gegen das JC gehen, also gerichtlich, dann macht man auch keinen Ü.-Antrag sondern agiert über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch denn da verwirken keine Fristen.

Wobei mich wirklich interessieren würde ob man als Nicht-BG-Angehöriger bzw. Nichtlebenspartner so auch für verstorbene Leistungsbezieher agieren kann.
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Fettnäpfchen

Sheherazade

Zitat von: Sheherazade am 29. Mai 2026, 15:45:49Wobei mich wirklich interessieren würde ob man als Nicht-BG-Angehöriger bzw. Nichtlebenspartner so auch für verstorbene Leistungsbezieher agieren kann.
in dr Tat. Der Gedanke ist mir gar nicht gekommen  :ok:

Aber da wird es eh einen RA brauchen und der sollte das schon vorab klar machen das es da keinen Zweck macht.

Ein schönes WE
FN
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Kämpferin

Oh, ich habe eine Diskussion ausgelöst, über Erbe und Jobcenter, das sind schon zwei Themen für sich  :scratch: 

@sheherazade
Der Betrag wird sich wohl über die Jahre angesammelt haben und ich vermute mal, da habe ich wohl wirklich kaum Chancen, da überhaupt heranzukommen. Das war auch meine Frage, da ich mich in Sachen Bürgergeld nicht so auskenne.

@Joschua
Du hast Recht, einfach probieren, mehr als nein kann der Makler nicht sagen. Aber reicht denn eine Bewertung von außen schon? Rein komme ich leider nicht und man kann nicht mal mehr in die Fenster schauen, da ist alles rollodicht gemacht.
Und genauso wie du es sagst, das ist auch mein Stichwort: Erstmal herausfinden, was da wirklich los ist, denn ich bin überzeugt, dass da irgendwas nicht stimmt. Allein schon an dem Wert des Hauses. Dann kann ich entscheiden, wie ich das mit dem Familiengericht auf die Reihe bekomme, sollte es so sein.

Ich denke auch, ein Anwalt macht schon Sinn, ihm mal die Sache zu schildern. Einfach sagen: Nee, das ist nichts, wäre aus meiner Sicht verkehrt. Ich bin irgendwie davon überzeugt, dass da was nicht stimmt.

Wenn ihr Interesse habt, kann ich euch auch gerne Rückmeldung geben, was aus meinem Fall geworden ist, aber es wird wohl dauern. Selbst ich weiß, dass die Behörden sehr schnell sind und das Jobcenter ist ja am allerschnellsten  :blum: 
Aber wehe, die wollen was von dir, dann muss es gleich heute noch sein...