Bürgergeld Mitarbeiterin wirkt unkooperativ- kann man etwas machen oder normal?

Begonnen von Tr, 31. Mai 2026, 20:55:06

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Tr

Hallo, im genaueren geht es um den Bürgergeldantrag meines Vaters.
Er hatte Ende letzden Jahres dann seine erste Zahlung bekommen, aber da ich bei ihm im eingezogen bin, hat es ein paar Komplikationen gegeben.

Und schon seit immer, sucht sich gefühlt die Mitarbeitende irgendwelche Kleinigkeiten, die anscheinend neuerdings noch fehlen, oder erklärt werden müssen und zieht das Ganze in die Länge. Manchmal auch bei Sachen, die eigentlich schon geklärt waren. Da ich bei ihm lebe, sollte auch ich etliche Unterlagen einreichen, darunter Kontoauszüge.
Und jetzt aber kommt der Höhepunkt:
Ich möchte kein Foto machen, aber so etwa sah der neueste Brief aus:

..benötige ich noch folgende Unterlagen: (...)-Erklärung zu allen Gutschriften/Einzahlungen auf allen eingereichten Kontoauszügen. Woher stammen die Beiträge? Sind es wiederkehrende Einnahmen?
-13€ am 24.08.
-25€ 06.09.
-3€ 25.10.
-5,23€ 05.10.
-48,60€ 17.11.
-28€, 120€ 12.02.
-35€ 08.03.

Das ist doch nicht normal oder? Kann das so weitergehen? Ich hoffe, das dieser Brief der letzte sein wird, aber langsam wird es mir zu viel. Es ist schon 2 Jahre her seit dem Erstantrag meines Vaters.
(Im übrigen ist das Geld zum größten Teil von meinem Geschwistern, da wir uns manchmal einander schulden. Und man kann eigentlich vom Kontoauszug her lesen, woher das meiste kommt..)
Außerdem will sie meinen Bafög Nachweis, aber ich hatte es bekommen, befor ich zurück zu meinem Vater gezogen bin, also ist das überhaupt noch relevant?
Ich war mir auch nicht sicher, ob ich überhaupt zu einer Bedarfsgemeinschaft gehöre, da ich unter 25 bin und mein eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann(§ 7 Absatz 3 Nr. 4 SGB II).

Danke an alle, die soweit gelesen haben.
Schlussendlich möchte ich Rat. Kann man eine Beschwerde einreichen? Irgendetwas machen?
Ich möchte gerne schroff antworten, aber will nicht das sie mit einem Groll gegen uns einfach das Bürgergeld entzieht. :wand:

Was hält ihr von der Situation?

oldtom

LOL...da hast du sehr kooperative JC-Mitarbeiter. Ist ja ein Klacks was die von Dir wollen.
Bafög-Bescheid, sollte ich auch lt. Liste bringen.... bin 54. Uni war in den 90'ern :lachen:  :lachen:

Wenn's geht nur durch Dritte - möglichst Anwalt kommunizieren. Kooperation nicht erwarten. Ist leider so. ggf gib's Ausnahmen... Kooperation erwarten === Fehlvorstellung

Tr

@oldtom

ich hoffe ich antworte hier richtig, da ich neu hier bin.
Ja, eigentlich habe ich mir schon gedacht das man da nicht viel machen kann. Naja, ich muss wohl meine Frust ein wenig rauslassen. Es ist nur so Absurd, mit welchen Kram sie da ankommen, als wäre es auf irgendeine Weise relevant. Irgendein Restvermögen wie vom Bafög zum Beispiel, spielt doch keine Rolle mehr, und wenn, würde es sich doch eh im Vermögen widerspiegeln? Und eine Erklärung von jeder einzelnen mikrigen Einzahlung? Die haben es doch nicht mehr alle.
Außerdem musste ich eigentlich die ganze Zeit den Antrag für meinem Vater machen, da er es nicht kann, nach zwei Jahren hab ich echt kein Bock mehr. Die sind natürlich mit tausend anderen Anforderungen gekommen, aber das hier war jz die Höhe.
 Ich hoffe jemand kann mir erzählen, ob er auch so eine Situation hatte und wie es gelaufen ist. Anwalt steht erstmal außer Frage.

oldtom

naja, die waffe ist halt: Fehlende Unterlagen ->  keine Bearbeitung, kein Geld.

Da ist Beratungsschein für Vater , oder SoVD ggf doch besser als verhungern...

hko

Hallo Tr,
der übliche Fehler: möglich keine Einzahlungen auf das Konto, führt regelmäßig zu solchen Rückfragen. Wenn aber doch Einzahlungen oder Überweisungen: immer den Grund mit angeben, diese Gutschriften könnten ja zusätzliches Einkommen sein, um das dann der Bedarf gekürzt werden muss.

Gruß hko

Tr

das ist ja Anstrengend :nea:
aber da ich ja nicht selbst der Bürgergeldbezieher bin, verstehe ich nicht warum bei mir so streng geguckt wird. Ich habe eigentlich auch einen Job, den ich auch schon angegeben habe. Heißt ich verdiene so oder so Geld, was machen 5€ dann aus?
Naja, lässt sich nichts machen, danke für eure Antworten dennoch.

Falls jmd später hinzustößt, kennt sich jmd aus zu der Bedarfsgemeinschaft Sache? Ich habe sie schon darauf angesprochen, aber keine Rückmeldung gekriegt. Sie zieht das jetzt wohl als Bedarfsgemeinschaft durch ..(?)
Sollte ich dort was machen?

Sheherazade

Zitat von: Tr am 01. Juni 2026, 11:25:55Heißt ich verdiene so oder so Geld

Du bestreitest also deinen Lebensunterhalt (rechnerisch Regelsatz plus anteilige Miete) komplett alleine? Zahlst du deinem Vater einen Mietanteil?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

oldtom

Zitat von: Sheherazade am 01. Juni 2026, 11:44:41
Zitat von: Tr am 01. Juni 2026, 11:25:55Heißt ich verdiene so oder so Geld

Du bestreitest also deinen Lebensunterhalt (rechnerisch Regelsatz plus anteilige Miete) komplett alleine? Zahlst du deinem Vater einen Mietanteil?

Also ich weiß nicht. Wenn Sie einen normalen Job hat und nur beim Vater wohnt , gilt da doch das Prinzip der Kopfteilung bei der KdU...   weiß gar nicht was das JC mit ihren Kontoauszügen will?

Tr

Genau, ich verdienen mein eigenes Geld und ich zahle meinem Vater ein bisschen Geld für Sachen wie Lebensmittel und Nebenkosten.  Wir leben in seinem Haus(das aber noch nicht abgezahlt ist),also keine richitge Miete. Aber es ist mein eigenen Kosten, die ich verursache, also ist es nicht so, als würde er dadurch Geld "verdienen". Vielleicht hat die Mitarbeiterin es nicht ganz verstanden, oder hat es sich einfach gemacht und als Bedarfsgemeinschaft bearbeitet oder so.
Wir hatten also ein Formular für eine Bedarfsgemeinschaft bekommen und ich habe es ausgefüllt, weil ich es nicht besser wusste. Aber dann habe ich nochmal recherchiert.
Wie gesagt habe ich sie darauf in einem früheren Brief aufmerksam gemacht, darauf hat sie aber keine Antwort in dem jetzigen Brief gegeben. Also eiskalt ignoriert :lol: In dem Brief steht nur, welche Unterlagen sie noch braucht. :weisnich:
Keine Ahnung was ich jetzt tun soll. Ich könnte ja auch falsch liegen..

Sheherazade

Zitat von: Tr am 01. Juni 2026, 12:32:38Genau, ich verdienen mein eigenes Geld und ich zahle meinem Vater ein bisschen Geld für Sachen wie Lebensmittel und Nebenkosten.

Deckt dein Einkommen deinen realen Anteil an
Zitat von: Sheherazade am 01. Juni 2026, 11:44:41Regelsatz plus anteilige Miete
also 563€ plus 50% der Warmmiete ab? Je nachdem wie hoch der KdU-Anteil ist, solltest du mindestens 800-1000€ netto haben.

Es geht darum, ob du ein bedarfsdeckendes Einkommen hast. Das Jobcenter zahlt deinem Vater bestimmt nicht die volle KdU, damit du da kostenfrei wohnen kannst, wenn du eigenes (bedarfsdeckendes) Einkommen hast.

Hast du kein bedarfsdeckendes Einkommen, bist du weiterhin alsU25 in der BG.

"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

oldtom

Zitat von: Sheherazade am 01. Juni 2026, 12:39:02
Zitat von: Tr am 01. Juni 2026, 12:32:38Genau, ich verdienen mein eigenes Geld und ich zahle meinem Vater ein bisschen Geld für Sachen wie Lebensmittel und Nebenkosten.

Deckt dein Einkommen deinen realen Anteil an
Zitat von: Sheherazade am 01. Juni 2026, 11:44:41Regelsatz plus anteilige Miete
also 563€ plus 50% der Warmmiete ab? Je nachdem wie hoch der KdU-Anteil ist, solltest du mindestens 800-1000€ netto haben.

Es geht darum, ob du ein bedarfsdeckendes Einkommen hast. Das Jobcenter zahlt deinem Vater bestimmt nicht die volle KdU, damit du da kostenfrei wohnen kannst, wenn du eigenes (bedarfsdeckendes) Einkommen hast.

Hast du kein bedarfsdeckendes Einkommen, bist du weiterhin alsU25 in der BG.



Ka nee... volle KdU wird es nicht geben. aber eben  1/2 und um das zu erkennen braucht es keinen Kontoauszug der  Tochter. Sie hat ja kein Bürgergeld beantragt.

Tr

Zitat von: Sheherazade am 01. Juni 2026, 12:39:02
Zitat von: Tr am 01. Juni 2026, 12:32:38Genau, ich verdienen mein eigenes Geld und ich zahle meinem Vater ein bisschen Geld für Sachen wie Lebensmittel und Nebenkosten.

Deckt dein Einkommen deinen realen Anteil an
Zitat von: Sheherazade am 01. Juni 2026, 11:44:41Regelsatz plus anteilige Miete
also 563€ plus 50% der Warmmiete ab? Je nachdem wie hoch der KdU-Anteil ist, solltest du mindestens 800-1000€ netto haben.

Es geht darum, ob du ein bedarfsdeckendes Einkommen hast. Das Jobcenter zahlt deinem Vater bestimmt nicht die volle KdU, damit du da kostenfrei wohnen kannst, wenn du eigenes (bedarfsdeckendes) Einkommen hast.

Hast du kein bedarfsdeckendes Einkommen, bist du weiterhin alsU25 in der BG.



Ich verdiene ca. 1800€. Das sollte doch reichen? Ich weiß nicht ganz wie es funktioniert, mit einem Haus statt rechenbarer Miete. Er muss aber der Bank sein Darlehen abbezahlen, also ist es sozusagen Miete?. Wird es so gerechnet?

Zitat von: oldtom am 01. Juni 2026, 12:47:32Ka nee... volle KdU wird es nicht geben. aber eben  1/2 und um das zu erkennen braucht es keinen Kontoauszug der  Tochter. Sie hat ja kein Bürgergeld beantragt.

Genau, ist es überhaupt gerechtfertigt, all das zu verlangen?

Joschua

Es werden keine Schulden (Kredite) vom JC bezahlt. Das interessiert die gar nicht.

Ihr bekommt die KDU entsprechend wie eine "vergleichbaren" Mietwohnungsgröße. (+ sein BG als Bedarfsgemeinschaft)

Und in diesem Fall da du ja mit 1800€/netto keine Bedürftigkeit hast bekommt er nur 1/2 KDU.

Also du musst das ganze Wohnen im Eigenheim eben "mitfinanzieren".  Logisch oder ? Das JC bezahlt ja nicht und du lebst quasi Kostenlos mit drin.
Vermute mal das du es ja auch irgendwann mal erben willst/wirst.

Tr

Das er nur 1/2 KDU bekommt, ist okay und ich verstehe es. Aber gelten wir jetzt als Bedarfsgemeinschaft? Und ist es gerechtfertigt jeden einzelen Kram an Unterlagen zu verlangen von mir? Nicht das der Antrag jz falsch gemacht wurde.
Tut mir leid wenn ich so ahnunglos klinge, ich verliere so langsam den Überblick.
Zitat von: Joschua am 01. Juni 2026, 13:00:56Ihr bekommt die KDU entsprechend wie eine "vergleichbare" Mietwohnung. (+ sein BG als Bedarfsgemeinschaft)
Okay danke, das ist gut zu wissen. Hab solche Details wohl vergessen.

Zitat von: Joschua am 01. Juni 2026, 13:00:56Vermute mal das du es ja irgendwann mal erben willst/wirst.
haha da ist noch ein ganz anderes Fass, das ich hier nicht öffnen möchte. Mal sehen ob es dafür Hilfeforen gibt.

Aber ich bin echt froh, dieses Forum gefunden zu haben.

Joschua

Du bist ja unter 25jahre und gehörst automatisch noch zur BG. Daher wollen die deine Einkünfte eben prüfen.