Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?

Begonnen von vornamemitzahlen, 10. Juni 2026, 11:20:55

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oldtom

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Juni 2026, 13:57:08oldtom

Zitat von: oldtom am 10. Juni 2026, 13:22:05Die ganze Wohnung -verstehe  - aber warum tut man das über volle 6 Jahre?
...einen Teil der Wohnung: Wo ist da die Grenze zur WG (wenn nur einer der Bewohner Hauptmieter ist)?
ist doch egal warum und eine WG ist eine WG egal ob ein Hauptmieter oder mehrere.
Wenn du noch andere Fragen hast eröffne einen eigenen Thread bevor wir hier weiter schreddern.

Ihr seid immer so klug und schnell dabei... ich frage aus einem  ganz bestimmten Punkt:  Aus den Texten geht nicht eindeutig hervor , ob er da alleine wohnt. Tut er das nicht - ist das keine Untermiete mit Mietvertrag, sondern ggf. eine WG nach Kopfteilprinzip.  Das würde die so niedrigen Nebenkosten erklären - bzw  ddie sind da ein Indiz.

Als Sachbearbeiter würde ich auf den Busch klopfen....

Joschua

und vieleicht kommt der Aussendienst auf ne Tasse Kaffee vorbei?  :grins:

Fettnäpfchen

oldtom

Zitat von: oldtom am 11. Juni 2026, 14:35:40Ihr seid immer so klug und schnell dabei... ich frage aus einem  ganz bestimmten Punkt:
Hier ist aber kein irgendwann stelle ich dann die Frage die ich eigentlich stellen will.

Das ist nicht nett von dir oder meinst du wir tippen uns die Finger wund um irgendwem irgendwann seine uU unwichtige Frage zu beantworten.

Netiquette
Zitat•  Bevor Du Fragen stellst, benutze bitte die Suchfunktion und prüfe, ob du zu deiner Frage eine passende Antwort findest.
•  Schreibe Deine Fragen bitte in dein eigenes Thema.
•  Vergiss niemals, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt.
•  Niemand weiß, was Du denkst oder meinst, es sei denn, Du schreibst es auch.
•  Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.

Zitat von: oldtom am 11. Juni 2026, 14:35:40Tut er das nicht - ist das keine Untermiete mit Mietvertrag, sondern ggf. eine WG nach Kopfteilprinzip.
AhA
also gehört das zum Thema hier. Wie oben erwähnt solltest du so etwas schon dazu schreiben.
Wenn ein Hauptmieter untervermietet kann man das auch als WG sehen was nichts daran ändert das sich das JC an den U.-MV halten muss und die KdUH leistet die darin vereinbart sind.
Kopfteilprinzip hin oder her ist da nicht tragend da dies vom BSG so geurteilt wurde.
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 23.11.2006, Az. B 11b AS 1/06 R:
Die Verteilung der Unterkunftskosten erfolgt immer pro Kopf, wenn kein Untermietvertrag vorhanden ist. Dabei ist es absolut unerheblich, ob und welche Personen, die in der Wohnung wohnen, Anspruch auf ALG II haben.
Bei vorhandenem Untermietvertrag sind die dort vereinbarten Kosten anzusetzen, diese mindern die  Unterkunftskosten des Hauptmieters.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

oldtom

Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Juni 2026, 11:20:18oldtom

Zitat von: oldtom am 11. Juni 2026, 14:35:40Ihr seid immer so klug und schnell dabei... ich frage aus einem  ganz bestimmten Punkt:
Hier ist aber kein irgendwann stelle ich dann die Frage die ich eigentlich stellen will.

Das ist nicht nett von dir oder meinst du wir tippen uns die Finger wund um irgendwem irgendwann seine uU unwichtige Frage zu beantworten.

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Zitat von: oldtom am 11. Juni 2026, 14:35:40Tut er das nicht - ist das keine Untermiete mit Mietvertrag, sondern ggf. eine WG nach Kopfteilprinzip.
AhA
also gehört das zum Thema hier. Wie oben erwähnt solltest du so etwas schon dazu schreiben.
Wenn ein Hauptmieter untervermietet kann man das auch als WG sehen was nichts daran ändert das sich das JC an den U.-MV halten muss und die KdUH leistet die darin vereinbart sind.
Kopfteilprinzip hin oder her ist da nicht tragend da dies vom BSG so geurteilt wurde.
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 23.11.2006, Az. B 11b AS 1/06 R:
Die Verteilung der Unterkunftskosten erfolgt immer pro Kopf, wenn kein Untermietvertrag vorhanden ist. Dabei ist es absolut unerheblich, ob und welche Personen, die in der Wohnung wohnen, Anspruch auf ALG II haben.
Bei vorhandenem Untermietvertrag sind die dort vereinbarten Kosten anzusetzen, diese mindern die  Unterkunftskosten des Hauptmieters.

Ein schönes WE
FN

Ja, aber das ist ja ein Ding, das kann mal in die eine, mal in die andere Richtung losgehen - jenachdem wie teuer die Gesamtwohnung ist. Und:  Wie gesagt kommen mir die Nebenkosten sehr gering vor: Ich hab hier schon 80€ Grundsteuer :weisnich:   

Fettnäpfchen

oldtom

Zitat von: oldtom am 12. Juni 2026, 12:18:22Ja, aber das ist ja ein Ding, das kann mal in die eine, mal in die andere Richtung losgehen - jenachdem wie teuer die Gesamtwohnung ist.
Genau und deswegen ist jeder Fall unterschiedlich zu betrachten und unterschiedlich zu beantworten.
Auch ein Grund warum jeder ein eigenes Thema eröffnen soll wenn er selber eine Frage hat. Ansonsten reagiert da nur Chaos bzw. durcheinander.

Ein schönes WE
FN
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oldtom

Du hast das noch immer nicht verstanden warum die Frage hier oder?

Ich wollte eine Antwort vom Themenersteller : ist es eine isolierte Einzimmerwohnung, wohnt er dort alleine - ohne eine "günstige" Antwort zu suggerieren , sondern eine "objektive".

Roswitha

Zitat von: oldtom am 10. Juni 2026, 13:22:05
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Juni 2026, 12:57:51oldtom

Zitat von: oldtom am 10. Juni 2026, 12:51:26Kann mir mal in dem Zusammenhang erklären was man unter "Untermietvertrag" verstehen darf?
Wenn ein Mieter einen Teil oder auch die ganze Wohnung an einen dritten untervermietet.
Natürlich mit Einverständnis des MV solange es sich nicht um einen direkten Verwandten handelt
oder es sich um die ganze Whg. handelt.

MfG FN

Ja schon...du schreibst:"einen Teil oder auch die ganze Wohnung an einen dritten untervermietet"

Die ganze Wohnung -verstehe  - aber warum tut man das über volle 6 Jahre?
...einen Teil der Wohnung: Wo ist da die Grenze zur WG (wenn nur einer der Bewohner Hauptmieter ist)?

Ein Grund eine ganze Wohnung unterzuvermieten ist, dass bei einem Mieterwechsel oft ein neuer Vertrag mit deutlich höherer Miete geschlossen wird. Meistens ist diese Art der Untervermietung bestenfalls geduldet. Oft wissen die Vermieter nichts von der Untervermietung, was zu großen Problemen führen kann