Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche

Begonnen von felix 12, 08. Juni 2026, 12:40:29

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Bruno Bratwurst

Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Juni 2026, 12:07:57Denn da muss man u.U. gegen seinen VM vorgehen.
Viel Glück!

Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Juni 2026, 12:07:57Richtig auskennen wäre das Stichwort!
Nix mit X Jahren sondern nur mit zwei Jahren.
Was ist 2 Jahre?  Die Bude ist jeden einzelnen Monat über 83€ zu teuer.. 1000€ im Jahr! Und es kommen garantiert weitere Mietererhöhungen. Also das Umzugskosten Argument greift nicht!

 

Fettnäpfchen

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Wolverine36

#18
Ich will nicht diskutieren das ist eine Tatsache es gib bei mir im Ort keine Wohnung zu dem angemessenen Mietpreis von 542,30€.Es ist eine Kleinstadt mit 12.000 Einwohner.Ich habe selber unter meinen Wohnort nach einer Passenden Wohnungen gesucht darunter waren auch Betriebswohnungen die nur Firmen Mieten können.Oder die Wohnung hat nur 2 Zimmer.Wir sind aber 2 Personen ich und mein Sohn.Ich Wohne schon seid 43 Jahren in dieser Wohnung.Ich bin 61 und mein Sohn ist 24 .Und wegen der HD und der Arthrose in beiden Knie muss ich eine Erdgeschoss Wohnug haben.Mein Orthopäde hat mir auch gesagt ich darf nicht mehr viel Treppen steigen und beim Laufen ist das genauso.Finde auf grunddessen auch keine Arbeit wegen dieser Probleme es kommt ja auch noch mehr dazu.Mein JM hat auf grunddessen ja den medizinischen Dienst beauftragt und er selber hat mir mitgeteilt das auf diesem Gutachten es ganz schwer ist eine Passende Arbeit zu finden.Die Mieterhöhung war wegen der Energetischen Sanierung.Alles wurde neu gemacht .Durch die Fassaden Dämmung sinken auch die Heizkosten.Laut meiner Verbrauchsdaten in der Mieter App habe ich die Heizkosten gesenkt und zwar deutlich weniger.Wie gesagt es findet sich im Ort keine Wohnug zu dem Mietpreis.Und da wäre nicht nur der Umzug ich bräuchte dann auch Umzugshelfer was dann noch teurer wird.Ich habe niemanden der da Helfen könnte.Und die 83,00€ müsste ich dann selber zahlen.Und wie oft soll ich das noch sagen es findet sich keine Wohnung zu den angemessenen Kaltmietpreis von 542,30€.Das alles habe ich der Damen durch die Unterlagen die ich ihr zukommen lies mitgeteilt.Und dan kommt noch wenn gefordert eine Kaution dazu von bald 2000,00€ die kann ich nicht aufbringen.Und ich bin aufstocker bekomme Witwenrente Juni 547,73€ und ab Juli dann 570,97€ durch die erhöhung verringert sich mein Bürgergeld um 23,24€ pro Monat.

Kopfbahnhof

Zitat von: Wolverine36 am 29. Juni 2026, 16:57:50Ich will nicht diskutieren das ist eine Tatsache es gib bei mir im Ort keine Wohnung zu dem angemessenen Mietpreis

Damit bist du wahrlich nicht allein.

Zitat von: Wolverine36 am 29. Juni 2026, 16:57:50Laut meiner Verbrauchsdaten in der Mieter App habe ich die Heizkosten gesenkt und zwar deutlich weniger

Versuche mal, das JC davon zu überzeugen, dass sie diese Abrechnung einfach abwarten.
Dann ist das zuviel an Gesamtmiete evtl. gar nicht mehr so hoch?

Trotzdem solltest du ab jetzt die erfolglose Suche nach einer angemessenen Bleibe gut dokumentieren.
Auch ein ärztliches Gutachten kann nützlich sein.

Es nervt, aber wenn es vor Gericht geht, ist so etwas oft sehr hilfreich.

Entscheidend ist sicherlich auch, wie lange dein Sohn noch bei dir wohnt.
Denn für eine Person dürfte die Wohnung dann kaum noch haltbar sein.


Sheherazade

Zitat von: Wolverine36 am 29. Juni 2026, 16:57:50Ich Wohne schon seid 43 Jahren in dieser Wohnung.Ich bin 61 und mein Sohn ist 24 .

Was macht dein Sohn denn, arbeitet oder studiert er? Denn theoretisch ist nur die Hälfte der Miete bei dir zu berücksichtigen und das sollte doch dann angemessen sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Wolverine36

Ja er wartet noch darauf ob er in der Berufsschule angenommen wird das er den Mittelschulabschluss machen kann.Seine JM hat ihn auch vorgeschlagen er könne ein freiwilliges Soziales Jahr machen.Die Miete wird bei uns aufgeteillt jeder die hälfte.Ich bekomme:Regelbedarf 234,00€ KDU 395,66€ sind 629,66€ .
Mein Sohn:Regelbedarf 10,03€ KDU 395,66€ .Er bekommt noch Kindergeld weil Ausbildungssuchend.Bis Februar 2027. :flag:

Fettnäpfchen

Wolverine36

Zitat von: Wolverine36 am 29. Juni 2026, 16:57:50Ich will nicht diskutieren
na dann hast du hoffentlich bei den Tips für felix 12 nachgelesen und unternimmst entsprechende Schritte.
Die Wiederholungen deiner Situation ändert nichts an den Möglichkeiten was du zu unternehmen hast wenn du keine Nachteile in Kauf nehmen willst.
Knapp 2000.- darf die Umzugskosten nicht überschreiten ansonsten wäre es eine Forderung vom JC die unwirtschaftlich wäre und damit ein weiterer Grund warum das JC weiter die vollen Kosten übernehmen müsste.

Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Juni 2026, 12:07:57Aber falls du da weiter darüber diskutieren willst mache bitte ein extra Thema auf denn sonst wird das hier ganz schnell ein unübersichtliches Thema.

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juni 2026, 09:38:47falls du da weiter darüber diskutieren willst mache bitte ein extra Thema auf

felix 12 scheint eh nicht mehr da zu sein und kein Interesse an den Antworten zu haben.

Von daher sehe ich jetzt eher kein Problem.

Wolverine36

Wie soll ich eine  erfolglose Suche nach einer angemessenen Bleibe gut dokumentieren wenn die Wohnungen alle in der Kaltmiete zu teuer sind.Oder nicht im Erdgeschoss.Und mein Sohn ist gerade 24 und könnte erst mit 25 eine eigene Wohnung haben.Und nein er will noch nicht weg,und er ist für mich eine große Hilfe im Alltag.Und die KDU wird auf uns 2 aufgeteilt jeder 395,66€ .Allso für mich ist das dann angemessen in der Kaltmiete pro Person. :wand: Warscheinlich hat die Dame erst gar nicht in meine Akte reingesehn bevor sie das Scheiben verfasst hatte dann wüste sie das.Ich habe den letzten Bescheid vom 27.05.26 kopiert damit sie sehen kann das die Kaltmiete aufgeteilt wird.Den beim bescheid des WBA Antragst stand da nur wenn ich eine Heizkosten nachzahlung hätte musste ich das selber zahlen oder teilweise.Hatte aber betriebskosten Guthaben vom 2025.Ach ja und bei der neuen Betriebskostenabrechnug gehen die Gebühren für den Kabelanschluss auch noch ganz raus.

Sheherazade

Zitat von: Wolverine36 am 02. Juli 2026, 04:30:47Allso für mich ist das dann angemessen in der Kaltmiete pro Person.

Tut mir leid, wenn ich dich mit meiner Zwischenfrage nach dem Einkommen deines Sohnes verwirrt habe. Aber solange er noch in deiner Bedarfsgemeinschaft ist bzw. kein eigenes (bedarfsdeckendes) Einkommen hat, zählt die Angemessenheit der Miete für 2 Personen, die offensichtlich überschritten wird.
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Fettnäpfchen

Wolverine36

Zitat von: Wolverine36 am 02. Juli 2026, 04:30:47Wie soll ich eine  erfolglose Suche nach einer angemessenen Bleibe gut dokumentieren wenn die Wohnungen alle in der Kaltmiete zu teuer sind.Oder nicht im Erdgeschoss.
Wie wohl?
Indem du alle Bemühungen erfasst und schriftlich mit den entsprechenden Gründen niederschreibst und dann dem JC wöchentlich/monatlich mitteilst, je öfter desto besser.

Dafür war ja auch der Hinweis an den TE.
Also wenn du hier schon keine Rücksicht auf die Nutzungsbedingungen nimmst solltest du wenigsten auch die, anscheinend passenden, Antworten komplett lesen.

Oder was denkst du warum ich schreibe dass man auch das
"Formblatt zur Wohnungssuche" anklicken, lesen und ausdrucken soll.

Genau damit solche Nachfragen gar nicht nötig sind schließlich zählt da in solchen Situationen jeder Tag.
Genauer steht es dann auf der zweiten Seite und sogar in rot hervorgehoben.
Da hat sich übrigens die Widerspruchmöglichkeit gegen die Kostensenkungsaufforderung geändert da diese keinen VA sondern eine Information ist.
Widerspruch ist erst ab einer Kostenbegrenzung auf die Angemessenheit als Verwaltungsakt möglich danach also bei Ablehnung dann die Klage vor dem SG.

MfG FN
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Wolverine36

 Sheherazade mein Sohn bekommt Regelbedarf:10,03€,Kindergeld 295,00€ plus KDU:395,66€ .Ich Regelbedarf:234,00€ plus KDU:395,66€.Witwenrente 570,97€.Die Kaltmiete wird unter uns beiden aufgeteilt. :wand:

Achim1987

Zitat von: Wolverine36 am 29. Juni 2026, 22:40:24Ja er wartet noch darauf ob er in der Berufsschule angenommen wird das er den Mittelschulabschluss machen kann.

Warum muss man in der Berufschule angenommen werden? Startet er eine Berufsausbildung?
Wenn man eine betriebliche Berufsausbildung macht stellt sich doch nicht die Frage ob man an der berufschule angenommen wird. Was ist das für ein Vorhaben?

Dein Sohne ist 25 Jahre alt. Da sollte er eigentlich voll am arbeiten sein und seinen Anteil an der Miete Zahlen können.

Wolverine36

Er will seinen Realschulabschluss nach holen und das wird in einer Berufsschule gemacht,und er ist erst 24 Jahre alt.Man kann das auch zusammen mit einer Ausbildung machen und deswegen hat er sich da beworben. :flag: