Bericht über Leistungskürzung wegen Nicht-Entbindung von der Schweigepflicht

Begonnen von Filip2610, 09. Juni 2026, 15:15:03

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Filip2610

Ich habe es selber erlebt, dass mir das Jobcenter wegen der Nicht-Entbindung von der Schweigepflicht die Leistungen (heftig) kürzte und dies dann auch in erster Instanz vom Sozialgericht bestätigt wurde.

Mache schreiben hier immer: Kann gar nicht sein, wäre rechtswidrig. Aber meine Erfahrung ist eine andere. Also man läuft Gefahr, sanktioniert zu werden.

Heute (9.6.26) erschien ein Artikel in der Frankfurter Rundschau, der – wenn ich ihn richtig verstehe – auch von einer Leistungskürzung aus diesem Grund berichtet:

150 Euro weniger Bürgergeld wegen freiwilliger Auskunft – Gericht fällt wegweisendes Urteil

https://www.fr.de/verbraucher/150-euro-weniger-buergergeld-wegen-freiwilliger-auskunft-gericht-faellt-wegweisendes-urteil-94342913.html


Dwight Manfredi

Laut Urteil (Az. S 3 AS 1443/23) entbindet die Bezeichnung als ,,freiwillig" nicht von der Mitwirkungspflicht zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit.

Lol, da wollte jemand besonders schlau sein und dachte sich, wenn ich meine Erwerbsfähigkeit nicht prüfen lasse, brauche ich nicht arbeiten. :lachen:
Der ist aber gewaltig auf die Nase gefallen.

oldtom

Zitat von: Dwight Manfredi am 09. Juni 2026, 20:10:33Laut Urteil (Az. S 3 AS 1443/23) entbindet die Bezeichnung als ,,freiwillig" nicht von der Mitwirkungspflicht zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit.

Lol, da wollte jemand besonders schlau sein und dachte sich, wenn ich meine Erwerbsfähigkeit nicht prüfen lasse, brauche ich nicht arbeiten. :lachen:
Der ist aber gewaltig auf die Nase gefallen.

Nee, da geht es wahrscheinlich um's Gegenteil:  der wollte wahrscheinlich als erwerbsfähig gelten um nicht in die Sozialhilfe zu rutschen

Dwight Manfredi

Zitat von: oldtom am 09. Juni 2026, 20:36:28Nee, da geht es wahrscheinlich um's Gegenteil:
Das ist ja Quatsch. Dann hätte er einer Schweigepflichtentbindung zugestimmt.

oldtom

Zitat von: Dwight Manfredi am 09. Juni 2026, 20:58:22
Zitat von: oldtom am 09. Juni 2026, 20:36:28Nee, da geht es wahrscheinlich um's Gegenteil:
Das ist ja Quatsch. Dann hätte er einer Schweigepflichtentbindung zugestimmt.
Wie kommst du denn darauf? 
Der Typ in dem Bericht ist 58, den will das JC halt loswerden und bloß keine Fortbildung oder sowas mehr finanzieren - wahrscheinlich  ist er für den typischen Job bei Amazon zu krank - also für JC -> Erwerbsunfähig

Bimimaus5421

Zitat von: oldtom am 09. Juni 2026, 21:00:22
Zitat von: Dwight Manfredi am 09. Juni 2026, 20:58:22
Zitat von: oldtom am 09. Juni 2026, 20:36:28Nee, da geht es wahrscheinlich um's Gegenteil:
Das ist ja Quatsch. Dann hätte er einer Schweigepflichtentbindung zugestimmt.
Wie kommst du denn darauf? 
Der Typ in dem Bericht ist 58, den will das JC halt loswerden und bloß keine Fortbildung oder sowas mehr finanzieren - wahrscheinlich  ist er für den typischen Job bei Amazon zu krank - also für JC -> Erwerbsunfähig

Richtig, es geht darum wer zählt der Bund oder Land
Gelder hin und her schieben
Damit die Politik sagen kann weniger Arbeitslos
Alles Tricks die angewandt werden
War schon früher so
Denn damit fällt er aus der Statistik

Dwight Manfredi

Zitat von: oldtom am 09. Juni 2026, 21:00:22also für JC -> Erwerbsunfähig
Gerade deshalb macht es keinen Sinn. Welchen Grund sollte er haben seine Erwerbsfähigkeit nicht feststellen zu lassen und deshalb 150€ weniger in der Tasche zu haben?

Joschua

Ein schöner philosophisch wertvoller Satz in den Kommentaren des Beitrages:
"Wer anderen ans Bein pinkelt muss damit rechnen das zurück gepinkelt wird.

oldtom

Zitat von: Dwight Manfredi am 09. Juni 2026, 21:30:41
Zitat von: oldtom am 09. Juni 2026, 21:00:22also für JC -> Erwerbsunfähig
Gerade deshalb macht es keinen Sinn. Welchen Grund sollte er haben seine Erwerbsfähigkeit nicht feststellen zu lassen und deshalb 150€ weniger in der Tasche zu haben?
Na, weil er eigentlich wieder einen Job will? BG und Grusi sind ja alberne Beträge...

Fettnäpfchen

Filip2610

Zitat von: Filip2610 am 09. Juni 2026, 15:15:03Mache schreiben hier immer: Kann gar nicht sein, wäre rechtswidrig. Aber meine Erfahrung ist eine andere. Also man läuft Gefahr, sanktioniert zu werden.
Vor einigen Jahren war das auch so aber das wurde geändert und deswegen ist die "Freiwilligkeit" nur noch Makulatur.

MFG FN
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mystik-1

Gelesen, aber noch nicht herausgefunden, was mit der Alternative ist alles zur Untersuchung mitzubringen?

Sheherazade

ZitatWer Datenschutzbedenken hat, sollte diese konkret benennen – und eine datenschutzgerechte Alternative anbieten, etwa die direkte Übersendung an den medizinischen Dienst. (Quellen: S 3 AS 1443/23, § 66 SGB I)

Zitat aus dem Artikel im Eingangsbeitrag.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

mystik-1

Zitat von: Sheherazade am 12. Juni 2026, 16:23:05
ZitatWer Datenschutzbedenken hat, sollte diese konkret benennen – und eine datenschutzgerechte Alternative anbieten, etwa die direkte Übersendung an den medizinischen Dienst. (Quellen: S 3 AS 1443/23, § 66 SGB I)

Zitat aus dem Artikel im Eingangsbeitrag.

Dazu müsste man wohl auch wissen, wo der medizinische Dienst sitzt?! Der Gesundheitsfragebogen der BA ist vorgegeben. Im Adressfeld wird Straße und Postleitzahl/Ort ergänzt. Da steht dann immer Bundesagentur.
Hinsenden ist nicht das Gleiche wie persönlich mitbringen.
War wohl nicht Gegenstand des Verfahrens, unklar, ob das in den Schriftsätzen behandelt wurde.

Sheherazade

Zitat von: mystik-1 am 12. Juni 2026, 16:35:21Dazu müsste man wohl auch wissen, wo der medizinische Dienst sitzt?! Der Gesundheitsfragebogen der BA ist vorgegeben. Im Adressfeld wird Straße und Postleitzahl/Ort ergänzt. Da steht dann immer Bundesagentur.

Wenn ich hier bei uns zum medizinischen Dienst müsste und nach der Anschrift suche, bekomme ich die Auskunft: Der Ärztliche Dienst (medizinischer Dienst) der Bundesagentur für Arbeit hat keine separate, dauerhaft besetzte Praxis in der Stadt XY. Er ist direkt in das Hauptgebäude der örtlichen Arbeitsagentur integriert. Und als Besucheradresse wird mir die Anschrift der Agentur für Arbeit genannt.

Ja, der Bericht ist etwas lückenhaft, aber scheinbar war der LE zu gar keiner Mitwirkung bereit.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

GoetzB

Hatte man denn einen Anhaltspunkt, das sich die Lf geändert hat ?
Das zeigt aber im kleinen, wenn der Amtsschimmel wiehert, es was kostet.
Denn jedes dieser Gutachten kostet auch Steuergelder.

Jobcenter haben wohl eine Luft, die eigene Denkschemata hervorbringt.

Wie hier, die Trulla, die sich über aggressive Kunden beklagt, aber gleichzeitig auch über zu wenig möglichen Sanktionen; da frag ich mich, ob es da nicht ein Angebot bei einen Arzt geben sollte ?

Und wenn das eine klassische Fallmanagerin gewesen wäre, dann wäre das eigentlich freiwillig gewesen.
Kann aber auch sein, das es nur eine Arbeits"vermittlerin" für schwere Fälle gewesen ist,.

https://archive.is/flb5j