Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?

Begonnen von vornamemitzahlen, 10. Juni 2026, 11:20:55

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vornamemitzahlen

Hallo zusammen,

ich wohne seit sechs Jahren zur Untermiete in einer Einzimmerwohnung.
Mein Vermieter und ich haben uns damals auf eine Grundmiete von 340 Euro und einer Nebenkostenpauschale von 60 Euro geeinigt. Beide Beträge wurden in einem 0815-Untermietvertrag festgehalten.
Zwei Mieterhöhungen und über die Jahre nach oben hin angepasste Nebenkosten habe ich bisher von meinem Regelsatz bezahlt. Dies möchte ich nun ändern, da sich die Nebenkosten für 2026 wieder erhöht haben.

Reicht es, den bestehenden Untermietvertrag entsprechend anzupassen bzw. ein Änderungsschreiben zu verfassen (Aufschlüsselung der Kosten), oder muss der bisherige Untermietvertrag aufgehoben und ein neuer aufgesetzt werden?

Fettnäpfchen

vornamemitzahlen

Zitat von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 11:20:55Reicht es, den bestehenden Untermietvertrag entsprechend anzupassen bzw. ein Änderungsschreiben zu verfassen (Aufschlüsselung der Kosten), oder muss der bisherige Untermietvertrag aufgehoben und ein neuer aufgesetzt werden?
Da kommt es wohl darauf an was in dem U.-MV dazu steht.

Wenn möglich macht man bei so etwas eine Anpassung. Im Normalfall wäre es ja über eine BK/NK Abrechnung geregelt und die Frage würde sich nicht stellen und so etwas:
Zitat von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 11:20:55Zwei Mieterhöhungen und über die Jahre nach oben hin angepasste Nebenkosten habe ich bisher von meinem Regelsatz bezahlt.
müsste man auch nicht auf sich nehmen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

vornamemitzahlen

Dank dir für die schnelle Antwort!

Als einziger relevanter Passus steht im Untermietvertrag folgendes:
"Ändert sich die Höhe der Miete oder der Vorauszahlung/Pauschalen im Hauptmietvertrag, so kann der Hauptmieter die Änderungen auch im Verhältnis zum Untermieter nach Darlegung entsprechend geltend machen."

Mieterhöhungen/Anpassungen der Nebenkosten und Nachzahlungen haben wir bisher immer mündlich geregelt.
Das war für alle Beteiligten in der Vergangenheit am unkompliziertesten bzw. mir den eventuellen Stress nicht wert.

Sheherazade

Zitat von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 12:16:25Mieterhöhungen/Anpassungen der Nebenkosten und Nachzahlungen haben wir bisher immer mündlich geregelt.
Das war für alle Beteiligten in der Vergangenheit am unkompliziertesten bzw. mir den eventuellen Stress nicht wert.

Ein einfaches Mieterhöhungsschreiben (idealerweise zusammen mit der Betriebskostenabrechnung) hätte gereicht und du hättest die Mieterhöhungen beim Jobcenter geltend machen können.

Aber auch jetzt ist weder eine Mietvertragsänderung noch ein neu aufgesetzter Mietvertrag erforderlich - einfach nur ein ordentlich aufgesetztes Schreiben deines Vermieters bezugnehmend auf den Mietvertrag vom dd.mm.yyyy.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Fettnäpfchen

vornamemitzahlen

Hat sich überschnitten ich lass mein Beitrag trotzdem mal stehen.

Zitat von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 12:16:25Als einziger relevanter Passus steht im Untermietvertrag folgendes:
"Ändert sich die Höhe der Miete oder der Vorauszahlung/Pauschalen im Hauptmietvertrag, so kann der Hauptmieter die Änderungen auch im Verhältnis zum Untermieter nach Darlegung entsprechend geltend machen."
Dann ist es ja eindeutig. Da braucht es keinen neuen U.-MV sondern eine schriftliche Forderung deines MV mit den entsprechenden Angaben weswegen was und um wieviel erhöht wird.
Und das leitest du dann mit einer https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-sgb2_ba042684.pdf an dein JC weiter.

MfG FN
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oldtom

Kann mir mal in dem Zusammenhang erklären was man unter "Untermietvertrag" verstehen darf?
Hat man eine Einzimmerwohnung, dann ist das ein Mietvertrag.
Was ist die gesamte Immobilie ..??

Fettnäpfchen

oldtom

Zitat von: oldtom am 10. Juni 2026, 12:51:26Kann mir mal in dem Zusammenhang erklären was man unter "Untermietvertrag" verstehen darf?
Wenn ein Mieter einen Teil oder auch die ganze Wohnung an einen dritten untervermietet.
Natürlich mit Einverständnis des MV solange es sich nicht um einen direkten Verwandten handelt
oder es sich um die ganze Whg. handelt.

MfG FN
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oldtom

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Juni 2026, 12:57:51oldtom

Zitat von: oldtom am 10. Juni 2026, 12:51:26Kann mir mal in dem Zusammenhang erklären was man unter "Untermietvertrag" verstehen darf?
Wenn ein Mieter einen Teil oder auch die ganze Wohnung an einen dritten untervermietet.
Natürlich mit Einverständnis des MV solange es sich nicht um einen direkten Verwandten handelt
oder es sich um die ganze Whg. handelt.

MfG FN

Ja schon...du schreibst:"einen Teil oder auch die ganze Wohnung an einen dritten untervermietet"

Die ganze Wohnung -verstehe  - aber warum tut man das über volle 6 Jahre?
...einen Teil der Wohnung: Wo ist da die Grenze zur WG (wenn nur einer der Bewohner Hauptmieter ist)?

vornamemitzahlen

@Fettnäpchen und Sheherazade

Habt vielen lieben Dank! Das ist ja dann doch einfacher als angenommen.
Nur um sicher zu gehen: Im Untermietvertrag ist eine Nebenkostenpauschale vereinbart. Das habe ich bisher auch immer bei jedem Weiterbewilligungsantrag angegeben. Reicht in dem Fall trotzdem eine simple Ergänzung/Mieterhöhung, in der die Kosten aufgeschlüsselt werden? Weil es sich dann ja um keine Pauschale mehr handelt.

Ansonsten würde ich ein Schreiben wie folgt einreichen:


Ergänzung zum Untermietvertrag vom xx.xx.xx

Zwischen X als Vermieter
und X als Untermieter

Mit Wirkung zum xx.xx.xx tritt folgende Änderung in Kraft:
Die monatliche Miete wird aufgrund der letzten Betriebskostenabrechnung wie folgt neu festgesetzt:

Nettokaltmiete:
Untermietzuschlag:
Nebenkosten:
Gasabschlag:

Alle übrigen Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit

Ort/Datum
Unterschriften

Sheherazade

Zitat von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 14:18:19Nur um sicher zu gehen: Im Untermietvertrag ist eine Nebenkostenpauschale vereinbart.

Als Vorauszahlung? Dann müsste es jedes Jahr eine Betriebskostenabrechnung geben.
Als Pauschalmiete? Dann müsste im Mietvertrag festgehalten sein, dass es sich um eine Pauschalmiete handelt und keine Betriebskostenabrechnungen erstellt werden.

Bei letzterem sollten die einzelnen Positionen so aufgeführt werden wie im Mietvertrag.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

vornamemitzahlen

Zitat von: Sheherazade am 10. Juni 2026, 15:11:05
Zitat von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 14:18:19Nur um sicher zu gehen: Im Untermietvertrag ist eine Nebenkostenpauschale vereinbart.

Als Vorauszahlung? Dann müsste es jedes Jahr eine Betriebskostenabrechnung geben.
Als Pauschalmiete? Dann müsste im Mietvertrag festgehalten sein, dass es sich um eine Pauschalmiete handelt und keine Betriebskostenabrechnungen erstellt werden.

Bei letzterem sollten die einzelnen Positionen so aufgeführt werden wie im Mietvertrag.

Das ist im Untermietvertrag ein wenig schwammig formuliert bzw. nicht klar definiert.
Zitat:

"§2 Miete und Nebenkosten

Die monatliche Kaltmiete beträgt 340 Euro

- Nebenkostenpauschale

Die Pauschale für die Nebenkosten beträgt monatlich 60 Euro

Der zu zahlende Mietzins beträgt monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw. Pauschalen insgesamt 400 Euro

Die Gesamtmiete ist monatlich im Voraus, spätestens jedoch bis zum dritten Werktag des Monats auf das Konto des Hauptmieters einzuzahlen.
Ändert sich die Höhe der Miete oder der Vorauszahlung (...)"

Nachzahlungen und Mieterhöhungen liefen bei uns bisher etwas nonchalant ab - Briefe von der Hausverwaltung trudelten hier ein, ich informierte meinen Vermieter darüber und passte die Miete entsprechend an. Damit konnten wir beide bisher gut leben.

Sheherazade

Das ist in meinen Augen keine Pauschalmiete, aber das Jobcenter hat das vor Jahren wohl mal anders gesehen sonst hätte man von dir die jährlichen Betriebskostenabrechnungen gefordert. Sei dir aber bewusst, dass mit einer angezeigten Mieterhöhung deine angebliche Pauschalmiete auf den Prüfstand kommt.

Was soll sich denn jetzt erhöhen, die Kaltmiete oder die nicht weiter definierten Nebenkosten?
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Christian Nürnberger

oldtom

Mir kommen die 60€ Nebenkosten spanisch vor - das sind doch alle umlagefähigen Kosten - von Gas bis Grundsteuer... wie wenig sind da 60€  ???

vornamemitzahlen

Zitat von: Sheherazade am 10. Juni 2026, 15:47:26Das ist in meinen Augen keine Pauschalmiete, aber das Jobcenter hat das vor Jahren wohl mal anders gesehen sonst hätte man von dir die jährlichen Betriebskostenabrechnungen gefordert. Sei dir aber bewusst, dass mit einer angezeigten Mieterhöhung deine angebliche Pauschalmiete auf den Prüfstand kommt.

Was soll sich denn jetzt erhöhen, die Kaltmiete oder die nicht weiter definierten Nebenkosten?

Die "Pauschalmiete" ist damals auf meinem Mist gewachsen: Da gab es im Vorfeld ein wenig Unmut darüber, dass eine Aufschlüsselung in tatsächliche Betriebskosten mangels Erfassungsmöglichkeiten nicht erfolgen konnte. Nach ein paar Briefen hatte sich das dann aber erledigt (in der Zeit hatte man sich dort zusätzlich angewöhnt, Vermieterfragebögen zu "verlegen", und ich hatte noch Lust auf Streit. Spielt jetzt aber auch keine große Rolle.)

Im besten Fall erhöhen sich Kaltmiete (aktuell 276,01 Euro) und Nebenkosten (116 Euro), wobei da noch nicht die Gasabschläge in Höhe von 44 Euro berücksichtigt sind.
Ob die Pauschalmiete auf den Prüfstand kommt ist mir relativ schnuppe ;)
Ich bin mir nur nicht sicher, was ich in dem Fall brauche/unternehmen muss, sollte das Jobcenter der Meinung sein "Ja nehe, sie zahlen ja pauschal dieses und jenes".

Nebenbei ist die Bewilligung meines WBA durch - die Kosten sind trotz aktualisierter KdU, Abgabe der Betriebskostenabrechnung und der aktuellen Gasrechnung auf dem alten Stand. Das reicht schon mal nicht aus.

@oldtom
Nebenkosten sind für meinen Vermieter Gas und Wasser. Frag mich nicht warum dieser das so komisch berechnet - steck ich nicht drin, war mir damals auch ein wenig egal.

Fettnäpfchen

vornamemitzahlen

Zitat von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 14:18:19Reicht in dem Fall trotzdem eine simple Ergänzung/Mieterhöhung, in der die Kosten aufgeschlüsselt werden? Weil es sich dann ja um keine Pauschale mehr handelt.
Verträge sind frei verhandelbar und gegenüber dem JC müssen sie sich mehr oder weniger an die Mindestvoraussetzungen halten.
Wenn also in deinem Vertrag steht dass:
Zitat von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 12:16:25"Ändert sich die Höhe der Miete oder der Vorauszahlung/Pauschalen im Hauptmietvertrag, so kann der Hauptmieter die Änderungen auch im Verhältnis zum Untermieter nach Darlegung entsprechend geltend machen."
dann kannst du es wie gestern erwähnt melden. Wäre sinnvoll dazu den § in deinem U.-MV zu erwähnen.

Zitat von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 14:18:19Mit Wirkung zum xx.xx.xx tritt folgende Änderung in Kraft:
Die monatliche Miete wird aufgrund das rote von oben hier rein reicht ja der letzten Betriebskostenabrechnung wie folgt neu festgesetzt:

Zitat von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 16:15:29wobei da noch nicht die Gasabschläge in Höhe von 44 Euro berücksichtigt sind.
wenn es zum heizen und nicht zum kochen ist dann gehört das zu den KdUH und steht dir, auf Antrag, zu.
Über die Gesamtangemessenheit solltest du halt nicht kommen um ein Kostensenkungsverfahren zu vermeiden.


oldtom

Zitat von: oldtom am 10. Juni 2026, 13:22:05Die ganze Wohnung -verstehe  - aber warum tut man das über volle 6 Jahre?
...einen Teil der Wohnung: Wo ist da die Grenze zur WG (wenn nur einer der Bewohner Hauptmieter ist)?
ist doch egal warum und eine WG ist eine WG egal ob ein Hauptmieter oder mehrere.
Wenn du noch andere Fragen hast eröffne einen eigenen Thread bevor wir hier weiter schreddern.
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