Jobcenter Hausbesuch

Begonnen von Bürger_2026, 11. Juni 2026, 16:31:51

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oldtom

Zitat von: Joschua am 17. Juni 2026, 21:52:00
Zitat von: malsumis am 17. Juni 2026, 21:47:25Du kannst sie ja gerne wem und wo immer du willst auseinander machen, heißt aber noch lange nicht, dass auch alle anderen das so machen werden

Die bekannte Redewendung lautet "Solange du deine Füße unter meinen Tisch stellst, wird gemacht, was ich sage!"



Ja, das ist genau Joschuas Zotenlogik aus dem Kaiserreich... :wand:

Joschua

Zitat von: oldtom am 17. Juni 2026, 22:24:13a, das ist genau Joschuas Zotenlogik aus dem Kaiserreich..

Na -warst du nicht bei der Musterung?  OK weis nicht wie die Musterung in der DDR abgelaufen ist...
Aber in West D war das schon üblich.   Und hat sich keiner aufgeregt. War eben so.

oldtom

Zitat von: Joschua am 17. Juni 2026, 22:42:46
Zitat von: oldtom am 17. Juni 2026, 22:24:13a, das ist genau Joschuas Zotenlogik aus dem Kaiserreich..

Na -warst du nicht bei der Musterung?  OK weis nicht wie die Musterung in der DDR abgelaufen ist...
Aber in West D war das schon üblich.   Und hat sich keiner aufgeregt. War eben so.
Ich weiß nicht was du jetzt von mir willst PiBtl11, 11.Panzergrenadierdivision,  I. Korps - Kein Tisch und Beine , kein Kaisserreich ...

Bürger_2026

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Zitat von: mystik-1 am 17. Juni 2026, 11:30:08Ist das eine Optionskommune oder gemeinsame Einrichtung der BA?
Letztere ist BfDI zuständig.

Wurde nur Akteneinsicht oder auch DSGVO beantragt?

Bezüglich Aufforderung Mitwirkung würde ich dieses Schreiben,  je nach Zuständigkeit, beim BfDI oder Landesdatenschutzbeauftragten prüfen lassen.

Zugleich Antrag auf Auskunft, schriftliche Auskunft, konkrete Rechtsgrundlage benennen lassen. Der bloße Hinweis Mitwirkung reicht nicht

Danke für den Tipp.

Keine Optionskommune gemeinsame Einrichtung der BA.

Welcher Datenschutzbeauftragter ist zuständig Jobcenter/Kommune/Land/Bund ?


oldtom

DSGVO ist wichtig  ganz prominent herauszustellen...  bei § 25 SGB X ducken sich die Datenschutzbeauftragten gern weg....  DSGVO== Europarecht, 1 Monar Frist ... SGB X Bundesrecht, 6 Monate keine besondere  Aufsicht .... d.h. 6 monate ,  warten. Untätigeitsjlage SG ... Bescheid mit ablehnung, Wiederspruch.. 3 Monate warten... SG Untätigkeitsklage ...   Ablehnung -... Hauptsacheverfahren    x Jahre ... LOL  :lachen:

Ottokar

#20
Zitat von: oldtom am 17. Juni 2026, 11:57:26vom Landesdatenschutzbeauftragten  bekommt man nach ein paar wochen dann ein schreiben, man solle sich zunächst an den Datenschutzbeauftragten des Kreises wenden...
Der Landesdatenschutzbeauftragte übt die Aufsicht über die Kommune aus, er kann nicht Datenschutzbeschwerden oder Meldungen unter Verweis auf die Zuständigkeit der Stelle zurückweisen, gegen die sich die Beschwerde richtet. Das ist sowohl pflichtwidrig als auch rechtswidrig.
Lt. Artikel 77 DSGVO hat jeder das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Zitat von: Bürger_2026 am 18. Juni 2026, 00:32:53Keine Optionskommune gemeinsame Einrichtung der BA.

Welcher Datenschutzbeauftragter ist zuständig Jobcenter/Kommune/Land/Bund ?
Für die Akteneinsicht: Jobcenter.
Für Beschwerden bei Datenschutzverstößen durch das JC: Bund.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


oldtom

Zitat von: Ottokar am 21. Juni 2026, 11:42:17
Zitat von: oldtom am 17. Juni 2026, 11:57:26vom Landesdatenschutzbeauftragten  bekommt man nach ein paar wochen dann ein schreiben, man solle sich zunächst an den Datenschutzbeauftragten des Kreises wenden...
Der Landesdatenschutzbeauftragte übt die Aufsicht über die Kommune aus, er kann nicht Datenschutzbeschwerden oder Meldungen unter Verweis auf die Zuständigkeit der Stelle zurückweisen, gegen die sich die Beschwerde richtet. Das ist sowohl pflichtwidrig als auch rechtswidrig.
Lt. Artikel 77 DSGVO hat jeder das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Dürfen nicht, aber können schon...   Als feigenblatt steht da dann aber auch noch, wenn der sache nicht abgeholfen wird, kannst du dich wieder an uns wenden ... :empathy:

Bürger_2026

Update Akteneinsicht; Hausbesuch usw....

Endlich, nachdem ich den Datenschutzbeauftragten des Jobcenters angeschrieben habe, erhalte ich nun Akteneinsicht und konnte auch den Prüfauftrag sowie das Prüfprotokoll des Hausbesuchs einsehen.
Allerdings endet der Fließtext des Prüfprotokoll am Ende der Seite mit einem Komma was die Vermutung zulässt das der Fließtext des Prüfprotokoll nicht vollständig zur Einsicht zur Verfügung steht.


Allerdings sind zwischenzeitlich von meinem Anfang Juni per Einschreiben versandten Weiterbewilligungsantrag (WBA), der insgesamt 28 Seiten inklusive Kontoauszüge umfasste, sechs Seiten verschwunden. Das bemerkte das Jobcenter allerdings erst Ende Juni und stellte Anfang Juli die Zahlung kurzerhand ohne Bescheid ein. Erst auf mehrmalige Nachfrage teilte das Jobcenter mit, dass der WBA nicht vollständig vorliege, und forderte die Nachreichung der Unterlagen. Es gibt jetzt wohl nur noch einen Weg, sicherzustellen, dass Anträge beim Jobcenter vollständig ankommen: die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Dieser beglaubigt jede Seite, stellt eine beglaubigte Kopie des gesamten Antrags her und stellt diesen dem Jobcenter gegen Unterschrift zu. Das kostet ca. 15 € zzgl. Wegegebühren.

Wir hören und lesen in der letzten Zeit oft, dass der Betrug beim Bürgergeld höher sei als bisher angenommen. Meine Erfahrung ist da eine ganz andere. So umfasste der Prüfauftrag in meinem Fall jetzt nicht nur die Zählung der Wohnungen, wie mir das gegenüber vom Außendienst angegeben wurde, sondern zusätzlich die Überprüfung der Klingelschilder. (Prüfauftrag wurde beim Hausbesuch nicht an mich übergeben) Und im Prüfprotokoll wurde tatsächlich ein Klingelschild mit Doppelnamen an meiner drei Zentimeter breiten Wohnungsklingel vom Außendienst des Jobcenters gefunden und aufgeführt. Nur: An meiner Wohnungsklingel hat sich noch nie ein Klingelschild befunden, und dort befindet sich auch aktuell keines. Auch darunter oder daneben usw.. befindet sich kein Klingelschild. Das würde ich auch eidesstattlich versichern. Wieso fantasiert der Außendienst des Jobcenters ein Klingelschild mit Doppelnamen an eine Wohnungsklingel, wo es gar keines gibt? Wenn alle Verdachtsfälle von Leistungsmissbrauch bei den Jobcentern diese Qualität haben, dann haben wir in Deutschland wieder einmal ein echtes Problem. Ein Problem das auf Vorurteilen und falschen Tatsachen gründet und sich Anschuldigungen willkürlich gegen eine Gruppe von Personen richten. Ich habe dem Jobcenter natürlich eine Gegendarstellung übersandt. Aber wer glaubt einem schon in dieser gesellschaftlichen und politischen Stimmung, in der man auf Biegen und Brechen Leistungsmissbrauch aufdecken will?


Eichhörnchen

Ja also die Jobcentermitarbeiter sind definitiv auch nicht besser als ihre "Kunden" - mindestens !!
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Ottokar

Wenn das Prüfprotokoll unvollständig ist, würde ich die Übersendung des vollständigen beim Datenschutzbeauftragten anmahnen.
Gegen alle wahrheitswidrige Feststellungen im Prüfprotokoll würde ich mittels Dienstaufsichtsbeschwerde und Gegenbeweis vorgehen.
Da es sich beim Prüfprotokoll um eine Urkunde handelt, liegt hier der Verdacht auf Urkundenfälschung nahe. Man könnte diesen Straftatbestand zur Anzeige bringen.
Wegen den beim JC verschwundenen Antragsteilen würde ich Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten erheben und die rechtswidrige Zahlungseinstellung mittels Dienst-und Fachaufsichtsbeschwerde anfechten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bürger_2026

Zitat von: Ottokar am 18. Juli 2026, 09:31:26Wenn das Prüfprotokoll unvollständig ist, würde ich die Übersendung des vollständigen beim Datenschutzbeauftragten anmahnen.

Ja das habe ich bereits angemahnt und die Übersendung des kompletten Textes eingefordert.

Zitat von: Ottokar am 18. Juli 2026, 09:31:26Gegen alle wahrheitswidrige Feststellungen im Prüfprotokoll würde ich mittels Dienstaufsichtsbeschwerde und Gegenbeweis vorgehen.
Da es sich beim Prüfprotokoll um eine Urkunde handelt, liegt hier der Verdacht auf Urkundenfälschung nahe. Man könnte diesen Straftatbestand zur Anzeige bringen.

Nachdem der bereits bekannte Text das Prüfprotokoll offensichtlich wahrheitswidrige Feststellungen enthält ist es auf jeden fall eine Fälschung von Tatsachen.
Ich kann aber keinen Negativ - Beweis erbringen, wie soll ich etwas beweisen was nie vorhanden war. Des weiteren warte ich ab was in den Text nach dem Komma zu lesen ist.


Zitat von: Ottokar am 18. Juli 2026, 09:31:26Wegen den beim JC verschwundenen Antragsteilen würde ich Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten erheben und die rechtswidrige Zahlungseinstellung mittels Dienst-und Fachaufsichtsbeschwerde anfechten.

Die Zahlung wurde wieder aufgenommen, nachdem ich die "verlorenen Seiten" noch einmal nachgereicht habe, das werte ich als reine Schikane. Die Wagenburgmentalität in den Jobcentern ist legendär.

Ottokar

Zitat von: Bürger_2026 am 18. Juli 2026, 10:56:50Ich kann aber keinen Negativ - Beweis erbringen
Natürlich kannst du einen Negativbeweis erbringen, indem du ein Foto vom Klingelschild machst und vielleicht findest du noch jemanden, der dir schr bestätigt, dass die Klingel nie beschriftet war. Manche Vermieter behalten sich diese Beschriftung vor und untersagen dem Mieter, diese selbst vorzunehmen.
I.d.R. reicht es jedoch aus, wenn du einfach schreibst, dass du das durch Zeugen belegen kannst.
Vermutlich wird dir das JC dann mitteilen, dass der Außendienst die Wohnungen verwechselt hat.
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Bürger_2026

Zitat von: Ottokar am 19. Juli 2026, 08:42:44Natürlich kannst du einen Negativbeweis erbringen, indem du ein Foto vom Klingelschild machst und vielleicht findest du noch jemanden, der dir schr bestätigt,...

Ja das geht, so mach ich das.

Bürger_2026

Zitat von: Ottokar am 19. Juli 2026, 08:42:44...Vermutlich wird dir das JC dann mitteilen, dass der Außendienst die Wohnungen verwechselt hat.

Die Brücke hält nicht, es gibt nur zwei Wohnungen im Haus, die Wohnung meiner verstorbenen Eltern und meine Wohnung. Sowie ein Klingelschild mit Familienname. Eine Verwechslung scheidet aus. Allerdings befindet sich der Name meiner verheirateten Schwester immer noch am Postkasten, mein Schwester wohnt aber nicht mehr im Elternhaus. Mein Vater war über 90 Jahre als er verstorben ist und war seit Jahren pflegbedürftig er hat den Briefkasten nie neu beschriftet. Der Außendienst hat den Namen meiner Schwester und meinen Namen auf ein nicht vorhandenes Klingelschild meiner Wohnung fantasiert, .... warum auch immer...

PetraL

Zitat von: Bürger_2026 am 19. Juli 2026, 20:55:41warum auch immer...
Och, das ist für JC doch ganz logisch: 2 Namen, 1 Haus = Ehepaar = BG = Leistung kürzen  :zwinker: