Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)

Begonnen von NRWMaster, 12. Juni 2026, 15:43:38

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PetraL

Zitat von: Sheherazade am 01. Juli 2026, 13:47:41
Zitat von: PetraL am 01. Juli 2026, 13:35:03Wenn ich euch richtig verstehe, ist das komplett rechtswidrig?

Das hast du nicht richtig verstanden. Es wird ja irgendwann auch einen neuen Abschlagsplan vom Versorger geben, meistens mit der Jahresabrechnung. Den reichst du beim Jobcenter ein und dein laufender Bescheid wird angepasst.

Und wie kann ich verhindern, dass das Jobcenter immer wieder die betreffende Zahlung der Neben- und Heizkosten einfach einstellt, bis ich die neuen Nachweise vorgelegt habe und das JC sie dann endlich nach 1 oder 2 Monaten bearbeitet hat????

Sheherazade

Zitat von: PetraL am 01. Juli 2026, 14:51:03Und wie kann ich verhindern, dass das Jobcenter immer wieder die betreffende Zahlung der Neben- und Heizkosten einfach einstellt, bis ich die neuen Nachweise vorgelegt habe und das JC sie dann endlich nach 1 oder 2 Monaten bearbeitet hat????

Wenn schon im Bescheid die letzten Monate des Bewilligungszeitraumes (ab Zeitpunkt der kommenden Jahresabrechnung bzw. Ende des vorherigen Abschlagsplans) die Heiz- und/oder Betriebskosten ausgenullt sind, werden die Zahlungen nicht eingestellt. Dazu müste unten im Bescheid im kleingedruckten Text auch was stehen. Sofort nach Erhalt der Betriebs- bzw. Heizkostenabrechnung diese mit dem neuen Abschlagsplan einreichen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am 01. Juli 2026, 13:35:03Wenn ich euch richtig verstehe, ist das komplett rechtswidrig?

Das ist es auch.

Das JC darf das nicht einfach komplett auf Null setzen, nur weil der Abschlagsplan noch nicht vorliegt.
Ich würde dagegen mindestens in Widerspruch gehen.
Damit so etwas in Zukunft nicht mehr vorkommt.

Du hast gegenüber dem Versorger ja auch eine Zahlungspflicht, die weiterläuft.

Zitat von: PetraL am 01. Juli 2026, 14:51:03und das JC sie dann endlich nach 1 oder 2 Monaten bearbeitet hat????

Muss man absolut nicht hinnehmen, auch weil es in dieser Zeit damit zu einer Bedarfsunterdeckung kommt.

Somit muss das JC, mindestens vorläufig, die Zahlung weiter leisten wie bisher.
Abgerechnet wird ja eh immer nach einem Jahr.

PetraL

Zitat von: Sheherazade am 01. Juli 2026, 15:01:40
Zitat von: PetraL am 01. Juli 2026, 14:51:03Und wie kann ich verhindern, dass das Jobcenter immer wieder die betreffende Zahlung der Neben- und Heizkosten einfach einstellt, bis ich die neuen Nachweise vorgelegt habe und das JC sie dann endlich nach 1 oder 2 Monaten bearbeitet hat????

Wenn schon im Bescheid die letzten Monate des Bewilligungszeitraumes (ab Zeitpunkt der kommenden Jahresabrechnung bzw. Ende des vorherigen Abschlagsplans) die Heiz- und/oder Betriebskosten ausgenullt sind, werden die Zahlungen nicht eingestellt. Dazu müste unten im Bescheid im kleingedruckten Text auch was stehen. Sofort nach Erhalt der Betriebs- bzw. Heizkostenabrechnung diese mit dem neuen Abschlagsplan einreichen.
Äh, verstehe ich jetzt nicht wirklich - aber ist wahrscheinlich besser, ich mache dazu einen eigenen Thread, oder?

Fettnäpfchen

PetraL

Zitat von: PetraL am 01. Juli 2026, 13:35:03Wenn ich euch richtig verstehe, ist das komplett rechtswidrig?
ist es auch da solche Kosten im voraus erbracht werden müssen und das JC immer noch zurückfordern oder nachzahlen könnte.
Leider sehen das einige JC anders und die SG's uU auch. Meines fand den Streitwert zu gering.

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Juni 2026, 11:05:59In der Zwischenzeit  :scratch:  vor drei Jahren  :yes:  habe ich mit Ottokar ein paar Seiten über diese Thematik gehabt und eine Erklärung bekommen mit der man allerdings versuchen kann dagegen vorzugehen.
Ich stelle dir die ausschlaggebende Antwort mal in den Anhang!

MfG FN
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PetraL

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2026, 12:44:29PetraL

Zitat von: PetraL am 01. Juli 2026, 13:35:03Wenn ich euch richtig verstehe, ist das komplett rechtswidrig?
ist es auch da solche Kosten im voraus erbracht werden müssen und das JC immer noch zurückfordern oder nachzahlen könnte.
Leider sehen das einige JC anders und die SG's uU auch. Meines fand den Streitwert zu gering.

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Juni 2026, 11:05:59In der Zwischenzeit  :scratch:  vor drei Jahren  :yes:  habe ich mit Ottokar ein paar Seiten über diese Thematik gehabt und eine Erklärung bekommen mit der man allerdings versuchen kann dagegen vorzugehen.
Ich stelle dir die ausschlaggebende Antwort mal in den Anhang!

MfG FN
Ja, ok. Das ist zumindest die Theorie und Gesetzeslage - mein JC sch..ßt da aber schon seit über 15 Jahren drauf. Daher die Frage: Was kann ich/was können wir tun, damit das/die JC (ich gehe davon aus, dass das auch noch mehr Menschen im Bezug betrifft) von diesem ungesetzlichen Tun ablässt?
Wie verindern?
Nach Einreichen der Jahresabrechnung bzw. dem neuen Gebührenbescheid bzw. der neuen Prämienrechnung etc. vergehen bei meinem JC in der Regel mehrere Wochen (in denen ich trotzdem weiter zahlen muss) bis zu 5 oder 6 Monaten, bis die Veränderung berücksichtigt wird (und manchmal fällt sie dann sogar ganz unter den Tisch).
Ja klar: Widerspruch, ist logisch.
Dauert aber Monate ...
In der Zeit muss aber trotzdem weiter gezahlt werden ! 
= Bedarfsunterdeckung, klar. Ist aber meinem (und wohl auch anderen) JC völlig piepegal.  :teuflisch:
Diese Leute sitzen im Trockenen, Kühlen oder Warmen, auf alle Fälle schön bequem und werden pünktlich jeden Monat von den Steuerzahlern bezahlt, so dass sie ihre Rechnungen bequem und pünktlich bezahlen können ...  :weisnich:

P.S.: Sich darüber aufzuregen bringt ja nichts (außer gesundheitlichen Beschwerden), deshalb ist die Frage: Wie kann man dieser unsäglichen Praxis ein Ende bereiten? Denn jeder, der von Jobcenter oder Sozialamt abhängig ist, weiß sicherlich aus eigener Erfahrung, wie das ist, von diesen einfach ohne Geld (oder mit nur 50 oder 100 Euro für 2 Personen) dastehen gelassen zu werden, das brauche ich kaum betonen bzw. schildern ...

Sheherazade

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 14:01:54Nach Einreichen der Jahresabrechnung bzw. dem neuen Gebührenbescheid bzw. der neuen Prämienrechnung etc. vergehen bei meinem JC in der Regel mehrere Wochen (in denen ich trotzdem weiter zahlen muss) bis zu 5 oder 6 Monaten, bis die Veränderung berücksichtigt wird (und manchmal fällt sie dann sogar ganz unter den Tisch).

Und du hast diese Bearbeitungszeit der Veränderungsmitteilung immer schön abgewartet bzw. die nicht erfolgte Nachzahlung einfach akzeptiert?

@Fettnäpfchen: Ich bekomme die odt-Datei leider nicht auf.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PetraL

Zitat von: Sheherazade am 02. Juli 2026, 14:36:01
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 14:01:54Nach Einreichen der Jahresabrechnung bzw. dem neuen Gebührenbescheid bzw. der neuen Prämienrechnung etc. vergehen bei meinem JC in der Regel mehrere Wochen (in denen ich trotzdem weiter zahlen muss) bis zu 5 oder 6 Monaten, bis die Veränderung berücksichtigt wird (und manchmal fällt sie dann sogar ganz unter den Tisch).

Und du hast diese Bearbeitungszeit der Veränderungsmitteilung immer schön abgewartet bzw. die nicht erfolgte Nachzahlung einfach akzeptiert?

@Fettnäpfchen: Ich bekomme die odt-Datei leider nicht auf.
Ich habe immer wieder "Anfragen zum Bearbeitungsstand" eingereicht und selbstverständlich bei der/den nicht erfolgten Nachzahlungen Widerspruch. Verminderte die Dauer aber auch nicht ...

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 02. Juli 2026, 14:36:01bekomme die odt-Datei leider nicht auf

PN

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 14:01:54In der Zeit muss aber trotzdem weiter gezahlt werden !

Es geht darum, dieser Praxis wirksam und auf Dauer ein Ende zu setzen.

Darum auf den entsprechenden Bescheid Widerspruch.
Sollte dieser abgelehnt werden, Klage beim SG.

Ansonsten geht das vermutlich immer so weiter.

PetraL

Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 16:22:33Darum auf den entsprechenden Bescheid Widerspruch.
Habe ich in allen Fällen gemacht. Hat aber nichts beschleunigt. Und erst Recht diese Praxis nicht beendet. Jedes Mal die gleiche Masche wieder aufs Neue: Ich muss in Vorkasse gehen und Wochen oder gar Monate auf mein Geld warten...

Und bei meinem WBA jetzt "beträgt die Bearbeitungszeit 7 Wochen, auch wenn sich nichts geändert hat" ... (s. mein Beitrag https://hartz.info/index.php/topic,138618.0.html  :weisnich:

Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:14:55Habe ich in allen Fällen gemacht. Hat aber nichts beschleunigt.

Macht ein Widerspruch auch nicht.

Aber mit der Ablehnung, wenn es eine gab, könnte man vor Gericht ziehen.
Eben damit diese Praxis beim JC mal ein Ende hat.

PetraL

Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 17:24:12
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:14:55Habe ich in allen Fällen gemacht. Hat aber nichts beschleunigt.

Macht ein Widerspruch auch nicht.

Aber mit der Ablehnung, wenn es eine gab, könnte man vor Gericht ziehen.
Eben damit diese Praxis beim JC mal ein Ende hat.
Letztendlich wurde ja (in fast allen Fällen) gezahlt - etliche Monate später. Und bis dahin musste ich Vorkasse leisten. Und der Rest wurde "ruhend gestellt" - bis das alte Verfahren aus 2019 dann irgendwann einmal entschieden ist (ich hoffe, dass das noch zu meinen Lebzeiten sein wird, am 07.07.26 ist - nochmal wieder ein x. - Erörterungstermin beim LSG Essen) ...
Und ewig grüßt das Jobcenter-Murmeltier - jedesmal wieder der gleiche Mist, jedes mal wieder das gleiche fiese Spiel vom JC, nix Ende ... ich könnte ko..en ...

Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 19:41:58bis dahin musste ich Vorkasse leisten
Genau so etwas darf nicht sein.
Du hast ja die Pflicht, diese Beträge weiterhin pünktlich an den Versorger zu zahlen.
Da spielt irgendein Abschlagsplan überhaupt keine Rolle.

Da halt immer gleich zum SG Eilantrag stellen.

So sollte irgendwann auch mal der dümmste SB kapieren, dass es so nicht richtig ist.
Leider braucht es vor Gericht auch oft viel Geduld, bis eine endgültige Entscheidung da ist.

Bei mir geht es aktuell um die RV und dauert nun auch schon über 2 Jahre.


Fettnäpfchen

PetraL

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 15:38:36Ich habe immer wieder "Anfragen zum Bearbeitungsstand" eingereicht und selbstverständlich bei der/den nicht erfolgten Nachzahlungen Widerspruch.
Gleich beim ersten WBA ohne die HK einen Widerspruch und dann bei Ablehnung gleich zum SG.
Kopfbahnhof hat genau das geschrieben was ich dir auch geantwortet hätte.
Erfolgsaussichten  :weisnich:
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Juni 2026, 11:05:59Bei der Klage war es sogar so das dem SG der Streitwert zu gering war. Bedarfsunterdeckung über drei Monate hinweg hat auch nicht interessiert. Auch nicht als ich das SG darauf aufmerksam machte das es sich nicht um 10% sondern 30% Streitwert handelt. Da bekam ich einfach ein anderes Musterurteil das im Prinzip das SG Recht behält.
....
....

Durch die Auszahlung meiner LV`s habe ich genug Kapital übrig um die Zeit zu überbrücken und das Schonvermögen könnte ein Grund sein um vom SG nicht als "eilig" eingestuft wird.
Und daher auch keine Lust mehr und warte halt bis der neue Abschlagsplan vorgelegt wird und bekomme dann die entsprechenden Monate nachbezahlt.
Das Spiel hat sich auch dieses Jahr wiederholt. Wartezeit diesmal nur zwei Monate.

Zitat von: Sheherazade am 02. Juli 2026, 14:36:01@Fettnäpfchen: Ich bekomme die odt-Datei leider nicht auf.
Hier im ganzen rauskopiert:
ZitatEinstellung der HK Zahlung aufgrund Jahresabrechnung

Immer wieder Heizkosten aus laufender Bewilligung entfernt
Ottokar am 23.03.23
Die Zahlungspflicht für die HK, welche Grundlage für den Anspruch auf HK nach § 22 Abs. 1 SGB II ist, ergibt sich aus dem Versorgungsvertrag und nicht aus dem Schreiben, in welchem der Versorger mitteilt, wann er welche Vorauszahlung haben möchte.
Das JC hat lediglich lt. § 40 Abs. 4 SGB II das Recht, die weitere Bewilligung der HK vorläufig in bereits bekannter Höhe vorzunehmen, solange nicht feststeht, ob und wie sich diese verändern werden.
Eine Aufhebung der Bewilligung von HK ist lt. § 48 SGB X nur zulässig, wenn keine HK mehr zu zahlen sind.
Eine vorläufige Einstellung der Zahlung der HK ist lt. § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II nur zulässig, wenn das JC Kenntnis von Tatsachen hat, die zum Wegfall des Anspruches auf HK führen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

PetraL

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 12:56:34Gleich beim ersten WBA ohne die HK einen Widerspruch und dann bei Ablehnung gleich zum SG.
Kopfbahnhof hat genau das geschrieben was ich dir auch geantwortet hätte.
Hatte ich in #26 bereits beantwortet, aber trotzdem danke  :ok: