Renovierung der Wohnung/ 3 Monatsmieten erstattet v. Vermieter/Geld behalten?

Begonnen von Mike, 17. Juni 2026, 12:42:02

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Mike

Hallo,

unsere Wohnungen im Haus werden Renoviert. Diese Arbeiten dauern 3 Monate. Das ganze Bad wird rausgerissen. Keine Benutzng möglich. Alle Wasserletungen werden erneuert. Alle Fenster werden erneuert.Das Dach wird erneuert und bekommt eine Solaranlage. Der Keller und Hausflur sowie der Vorgarten werden erneuert.

Der Vermieter (Genossenschaft) erstattet jeden Mieter dafür 3 Monatsmieten.
Darf ich als Bürgergeldempfänger dieses für mich als entschädigung behalten?

Danke für eine Rechtliche genaue Aussage.

oldtom


Fettnäpfchen

Mike

Zitat von: Mike am 17. Juni 2026, 12:42:02Danke für eine Rechtliche genaue Aussage.
dafür wendest du dich am besten an einen RA der im SGB 2 bewandert ist.
oder
an deinen VM denn wenn es eine Genossenschaft ist dürften die damit Erfahrung haben.


Meiner Meinung nach
darfst du das Geld nur behalten wenn es ein entsprechendes Schreiben deines VM gibt aus dem ersichtlich ist das du die drei Monate Miete für die Baustellenzeit als eine Art "Schmerzensgeld" gibt/bekommst.
unter Umständen geht es da auch um die "Zweckbindung" die deutlich erkennbar sein muss und auch noch vom Gesetz her anerkannt wird.

Keine Mietzahlung deinerseits heißt im Normalfall keine Kostenerstattung durch das JC.
Andererseits sieht ein JC so etwas als Einnahme an und zieht es vom Bewilligungsbetrag ab.

Gut beschrieben ist es im Ratgeber Umzugunter
ZitatVorsicht Falle: Kostenerstattung der Einzugsrenovierung durch Mietverzicht(weiterlesen...)

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Joschua

Na ich denke das Geld gehört eher dem JC.

Ich würd mir mehr Sorgen machen was danach kommt. Schöne Sanierung = Schöne Mieterhöhungen.



Mike

Hallo, ja ist also ehr Unsicher was ich tun soll. Ein RA kostet viel Geld. Hatte da angerufen 220€ fuer eine Beratung. Kommt also nicht in Frage.
Aber Danke fuer die bisherigen Antworten

Joschua

Fragen:

Kannst du drin wohnen bleiben oder must du raus?  das sind doch wichtigere Frage als "wer bekommt das Mietgeld vom JC"?
Es muss doch Plane geben wie die Renovierung abläuft - was machen die anderen Mieter?

Was willst du mit einem RA jetzt?

oldtom

Zitat von: Mike am 17. Juni 2026, 20:24:12Hallo, ja ist also ehr Unsicher was ich tun soll. Ein RA kostet viel Geld. Hatte da angerufen 220€ fuer eine Beratung. Kommt also nicht in Frage.
Aber Danke fuer die bisherigen Antworten

Was denkst du denn warum ich gefragt habe, wo du dann wohnst? Musst du da raus, fallen ja Unterkunftskosten an   ggf Hotel  (Hab mal ca. 1 Jahr im Hotel gewohnt - daher weiß ich: das ist richtig teuer - da sind 3 Monatsmieten eher ein schlechter deal)    .... aja .. Mit Beratungsschein, kannst du auch einen lustlosen Anwalt fragen ...

Birgit63

Ein Freund von mir hatte das auch. Die haben draußen vor dem Haus ein Dixi-Klo und eine Dixi-Dusche hingestellt. Er hätte dort wohnen bleiben können. Er ist aber in der Zeit bei uns eingezogen.

Fettnäpfchen

Mike

Zitat von: Mike am 17. Juni 2026, 20:24:12Ein RA kostet viel Geld.
Zitat von: oldtom am 17. Juni 2026, 20:48:53aja .. Mit Beratungsschein, kannst du auch einen lustlosen Anwalt fragen ...
Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH)

Zitat von: Joschua am 17. Juni 2026, 17:46:20Ich würd mir mehr Sorgen machen was danach kommt. Schöne Sanierung = Schöne Mieterhöhungen.
Zur Zeit kein Thema und wenn dann dürfte die Erhöhung bei ca. 50.-Euro (evtl. etwas mehr durch die Preissteigerungen der letzten Jahre) liegen wenn ein Balkon auch noch angebaut wird.
So war es bei uns.

Zitat von: Mike am 17. Juni 2026, 20:24:12Hallo, ja ist also ehr Unsicher was ich tun soll.
Ich selber würde ja den VM danach fragen!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

hko

Bevor ein teurer RA eingeschaltet wird würde ich diese Fragen mal im Copiloten (KI) stellen, der sucht im Internet nach Gesetzen, Urteilen von SG, LSG, BSG und vergleichbaren Fällen, über die in Medien berichtet wurden. Geht schnell und ist kostenlos. Liefert aber nicht sicher eine brauchbare Antwort!

Gruß hko

oldtom

Zitat von: Birgit63 am 18. Juni 2026, 06:36:25Ein Freund von mir hatte das auch. Die haben draußen vor dem Haus ein Dixi-Klo und eine Dixi-Dusche hingestellt. Er hätte dort wohnen bleiben können. Er ist aber in der Zeit bei uns eingezogen.

und was war da sonst der Plan? Dixi Spülmaschine oder im Garten einen Brunnen graben :schaem:  das wird hier nichts... ich z.B. wohne ca.90m über der grundwasserlinie .. sieht schlecht aus :flag:

hko

Ich habe mal die Frage dem Copiloten vorgelegt. Die Antwort:

Die Zahlung der Genossenschaft wird vom Jobcenter als Einkommen gewertet, weil es sich nicht um eine zweckgebundene Erstattung handelt, sondern um eine allgemeine Ausgleichszahlung für die eingeschränkte Nutzbarkeit der Wohnung.

Solche Entschädigungen gelten rechtlich wie Mietminderungen oder Rückzahlungen des Vermieters und sind nach § 11 SGB II anzurechnendes Einkommen.

Das bedeutet:

Du darfst das Geld behalten,

aber das Jobcenter kürzt im Monat des Zuflusses dein Bürgergeld entsprechend (Zuflussprinzip).

Eine Ausnahme gäbe es nur, wenn das Geld zweckgebunden wäre, z. B. für Hotelkosten, Umzug, Ersatzwohnung o. Ä. – das ist hier aber nicht der Fall.

Gruß hko

Mike

Ich Danke euch für die Auskunft.

Ja ich kann hier Wohnen bleiben, Dixiklo und Dusche sind dann vor dem Haus.

Hatte beim JC angerufen, die Aussage war, Ihnen steht das Geld nicht zu :(

Kopfbahnhof

Zitat von: Mike am 17. Juni 2026, 12:42:02Darf ich als Bürgergeldempfänger dieses für mich als entschädigung behalten?
Ganz eindeutig, leider nein.

Anders wäre es, wenn das Geld z. B. für eine Ersatzunterkunft gedacht wäre.
Oder eine Renovierung nach den Bauarbeiten.

Was dann aber klar als zweckbestimmte Einnahme vom VM auch so benannt werden muss.

Ansonsten muss man diese Mietminderung beim JC angeben, verheimlichen wäre da keine gute Idee.