Eigentümer bekommen weniger Zuschuss als gedacht – BSG Urteil

Begonnen von selbiger, 19. Juni 2026, 14:35:34

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selbiger

Ein Bürgergeldempfänger besitzt eine selbst genutzte Wohnung. Das Dach undicht, die Heizungsanlage defekt – Reparaturen, die sich nicht aufschieben lassen. Er beantragt beim Jobcenter Leistungen für die Instandhaltungskosten.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-eigentuemer-bekommen-weniger-zuschuss-als-gedacht-bsg-urteil


so bekommt der ausdruck..sozial..eine völlig neue dimension.. :wand: was für eine verachtung gegenüber schwache.. :teuflisch:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sheherazade

ZitatEin Bürgergeldempfänger besitzt eine selbst genutzte Wohnung. Das Dach undicht, die Heizungsanlage defekt – Reparaturen, die sich nicht aufschieben lassen. Er beantragt beim Jobcenter Leistungen für die Instandhaltungskosten.

Das Jobcenter gewährt einen Zuschuss, aber nur bis zur Angemessenheitsgrenze. Den Rest gibt es als Darlehen. Der Mann klagt – und verlangt mehr Zuschuss. Das Bundessozialgericht hat ihm jetzt eine klare Absage erteilt.

Absolut richtig. Und tatsächlich so gar nicht neu.

ZitatWas § 22 Absatz 2 SGB II seit dem 1. Januar 2011 regelt

Seit der Rechtsänderung zum 1. Januar 2011 gilt für Wohneigentümer im Bürgergeld eine eigene Vorschrift: § 22 Absatz 2 SGB II. Sie regelt ausdrücklich und abschließend, wie das Jobcenter bei unabweisbaren Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen zu verfahren hat.

Angemessene Kosten werden als Zuschuss übernommen. Unangemessen hohe Aufwendungen können als Darlehen gewährt werden – nach pflichtgemäßem Ermessen des Leistungsträgers.

Das klingt technisch, hat aber eine praktische Konsequenz: Wer als Eigentümer mehr Zuschuss verlangt, als die Angemessenheitsgrenze hergibt, hat keinen Anspruch darauf. Was das Jobcenter darüber hinaus leisten kann, ist ein Darlehen – und selbst dieses unterliegt dem Ermessen der Behörde.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub