Wieviel € muss einem Single zum Decken seiner Ausgaben überlassen werden?

Begonnen von Katrin, 21. Juni 2026, 14:45:51

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Katrin

Hallo ans Forum,

wie viel € muss einem Single zum Leben überlassen werden? Wenn man Miete inkl. Nebenkosten für eine Wohnung zahlen muss, aber auch noch Schulden bei einer Bank begleichen muss, gibt es eine Grenzen, die einem Erwachsenen Single zum Leben belassen werden muss? Das Gehalt aus Erwerbseinkommen ist nicht sehr hoch, gleichzeitig ist noch ein PKW vorhanden um zur Arbeit zu kommen inkl. Versicherungen etc.. Diese Doppelbelastung aus Miete + Bankschulden reicht kaum aus, um seine Ausgaben zu decken....

Danke für Rat!

Sheherazade

Schulden interessieren beim Bürgergeldbezug nicht. Ansonsten musst du etwas deutlicher werden, geht es wieder um deinen Bruder?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Katrin

Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2026, 14:47:55Schulden interessieren beim Bürgergeldbezug nicht. Ansonsten musst du etwas deutlicher werden, geht es wieder um deinen Bruder?
Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2026, 14:47:55Schulden interessieren beim Bürgergeldbezug nicht. Ansonsten musst du etwas deutlicher werden, geht es wieder um deinen Bruder?

Ja, richtig, Bruder. Der Arbeitet ja, aber die Doppelbelastung ist schwer zu stemmen.

oldtom

Ich denke du meinst die Pfändungsgrenze oder die Privatinsolvenz?

GrumpyCat7

eine Privatinsolvens soll ja auch nicht bequem sein. Für seine Schulden ist man selbst verantwortlich.
Mal einen Moment an die Gläubiger gedacht? Die gehen meist leer aus.
Ich würde die Zeit soweiso wieder auf 6 Jahre hochsetzten!

oldtom


Kopfbahnhof


Sheherazade

Zitat von: Katrin am 21. Juni 2026, 15:08:02Der Arbeitet ja, aber die Doppelbelastung ist schwer zu stemmen.

Welche Doppelbelastung? Ist das mit seiner Noch-Ehefrau und dem Haus immer noch nicht geklärt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Katrin

Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2026, 17:04:09
Zitat von: Katrin am 21. Juni 2026, 15:08:02Der Arbeitet ja, aber die Doppelbelastung ist schwer zu stemmen.

Welche Doppelbelastung? Ist das mit seiner Noch-Ehefrau und dem Haus immer noch nicht geklärt?

Nein, die Gegenseite soll ein Angebot machen, das man inform einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung fixieren kann. 2 Monate war der Anwalt nicht aktiv...

Sheherazade

Ist noch niemand auf die Idee gekommen, das Darlehen eine Zeitlang ruhend zu stellen bis die Angelegenheit mit der Scheidungsfolgevereinbarung geklärt ist? Oder überhaupt mal mit der finanzierenden Bank zu sprechen und eine Lösung zu finden?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Katrin

Zitat von: oldtom am 21. Juni 2026, 15:27:02Ich denke du meinst die Pfändungsgrenze oder die Privatinsolvenz?

Vermutlich ist es die Pfändungsgrenze? Bis zu dieser kann man mit dem Geld machen, was man will? Sind da auch Versicherungsbeiträge etc. mit enthalten?

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 21. Juni 2026, 18:36:24Vermutlich ist es die Pfändungsgrenze?

Meine Güte, das solltest du schon selbst wissen, wenn du hier Fragen stellst. Ist dein Bruder in Privatinsolvenz? Pfändet die Bank bereits seinen Lohn oder sein Konto?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Katrin

Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2026, 18:43:35
Zitat von: Katrin am 21. Juni 2026, 18:36:24Vermutlich ist es die Pfändungsgrenze?

Meine Güte, das solltest du schon selbst wissen, wenn du hier Fragen stellst. Ist dein Bruder in Privatinsolvenz? Pfändet die Bank bereits seinen Lohn oder sein Konto?

Nein, macht die Bank noch nicht. Er könnte aber bis zum Betrag von 1580 € das Geld behalten?

Sheherazade

Ich wiederhole mich mal

Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2026, 17:34:03Ist noch niemand auf die Idee gekommen, das Darlehen eine Zeitlang ruhend zu stellen bis die Angelegenheit mit der Scheidungsfolgevereinbarung geklärt ist? Oder überhaupt mal mit der finanzierenden Bank zu sprechen und eine Lösung zu finden?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

GrumpyCat7

Warum beschreibtst du mal genau was du wissen willst. Mit allen Angaben.
Was Schulden /darlehen angeht musst du mit der Bank sprechen. Kleinere Raten oder eine Zeitlang paussieren.
Das kann nur die Bank beantworten.


Google/KI
"
Der persönliche Pfändungsfreibetrag im Jahr 2026 ergibt sich aus der aktuellen Pfändungstabelle . Entscheidend ist die Höhe des Netto-Einkommens und die Anzahl der Unterhaltsberechtigten. Unterhaltsberechtigte sind nicht nur Kinder, sondern auch Ehegatten, wenn Sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Hier einige Beispiele:

    0 Unterhaltsverpflichtungen = 1.589,99 Euro Pfändungsgrenze
    1 Unterhaltsverpflichtungen = 2.189,99 Euro Pfändungsgrenze
    2 Unterhaltsverpflichtungen = 2 519,99 Euro Pfändungsgrenze
    3 Unterhaltsverpflichtungen = 2.859,99 Euro Pfändungsgrenze
    4 Unterhaltsverpflichtungen = 3 189,99 Euro Pfändungsgrenze
    5 Unterhaltsverpflichtungen = 3.519,99 Euro Pfändungsgrenze
*