Wieviel € muss einem Single zum Decken seiner Ausgaben überlassen werden?

Begonnen von Katrin, 21. Juni 2026, 14:45:51

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Katrin

Bedeutet Pfändungsgrenze, dass man bis zur Grenze über den Betrag voll verfügen kann und die Bank erst ab 1589€ (bei null Unterhaltsverpflichtungen) an das Geld Ran darf?

Sheherazade

Ja, bei einem P-Konto. Ein pfändungsfreies Konto, auch bekannt als Pfändungsschutzkonto (P-Konto), schützt das Guthaben bei einer Kontopfändung automatisch bis zu einem gesetzlichen Freibetrag von 1.560 Euro pro Monat. Jeder Inhaber eines Girokontos hat das Recht, dieses gebührenfrei in ein P-Konto umzuwandeln.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Katrin

Zitat von: Sheherazade am 22. Juni 2026, 08:58:19Ja, bei einem P-Konto. Ein pfändungsfreies Konto, auch bekannt als Pfändungsschutzkonto (P-Konto), schützt das Guthaben bei einer Kontopfändung automatisch bis zu einem gesetzlichen Freibetrag von 1.560 Euro pro Monat. Jeder Inhaber eines Girokontos hat das Recht, dieses gebührenfrei in ein P-Konto umzuwandeln.

Und das muss jede Bank machen?

Sheherazade

Kannst du bitte mal selbst googlen? Deine Fragen haben irgendwie was von dem Spiel "Stille Post" - man weiß gar nicht, was am Ende bei dem rauskommt, den es was angeht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"