Hinterbliebene soll 79.000 Euro zurückzahlen, DRV prüfte 20 Jahre nicht

Begonnen von selbiger, 01. Juli 2026, 09:45:29

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

selbiger

Wer eine Witwenrente oder Witwerrente bezieht und nebenbei eigenes Einkommen hat, kennt die Grundregel: Einkommensänderungen müssen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gemeldet werden. Wer das nicht tut, riskiert eine Rückforderung.

https://www.gegen-hartz.de/news/witwenrente-hinterbliebene-soll-79-000-euro-zurueckzahlen-drv-pruefte-20-jahre-nicht

komisch..bei ner freundin ist der verdienst automatisch gemeldet..sie hatte in der vergangenheit die eine oder andere lohnerhöhung..und der grade frische rentenbescheit..zeigt diese genau auf..sprich im jahresverdienst klar zu sehen..denn dieser stimmt mit der verdienstbescheinigung überein..jede veränderung ist automatisch gemeldet..warum es da nicht funktioniert ist mir schleierhaft.. :weisnich:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.