So verfassungswidrig ist die Neue Grundsicherung

Begonnen von selbiger, 02. Juli 2026, 10:09:23

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Achim1987

Also scheinbar doch kein Grund ersichtlich wo die neue Grundsicherung verfassungswidrig ist.


oldtom

Zitat von: Achim1987 am 03. Juli 2026, 20:36:01Also scheinbar doch kein Grund ersichtlich wo die neue Grundsicherung verfassungswidrig ist.

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.
driftiger als der Erste?

Achim1987


oldtom

Komm' :wand:  Joschua ... wäre die Totalsanktion ein "triftiger Grund"?  Aber lass gut sein

Ok, hast recht ... die KI hat dem Käfer Frontantrieb angedichtet .... das hast du sofort gesehen du Fuchs....

Achim1987

Dann beschreib mal genau so einen Fall und wie es dann zur Totalsaktion kommt.
Schritt für Schritt was alles passiert bis eine Totalsaktion eintritt!

oldtom

Zitat von: Achim1987 am 03. Juli 2026, 21:25:36Dann beschreib mal genau so einen Fall und wie es dann zur Totalsaktion kommt.
Schritt für Schritt was alles passiert bis eine Totalsaktion eintritt!
Bin nicht so im Thema, was aber sicher ist: dass es jetzt zu Einschneidenen Sanktionen (~Total) kommen kann, wo das BVerfG schon entschieden hat, das diese nur bei konkreter und unmittelbarer Weigerung ein Jobangebot anzunehmen, das die Hilfsbedürftigkeit beendet.  Wortlaut kannst du selbst googeln...

Was die da gebastelt haben ist aber in 1.Linie dumm - nicht nur verfassungswidrig ...  :cool:

Eichhörnchen

Zitat von: Achim1987 am 03. Juli 2026, 20:08:27Dann nennt doch mal ein driftigen Grund oder ein Beispiel?

Es gibt neben driftige Gründe auch noch triftige Gründe !  :yes:  :mocking:

Voilá: Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Die Randnotizen 200-209 mal genau durchlesen.
Da steht alles drin, wieso diese Sanktionsverschärfungen in dieser derzeitigen Grundsicherung bereits schon nicht mehr wirklich verfassungsgerecht sind.
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Achim1987

Zitat von: oldtom am 03. Juli 2026, 21:33:49bei konkreter und unmittelbarer Weigerung ein Jobangebot anzunehmen, das die Hilfsbedürftigkeit beendet.
Dann will man nicht arbeiten und ist m.E. auch nicht hilfsbedürftig. Glaube ein Richter würde das auch so sehen.

Zitat von: Eichhörnchen am 03. Juli 2026, 21:37:31Da steht alles drin, wieso diese Sanktionsverschärfungen in dieser derzeitigen Grundsicherung bereits schon nicht mehr wirklich verfassungsgerecht sind.

[209] steht doch das es möglich ist!  das Gegenteil ist nur deine Meinung.



Schildert doch mal einen (Beispiel) Fall/Ablauf wo so was passiert und widrig ist!
Sollte mal die AfD die Grundsicherung reformieren - dann hätte ich eher Sorgen das was nicht passt.


oldtom

Zitat von: Achim1987 am 03. Juli 2026, 21:55:47
Zitat von: oldtom am 03. Juli 2026, 21:33:49bei konkreter und unmittelbarer Weigerung ein Jobangebot anzunehmen, das die Hilfsbedürftigkeit beendet.
Dann will man nicht arbeiten und ist m.E. auch nicht hilfsbedürftig. Glaube ein Richter würde das auch so sehen.

Stimmt ..     aber was verstehst du nicht? Muss ich dir jetzt noch eine Zeichnung machen... mir gehen die Buntstifte aus ...

Achim1987

oldTom- Stell dich mal auf den Marktplatz einer Stadt und stelle 100 zufälligen Leuten mal diese Frage:

"bei konkreter und unmittelbarer Weigerung ein Jobangebot anzunehmen, das die Hilfsbedürftigkeit beendet."
[] Richtig
[] Falsch weil verfassungswidrig.

Teil mir das Ergebniss dann mal mit. Vieleicht verstehe ich/du es dann?

oldtom

Zitat von: Achim1987 am 03. Juli 2026, 22:05:51oldTom- Stell dich mal auf den Marktplatz einer Stadt und stelle 100 zufälligen Leuten mal diese Frage:

"bei konkreter und unmittelbarer Weigerung ein Jobangebot anzunehmen, das die Hilfsbedürftigkeit beendet."
[] Richtig
[] Falsch weil verfassungswidrig.

Teil mir das Ergebniss dann mal mit. Vieleicht verstehe ich/du es dann?

Zitat aus Forrest Gump [Jenny im Bus] an dieser Stelle....

Ja- das ist ein Fall von (total-)Sanktion...!  (tt. VerfG)


Nicht zu Terminen erscheinen - Gericht sagt: NEIN. :wand:
(Zeichnung mach ich nicht - und auch keine deutsch A1 Kurse)


Eichhörnchen

Zitat von: Achim1987 am 03. Juli 2026, 21:55:47[209] steht doch das es möglich ist!

Aber nur unter gannnnz bestimmten Voraussetzungen (genau lesen !).
Die Frage ist nur, ob die Jobcentermitarbeiter diese auch beachten (können); und ob dies Szenario überhaupt (realistisch) herbeiführbar ist (Bewerbungsverfahren...).
Wenn es nach der Terminologie der CDU/CSU-Politiker mit dieser nun neuen Grundsicherung ginge, sollten die Jobcentermitarbeiter dies wohl nicht sooo genau nehmen. So liest sie (die neue Grundsicherung) sich jedenfalls.
Und DA würde dann die Verfassungsmäßichkeit verloren gehen.
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Achim1987

Ja - dann muss wohl das Gericht klären ob die Arbeit zumutbar ist und der betroffene willentlich abgelehnt hat.
Bin gespannt auf das Urteil des Richters!


@ OldTom
Und der Sanktionsablauf bei nicht wahrgenommen Medeterminen ist nun klar geregelt!
und wer nicht zum JC kann - kommt sogar im Einzelfall der Aussendienst.
Wenn ich nicht arbeiten gehe schmeißt jeder Chef seinen Mitarbeiter auch raus. Ist auch dann eine Totalsanktion und Verfassungskonform!

PS:
Kann deinen Antworten nicht mehr folgen bzw verstehen. Vieleicht ist es auch schon etwas spät für einen von uns zwei!

oldtom

Zitat von: Achim1987 am 03. Juli 2026, 22:25:39@ OldTom
Kann deinen Antworten nicht mehr folgen bzw verstehen. Vieleicht ist es auch schon etwas spät für einen von uns zwei
Ja, bin ich mir sicher du "Drifter" - liegt aber nicht an der Uhrzeit!

Achim1987

Zitat von: oldtom am 03. Juli 2026, 22:31:58Ja, bin ich mir sicher du "Drifter" - liegt aber nicht an der Uhrzeit!
Hängst du dich jetzt an einen Tippfehler auf? Sorry dafür!