WBA noch nicht bearbeitet, noch kein Bürgergeld für Juni 26, was tun !?

Begonnen von Emmi, 29. Mai 2026, 10:36:28

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Penny


oldtom

Zitat von: Penny am 29. Mai 2026, 19:16:19
Zitat von: Joschua am 29. Mai 2026, 10:42:14Dispo

Zahlst du die Gebühren  :weisnich:

Wenn die Bank Rücklastschriften veranlasst stellt sich die Frage nach dem Dispo grade gar nicht - soviel zu dem Thema.

Zitat von: Sheherazade am 29. Mai 2026, 18:43:39Umso wichtiger ist es, dass man sich nicht darauf verlässt, dass das Jobcenter schon richtig arbeiten wird und man erst kurz vor knapp merkt, dass dem leider nicht so ist.

Das ist ja mal eine Erkenntnis zum "In Stein meißeln".

Die Aufgabe ist die Existenzsicherung - das Jojbcenter als letzte Netz wenn man so will. Die Notbremse.

Aber: man kann sich nicht darauf verlassen:  Was soll man machen, nach abgabe des  Antrags alle 2h anrufen, oder schonmal Einsweilge anordbung vorbereitet parat haben?
Einige Anträge kann man erst stellen, wenn eine konkrete Notlage droht...

Das ist wie wie dem Fußgänger auf dem Zebrasreifen vorzuhalten, er habe sich darauf verlassen das beim Auto die Bremsen funktionieren...

Joschua

Fakt wird sein das am Montag wohl kein Geld ´drauf ist!

Und ob das JC Schuld hat wissen wir nicht das wir die genauen Fakten nicht kennen.
Oft kommen die dazugehörigen Details ja "Scheibchenweise". Vieleicht fehlt ja noch was am WBA Antrag das es nicht weitergeht...  :weisnich:

oldtom

Zitat von: Joschua am 29. Mai 2026, 20:35:04Fakt wird sein das am Montag wohl kein Geld ´drauf ist!

Und ob das JC Schuld hat wissen wir nicht das wir die genauen Fakten nicht kennen.
Oft kommen die dazugehörigen Details ja "Scheibchenweise". Vieleicht fehlt ja noch was am WBA Antrag das es nicht weitergeht...  :weisnich:

:lol: Stimmr, er war ja der, der den § 17 abs.1  SGB I für meine Erfindung hält-- 

Joschua

Zitat von: oldtom am 29. Mai 2026, 20:58:28Stimmr, er war ja der, der den § 17 abs.1  SGB I für meine Erfindung hält--

Jo - das steht da... und nun hilft das jetzt im Moment recht wenig. Da gibst du mir wohl recht...

Fettnäpfchen

Emmi

Zitat von: Emmi am 29. Mai 2026, 16:10:56Du bis auch noch nicht lange hier (Registriert: 14. Mai 2026, 23:06:09 Uhr Ortszeit ) !
Also nur gerade mal 2 Wochen hier und offensichtlich schon auf Streit und Forum-Sperre aus , oder wie ?
und davor
(als Troll? die erkennt man an Antworten und Fragen wie bei dir die Nummern 1-4)
mit anderem Namen wie Dagmar und dann als ...und das geht dann nach der Sperre mit anderem Nick so weiter.

Zitat von: Emmi am 29. Mai 2026, 16:10:56Ich weiß nicht, ob eine Blockierung bei mir im Profil was bringt.
auf die Ignorierliste stellen.
Da tauchen dann die Beiträge gar nicht erst auf, zumindest wurde mir das mal so geschrieben.

Ein schönes WE
FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Emmi

Also, auf den Unsinn von Joshua antworte ich nicht mehr und ich habe ihn jetzt auf meine Ignorierliste gesetzt.
Er hat genauso wenig Ahnung vom Bürgergeld, SGB 1-10, BGB, wie vom realen Leben !
Wahrscheinlich bezieht er gar kein Bgeld und kennt sich damit auch nicht aus und weiß alles nur "vom hören sagen" von Bgeld-Experten, Lügenpresse und ähnlichen unseriösen Quellen !

Danke @Fettnäpfchen  für den Hinweis auf den Troll !
Aber warum wird dann dieser Joshua nicht gesperrt ? Vom Admin, von den Moderatoren !?
Ich habe mir seine Antworten seit seiner Registrierung angesehen und alle sind ähnlich wie seine Antworten in meinem Betrag hier : keine Hilfe, Vorwürfe, Tatsachen verdrehen, Unterstellungen, unnötige Diskussionen und teils Beleidigungen und andere Nutzer ins Lächerliche ziehen !

Tatsache ist, dass ich wo ich Bürgergeld beziehe (beziehen musste) immer mein Bgeld am letzten Werktag/Bankarbeitstag des Monats erhalten habe und NIE erst am 01.des Montas !
Zahlungseingänge, Beginn  :
- 30.12.24 für Januar 25
- 31.01.25 für Februar 25
- 28.02.25 für März 25
- 31.03.25 für April 25
- 30.04.25 für Mai 25
- 30.05.25 für Juni 25
- 30.06.25 für Juli 25
- 31.07.25 für August 25
- 29.08.25 für September 25
- 30.09.25 für Oktober 25
- 30.10.25 für November 25
- 28.11.25 für Dezember 25
- 30.12.25 für Januar 26
- 30.01.26 für Februar 26
- 27.02.26 für März 26
- 31.03.26 für April 26
- 30.04.26 für Mai 26
- ??? für Juni 2026

und diese Zeiten kann ich auch Anhand meines Kontoauszugs, für die Bgeld Eingänge beweisen !!!

https://www.buergergeld.org/sgb-ii/auszahlung/#google_vignette

Das Bürgergeld muss dem Gesetz nach spätestens am ersten Werktag des jeweiligen Monats auf dem Konto sein. Da das Jobcenter die Leistung im Voraus zahlt, bedeutet dies beispielsweise, dass das Geld für den laufenden Monat am 1. Werktag zur Verfügung stehen muss

Ich habe es hier nicht nötig zu lügen oder Tatsachen zu verschweigen oder "häppchenweise" bekannt zu geben !

Alle nötigen Unterlagen und meiner schriftlichen Bestätigung, dass sich bei mir/uns nichts geändert hat seit dem letzten Leistungszeitraum, inklusive alle Kontoauszüge der letzten Monate, habe ich beim WBA eingereicht...da fehlt nix !
Und einen WBA stelle ich nicht zum ersten Mal.
Meinen WBA (inkl. aller Unterlagen) ab 01.Juni 26 hat das Jc im April erhalten und bis heute hätte das Jc die Bearbeitung schaffen können.

Da mein WBA noch nicht einmal vollständig bearbeitet wurde (weil ganz offensichtlich das Jc in der Sachbearbeitung schlampt und daran bin nicht ich schuld.
Im Übrigen wäre es jetzt auch das erste Mal, dass das Jc so schlampig arbeitet, was meinen WBA betrifft.
Und so etwas konnte ich nicht vorhersehen.
Automatisch davon auszugehen, dass das Jc seinen Leistungspflichten als Leistungsträger NICHT nachkommt und deswegen jedes Mal schon im Vorfeld halt eine Einstweilige Verfügung im Eilverfahren an das Sozialgericht zu schicken und am besten noch im Vorfeld eine Dienst- und Fachdienstaufsichtsbeschwerde einzureichen, weil das Jc ja wahrscheinlich seinen Pflichten nicht nachkommen könnte, finde ich irgendwie absurd  :grins:

Hinweis :
mein Leistungszeitraum beträgt immer nur 6 Monate, da sich in der Vergangenheit ständig bei uns was verändert hat, so dass das JC eben immer nur 6 Monate Leistungsbezug berechnet und nicht 12 Monate !

Rente vom Mann :
Mein Mann ist kein Bgeld Empfänger mehr, da er Altersrente erhält und dem Jc nicht mehr zur Verfügung steht in der Arbeitsvermittlung.

Auf der Vorderseite des letzten Bgeld Bescheides stehe ich nur noch alleine drauf als Bgeld Empfängerin und mein Bürgergeld geht auf mein Bankonto.

Dispo :
Mit so wenig Bgeld bekomme ich bei meiner Bank keinen Kredit oder Dispo eingeräumt.
Und mein Mann bekommt wegen seiner geringen Rentenhöhe auch keinen Kredit bei seiner Bank.

Rücklagen :
Nein, unsere Reserven (Erspartes) ist alles draufgegangen wegen meiner schwere lange Krankheit, Unfall, usw. !
Und mit sparen ist erst einmal nichts !

Bargeld :
habe ich / haben wir noch von der Rente meines Mannes, aber das restliche Bargeld brauchen wir für Lebensmittel und sonstige Einkäufe....denn wer weiß, wann mein Bgeld für Juni eintrifft.
Und von dem Bargeld, für Lebensmittel, gehen wir nicht dran, um z.. die Miete (560 €) und Strom zu bezahlen !

 :bye:







Joschua

Die Auszahlungstermine für das ganze Jahr zu Posten hilft nichts.

Wenn keine Antwort auf deinen WBA da ist - wird höchstwahrscheinlich KEIN Geld da sein.
Das JC ist eine monströste Bürokratische Maschine!  Und du willst was haben und du bist einer unter tausenden.

Warum bist du gestern nicht zum JC hin?  oder zuindest versucht jemanden dort telefonisch zu erreichen- was vermutlich nicht viel gebracht hätte.

Ja - das willst du nicht hören... aber es ist so.
Die Ursache ist das du dich nicht um die WBA "gekümmert" hast und  gedacht hast " das läuft und Kohle " kommt.
(Auch denn die eigenliche Schuld für den "Bearbeitungsverzug" ja vieleicht nicht an dir liegen mag)

Zitat von: Emmi am 30. Mai 2026, 12:05:23eil das Jc ja wahrscheinlich seinen Pflichten nicht nachkommen könnte, finde ich irgendwie absurd 
du sieht es doch.
da arbeiten Menschen und die machen auch Fehler.


Zitat von: Emmi am 30. Mai 2026, 12:05:23mein Leistungszeitraum beträgt immer nur 6 Monate, da sich in der Vergangenheit ständig bei uns was verändert hat so dass das JC eben immer nur 6 Monate Leistungsbezug berechnet und nicht 12 Monate !

Und hier könnte ja auch eine Ursache drin liegen.  Aber ich Trolle..  :flag:   Thema: "Häppschenweise"


PetraL

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Mai 2026, 15:09:12das schnellste dürfte sein wenn du das SG einschaltest. Die regeln das uU telefonisch so das in kurzer Zeit deine ALG 2 angewiesen wird.
Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag)
Gibt's da eine aktuelle Fassung von? Muss ich leider auch machen, bin in der gleichen Situation.
Heißt ja jetzt anders - oder nicht?

P.S.: @Emmi : Wie ist es denn bei dir weitergegangen in den letzten Wochen? Oder ausgegangen?

Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am 01. Juli 2026, 17:02:42Gibt's da eine aktuelle Fassung von?

Wenn du Fragen hast, ist es eher besser, einen eigenen Thread dazu aufzumachen.

Zitat von: PetraL am 01. Juli 2026, 17:02:42P.S.: @Emmi :

Ist schon längst abgemeldet.

PetraL

Zitat von: Kopfbahnhof am 01. Juli 2026, 17:16:52Wenn du Fragen hast, ist es eher besser, einen eigenen Thread dazu aufzumachen.
oki, mach ich

2. Schade. Hätte mich sehr interessiert, wie es weitergegangen ist

Fettnäpfchen

PetraL

Zitat von: PetraL am 01. Juli 2026, 17:02:42Gibt's da eine aktuelle Fassung von? Muss ich leider auch machen, bin in der gleichen Situation.
Heißt ja jetzt anders - oder nicht?
Nein da gibt es nur das Musterschreiben.
Aber du kannst ohne Probleme weiterhin von ALG 2 schreiben und an Stelle von Bürgergeld nimmst du halt Grundsicherung (für Arbeitssuchende so heißt es übrigens schon seit Einführung 2005)
An deine Situation muss es ja eh angepasst werden!

MfG FN
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