WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?

Begonnen von PetraL, 02. Juli 2026, 17:04:29

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Sheherazade

Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 18:29:56Und warum werden die jetzt gerade bei meinem WBA "aktiv" und nicht bei meiner abschließenden EKS, die ich ja noch machen muss?

Weil sich das 3. Jahr deines Minusgeschäfts im nächsten Bewilligungszeitraum, also im September 2026, vollendet.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

PetraL

Zitat von: Sheherazade am 07. Juli 2026, 18:48:53
Zitat von: PetraL am 07. Juli 2026, 18:29:56Und warum werden die jetzt gerade bei meinem WBA "aktiv" und nicht bei meiner abschließenden EKS, die ich ja noch machen muss?

Weil sich das 3. Jahr deines Minusgeschäfts im nächsten Bewilligungszeitraum, also im September 2026, vollendet.

Na, da hätten die sich trotzdem Zeit lassen können bis zur abschließenden EKS von Januar bis Juni in 1-2 Wochen, dann gäb's wenigstens echte Zahlen zu bemeckern. Die Notwendigkeit, mich im Juli noch länger ohne Geld dastehen zu lassen, erschließt sich mir nicht wirklich. Existenzsicherung, zeitgerechte Bedarfsdeckung etc. alles nur Blabla. Ich kann keine Verkäufe aus dem Hut zaubern. Und wenn bei einer maximal 10 Stunden Woche schon nach weniger als 3 Jahren ein Bomben-Geschäft aus dem Nichts da sein soll, dann fehlt mir für diese Einstellung leider wirklich jedes Verständnis. Aber sei's drum, ich geb's auf.

PetraL

Mir ist eine weitere Merkwürdigkeit aufgefallen:
Normalerweise bekomme ich bei jedem (Online-)Schreiben des JC immer automatisch auch eine Benachrichtigung per Email, dass ein "neues Schriftstück in meiner Bescheidablage vorhanden" sei.

Bei dieser AzM aber seltsamerweise nicht, auch nicht 1 Tag verspätet (was durchaus schon einmal vorgekommen ist) - ein Schelm, der Böses dabei denkt???
Vielleicht.  :weisnich:  Möglicherweise ist es ja tatsächlich nur ein "Versehen" oder ein (technischer?) Fehler des Systems gewesen, dass ich über den Eingang der AzM dieses Mal nicht informiert wurde ...

Allerdings ist es auch nicht das erste Mal, dass mich diese SB ohne Geld dastehen lässt.

Diese SB war es damals auch, die beharrlich darauf bestand, dass Kinder grundsätzlich immer zur BG der Eltern gehören, unabhängig vom eigenen Einkommen.
Bis ihre Teamchefin bei einem persönlichen 3er-Gespräch im JC darauf hinwies, dass das falsch ist.

Ich habe jetzt zum 3. Mal einen Vorschuss beantragt - mal schauen, ob der auch wieder einfach ignoriert wird.

Nach wie vor finde ich es seltsam, dass sich hier überhaupt kein anderer Betroffener einfindet, wenn diese "allgemeine" Bearbeitungszeit von 7 Wochen denn tatsächlich "allgemein" gilt wie behauptet. Oder bin tatsächlich nur ich betroffen? - Auch hier ein Schelm, der Böses dabei denkt ...

Und es erschließt sich mir auch immer noch nicht, warum ausgerechnet bei meinem WBA, der ohnehin schon so lange verschleppt wurde, eine umfassende Prüfung der Wirtschaftlichkeit durchgeführt werden und Fragen zu monatlich wiederkehrenden Ausgaben (seit September 23) gestellt werden müssen, um meinem WBA bescheiden zu können, bei dem schließlich jeder einzelne Tag zählt, weil ich seit dem 1.7. ohne Geld dastehe.
Bei meiner jetztigen vorläufigen EKS gibt es schliesslich absolut nichts Neues. Alle Planungen wurde bereits mehrfach in den vorhergehenden vorläufigen Anlagen EKS aufgeführt, alle monatlich wiederkehrende Ausgaben in sämtlichen vorhergehenden abschließenden Anlagen EKS aufgeführt und belegt.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt???

Und niemand außer mir empört sich über dieses "Dann sagen Sie einfach, Sie zahlen später"?

Ist das für alle anderen hier wirklich korrekt, wie sich diese HL-Dame verhalten hat und meine neue/alte SB vorgeht?

Sieht da außer mir niemand eine Schikane/Diskriminierung/absichtliche und nicht notwendige Verzögerung der Auszahlung der für mich lebensnotwendigen Leistungen?
:weisnich:

P.S.: Ich erwäge eine Beschwerde bei der Teamleitung.
Hat sowas schonmal jemand hier gemacht? Kann mir jemand bei der Formulierung helfen?
Oder hat das ohnehin keinen Sinn, weil das gesamte Vorgehen völlig korrekt und wunderbar ist????

oldtom

Du bist mit Sicherheit kein Einzelfall  -  7 Wochen sind ja auch nur lang, wenn man es nicht gewohnt ist. Ich gehe davon aus, das dieses "Sozialsystem" auch garnicht gedacht ist irgendwie zu helfen. Es hat tolle gesetze , auf die man verweist, damit der Pöbel nicht mit den Mistgabeln auf der Straße steht...
Wenn du dich echt ohne Freunde/Verwante auf das JC  verlassen musst... da kannst du verrecken...ist leider so :flag:

Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am Heute um 13:27:13Und es erschließt sich mir auch immer noch nicht, warum ausgerechnet bei meinem WBA, der ohnehin schon so lange verschleppt wurde, eine umfassende Prüfung der Wirtschaftlichkeit durchgeführt werden

Eigentlich ein ganz normaler Vorgang bei einem WBA.

Zitat von: PetraL am Heute um 13:27:13"Dann sagen Sie einfach, Sie zahlen später"?

Aussagen am Telefon sind genau null wert.

Zitat von: PetraL am Heute um 13:27:13Sieht da außer mir niemand eine Schikane/Diskriminierung/absichtliche und nicht notwendige Verzögerung der Auszahlung

Wenn die Bearbeitungszeit bei dem JC aktuell bei ca. 8 Wochen liegt, dürfte es den anderen ja auch nicht besser ergehen? (mal rumhören)

Zitat von: PetraL am Heute um 13:27:13Ich erwäge eine Beschwerde bei der Teamleitung.

Kann man auf jeden Fall tun, zumindest was die Verweigerung eines Vorschusses angeht.

Beim nächsten Mal den WBA eben mind. 10 Wochen vorher abgeben.
Dann bleibt genug Zeit, um den aktuellen Stand abzufragen.


PetraL

Zitat von: Kopfbahnhof am Heute um 16:24:48Beim nächsten Mal den WBA eben mind. 10 Wochen vorher abgeben.

Dann bleibt genug Zeit, um den aktuellen Stand abzufragen.
Falls dann nicht die Bearbeitungszeit auf 12 Wochen erhöht wird ...

Dann habe ich augenscheinlich bisher "Glück" bei den anderen SB gehabt. Nunja, ich hatte nach allem, was ich dazu bisher hier gelesen habe immer angenommen, dass für detaillierte Prüfungen und Nachfragen eben die abschließende EKS mit den echten Zahlen und den echten Belegen dient.

Zumal fast alle gestellten Nachfragen mit einem Blick in meine letzte Abschließende Anlage EKS schon erschöpfend beantwortet gewesen wären. Aber nun ja.

Vielleicht sehe ich da ja auch wirklich Gespenster, wo gar keine sind, einfach weil ich in den Jahren so viele so schlechte Erfahrungen mit dieser SB gesammelt habe. Und ich ein paar Jahre "Ruhe" hatte, während andere SB für mich zuständig waren ...  :weisnich:

Das mit der Beschwerde bei der Teamleitung will ich aber auf jeden Fall versuchen - vor ein paar Jahren konnte ja auch nur die Teamleiterin diese SB von ihrem Irrglauben abbringen.
Wäre also für Formulierungshilfe sehr dankbar.

Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am Heute um 17:00:08Falls dann nicht die Bearbeitungszeit auf 12 Wochen erhöht wird ...

Das muss man dann definitiv nicht mehr akzeptieren.

Zitat von: PetraL am Heute um 17:00:08weil ich in den Jahren so viele so schlechte Erfahrungen mit dieser SB gesammelt habe.

Die wird aber nicht den WBA-Antrag bearbeiten, sondern die Leistung, oder ist sie aus der Leistung?

Auf die Schnelle musst eben noch anpassen:


[Dein Vorname Nachname]

[Deine Straße und Hausnummer]

[Deine PLZ und Ort]

[Deine Telefonnummer / E-Mail-Adresse]

An die Teamleitung des Jobcenters [Name des Jobcenters]

[Straße und Hausnummer des Jobcenters]

[PLZ und Ort des Jobcenters]

[Dein Wohnort], den [Aktuelles Datum]

Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nr.): [Deine BG-Nummer eintragen]

Dienstaufsichtsbeschwerde und Sachstandsbeschwerde

Hier: Verweigerung eines Vorschusses trotz unzumutbar langer Bearbeitungszeit und akuter Mittellosigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich formell Beschwerde gegen die Bearbeitung meines Antrags sowie gegen die explizite Verweigerung eines Vorschusses durch die zuständigen Sachbearbeiter(innen) ein.

Sachverhalt:
Ich habe meinen [Hauptantrag / Weiterbewilligungsantrag] bereits am [Datum der Abgabe] vollständig eingereicht. Seitdem sind [Anzahl] Wochen vergangen, ohne dass eine finale Bearbeitung oder eine Auszahlung erfolgt ist.

Da meine finanziellen Rücklagen vollständig aufgebraucht sind und das behördliche Verzögerungsverfahren meine Existenz unmittelbar bedroht (Zahlung von Miete, Lebensmitteln und Strom ist nicht mehr gewährleistet), habe ich am [Datum des Vorschuss-Gesuchs] die Auszahlung eines Vorschusses beantragt. Dies wurde mir mit Verweis auf die noch laufende Bearbeitung verweigert.

Rechtliche Würdigung:
Die Verweigerung des Vorschusses ist rechtswidrig. Gemäß § 42 SGB I besteht ein Rechtsanspruch auf einen Vorschuss, wenn ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist. Die Frist von einem Monat ist hierbei längst überschritten bzw. die akute Notlage erfordert sofortiges Handeln zur Abwendung von Wohnungslosigkeit und Hunger.

Das Jobcenter ist im Rahmen der Amtspflicht zur Sicherung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums verpflichtet. Eine Verschleppung der Bearbeitung darf nicht zu Lasten meiner physischen Existenz gehen.

Ich fordere Sie daher als Teamleitung auf:

Den Sachverhalt unverzüglich zu prüfen und die Bearbeitung meines Antrags zu priorisieren.

Mir binnen 48 Stunden einen angemessenen Vorschuss (bar oder per Sofortüberweisung) auszuzahlen, um die akute Notlage abzuwenden.

Sollte ich bis zum [Datum in 2 Tagen einsetzen, z.B. 11.07.2026] keinen Zahlungseingang oder eine positive Rückmeldung verzeichnen, sehe ich mich gezwungen, unverzüglich einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

[Deine Unterschrift bei postalischer Mitteilung]

[Dein Vorname Nachname]


FredFeuerstein7

Zitat von: Kopfbahnhof am Heute um 17:30:00Mir binnen 48 Stunden einen angemessenen Vorschuss (bar oder per Sofortüberweisung) auszuzahlen, um die akute Notlage abzuwenden.

Dann muss man erst mal die Notlage per Kontoauszüge nachweisen.
und eine 48h Forderung zu stellen...  Na viel Glück dabei.


oldtom

... ich weiß auch nicht , ob die Teamleitung da überhaupt ein Ansprechpartner ist - weder für einen Antrag, noch bez. der Dienstaufsiccht.

FredFeuerstein7

2 Fliegen mit einer Klatsche...

Mit dem Perso zum JC gehen und die WBA klären. Aktuelle Kontoauszüge mitnehmen um Notlage zu bestätigen.


PetraL

Zitat von: Kopfbahnhof am Heute um 17:30:00Die wird aber nicht den WBA-Antrag bearbeiten, sondern die Leistung, oder ist sie aus der Leistung?
Also, das ist jedenfalls die, die mir jetzt die AzM mit den ganzen (größtenteils überflüssigen) Fragen geschickt hat - also doch wohl die, die meinen WBA bearbeitet?

Und die hat früher auch auf meinen Bewilligungsbescheiden drauf gestanden und mir (bzw. damals noch uns) das Leben zur Hölle und uns krank gemacht und mir meine Lebenszeit geraubt und verkürzt.
Und sich, wie gesagt, u.a. auch strikt geweigert, von ihrem Irrglauben, Kinder U25 gehören unabhängig von ihrem eigenen Einkommen grundsätzlich immer zur BG der Eltern, abzurücken ...

Und ich war so dermaßen froh, als ich die A-Karte abgeben konnte, weil durch meine Selbständigkeit eine andere Abteilung zuständig wurde ... und jetzt hab ich die wiederbekommen ...  :heul:  :heul:  :heul:

P.S.: den Rest habe ich mir schonmal kopiert, danke dir dafür

UND: Ich habe jetzt ein JUSTIZ-POSTFACH !!! :))) Darüber kann ich ab sofort formgerecht z.B. Klagen einreichen. Digital. In Sekundenschnelle. :))) (hab inzwischen in einem hartz4-Beitrag gelesen, dass Faxe über PDF24 eigentlich gar nicht akzeptiert werden - da hab ich wohl damals Glück gehabt beim SG D'dorf.