Totalsanktion bei Ablehnung?

Begonnen von Eric, 07. Juli 2026, 12:49:35

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Sheherazade

"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Kopfbahnhof

Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 12:49:35möchte also nicht wieder für eine Zeitarbeitsfirma tätig werden

Kann ich absolut nachvollziehen!

Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 13:44:28Dieser Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma sagte mir er hätte Aufträge ab August für Monteure, auch ungelernte im Gleisbau ect.

Wenn es ein Stellenangebot gibt und zwar aktuell, wird es schwierig sein mit einer Ablehnung.
Das klingt mir nicht nach einem konkreten Angebot.
Zumal man im Gleisbau richtig fit sein muss. Es ist kein Job für jedermann. (hab ich mal gemacht)
Aber offenbar haben die ja angeblich noch andere Jobs.

Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 15:33:18Gesetzt den Fall ich erhielte ein konkretes Stellenangebot
Dann würde eine Ablehnung ziemlich sicher eine Sanktion bedeuten.

Da du schon bei Leihbuden gearbeitet hast, weißt du sicherlich auch, wenn folgendes im AV stehen sollte.

Arbeitszeit 35 Stunden, in Wirklichkeit aber 40 Stunden, und die 5 Stunden sollen dann für ein Zeitkonto genutzt werden, um auftragsfreie Zeiten damit zu überbrücken. (rechtswidrig)

Was noch besser ist, wenn es gar kein konkretes Jobangebot gibt, sondern du nur in einer sogenannten Bewerberdatei aufgenommen werden sollst.

Das kannst du bei der Leihbude verweigern.

Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 15:33:18Ach so, müsste ich sofort unterschreiben, oder dürfte ich mir einen Tag Bedenkzeit lassen?

Sollte es einen AV geben, kannst du den natürlich zur Prüfung mit nach Hause nehmen.
Macht das deine Leihbude nicht, arbeitet die mindestens hoch unseriös.
Keiner kann gezwungen werden, einen AV sofort vor Ort zu unterschreiben. (wäre auch rechtswidrig)

Eichhörnchen

Zitat von: Kopfbahnhof am 07. Juli 2026, 17:29:33auch ungelernte im Gleisbau ect.

Gleisbau ja !?!?  :schock:
Na hallo na hallo na hallo na hallo !!
Das erinnert mich ja an Quai Chang Caine in der Kung Fu Serie in den 8ziger Jahren im Fernsehen https://youtu.be/Rvu5YcmYhSQ:grins:
Ich weis jetzt nur nicht, in welcher Episode er da als Gleisbauer mal gearbeitet hat.
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Eric

Erstmal danke für Eure Antworten.

Da fällt mir ein, der Sachbearbeiter der Zeitarbeitsfirma weiss bislang gar nicht das ich durch das Jobcenter mich beworben habe.Habe dies in meinem Bewerbungsschreiben gar nicht erwähnt.
Würde ich gar nicht hingehen oder absagen, wüsste dieser gar nichts vom Jobcenter in Bezug auf mich.

Wie wahrscheinlich wäre dann dass das Jobcenter nachfragt ob ich mich überhaupt beworben habe?

Schnuffel01

Bei einem Vermittlungsvorschlag mit RfB bekommt der AG auch Post mit deinen Daten. Der sogenannte "Petzbogen".

Darauf kreuzt er dann an, ob du dich beworben hat, was du für Forderungen stellst, warum das AV nicht zustande kam...etc  pp.....
Allerdings schickt nicht jeder AG dieses Formular ans JC zurück.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Eichhörnchen

Zitat von: Schnuffel01 am 07. Juli 2026, 21:04:49Allerdings schickt nicht jeder AG dieses Formular ans JC zurück.

Was aber so einer Zeitarbeitsfirma dann doch schon am ähnlichsten sehen würde, dass sie das macht - oder !?!?
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Eric

Naja, nicht direkt Gleisbau, ich rief dort gestern an und der Zeitarbeitsmensch erzählte mir irgendwas von einer Tätigkeit in Bezug Metallbau/Montieren an Gleisen und Zügen.

Ich bin ursprünglich gelernter Schweißer, bin aber schon seit 2001 raus, da  ich seinerzeit mit meinen Augen Probleme beim Schweißen bekommen habe, und daher keine richtigen Schweißnähte mehr machen konnte.
Aber da ich daher einen Bezug zum Metallbereich habe, versucht man mich nun irgendwie in diesen Bereich zu vermitteln.

Fettnäpfchen

Eric

Zitat von: Eric am Heute um 09:09:40Ich bin ursprünglich gelernter Schweißer, bin aber schon seit 2001 raus, da  ich seinerzeit mit meinen Augen Probleme beim Schweißen bekommen habe, und daher keine richtigen Schweißnähte mehr machen konnte.
Es gibt die Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung
und dann wenn es schon gemacht wurde das AmtsärztlicheAttest, damit kann man schon diverse VV vergessen. Man muss halt darauf reagieren.

Nach 25 Jahren gilt selbst ein gelernter Beruf den man so lange nicht mehr ausgeübt hat nicht mehr als gelernt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 10:34:50Nach 25 Jahren gilt selbst ein gelernter Beruf den man so lange nicht mehr ausgeübt hat nicht mehr als gelernt.

Mal davon abgesehen, dass die Schweißerscheine ihre Gültigkeit schon viel eher verlieren, ohne Arbeit in dem Bereich nach 6 Monaten.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Eric

So, bin jetzt zurück.
Ersteinmal vielen Dank für alle die sich hier beteiligt, und versucht haben mir zu helfen.

Es war dann doch viel einfacher als ich zunächst dachte.
Als ich ankam, sollte ich zunächst einen Fragebogen ausfüllen. Auf meine Frage hin ob ich damit in den Bewerbertool aufgenommen werden würde, sagte mir der Mitarbeiter das dies unter anderem der Fall sei. Ich habe dies dann abgelehnt und auf die Datenschutzverordnung hingewiesen.
Daraufhin wurde mir dann gesagt das ein Gespräch nicht stattfinden könne. Dann kam ein anderer Mitarbeiter hinzu, vermutlich der Chef, so mein Eindruck, und sagte mir ich könne es auch lassen und bat mich in sein Büro. Als er merkte das ich aufgrund des Vermittlungsvorschlags da sei, fragte er freundlich ob ich denn überhaupt an dieser Stelle interessiert sei. Natürlich bejahte ich das mit einem wissenden lächeln, und erklärte ihm das ich ja schließlich meine Mitwirkungspflicht zu erfüllen habe. Ich verwies auch auf meinen Hallux Rigidus, und das ich zum einen nicht lange ohne Schmerzen stehen könne, zum anderen würde ich maßangefertigte Sicherheitsschuhe benötigen. Das ich zwar gerne arbeiten wolle(stimmt ja, aber nicht mehr im Metallbereich, und schon gar nicht in einer Leihbude), aber gesundheitliche Bedenken hätte.
Daraufhin stempelte er mir meinen Vermittlungsvorschlag ab, setzte seine Unterschrift darunter und teilte mir mit das ich für deren Firma nicht geeignet sei. Aber alles sehr höflich und locker.
Er reichte mir noch die Hand, und ich ging.

tiny_dancer

Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 16:55:11Also erstmal "nur" 30% Sanktion, wenn ich erstmals ein konkretes Arbeitsangebot ablehne.

Ich leide unter einem Hallux Rigidus am linken Fuß. Das Jobcenter weiß das. Ich erhalte auch 2x im Jahr Schuheinlagen. Kann nicht lange schmerzfrei gehen oder stehen.
Ich werde das zumindest erwähnen beim Gespräch. Der etwaige Arbeitgeber muss ja darüber in Kenntniss gesetzt werden.

Hallo, ich leide auch an Hallux und habe dazu schweres Rheuma und trotzdem gehe ich täglich auf Arbeit. Bin medizinische Fachangestellte und da ist stehen und laufen an der Tagesordnung.

FredFeuerstein7

Hallo, könnte auch sein das man zum Med. Dienst geschickt wird.
Wenn unklar ist wie krank man ist und was noch geht.