Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme

Begonnen von Marry, 09. Juli 2026, 14:42:26

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Oberfrank und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Marry

Hi,

mir stellt sich die Frage, ob es als Einnahme gerechnet wird, wenn ich Geld von einem Sparkonto auf mein Girokonto überweise?
Ich müsste das tun, da das Girokonto sonst in den nächsten Tagen ins Minus geht.
Das Geld auf dem Sparkonto es dem Amt bekannt.
Kann jemand etwas dazu sagen? Wahrscheinlich ist das eine der einfachsten Fragen hier.
Ich wollte es aber nicht bei einem der zahlreichen anderen Beiträge dazwischen schreiben, da alles doch meist ziemlich speziell ist.

LG

Harald53

Das stellt kein Problem dar.
Dein Vermögen vergrößert sich ja nicht sondern wird nur von Ort A nach Ort B transferiert.

Kopfbahnhof

Zitat von: Marry am 09. Juli 2026, 14:42:26ob es als Einnahme gerechnet wird, wenn ich Geld von einem Sparkonto auf mein Girokonto überweise?

Nein, wird es nicht, und dem JC braucht man so etwas auch nicht melden.

Marry

Hi,

danke für eure Antworten!
Ich bin etwas verunsichert, was Geldtransaktionen betrifft, da ich in einer Maßnahme des Jobcenters von Anderen Dinge diesbzgl. erfahren habe.
Ich hätte auch noch eine sehr komplizierte Frage was geliehenes Geld betrifft, aber dazu lese ich mich erstmal im Forum ein und schaue ob ich etwas Vergleichbares finde, dass ich nicht extra fragen muss.

LG


Kopfbahnhof

Zitat von: Marry am 09. Juli 2026, 16:22:59dass ich nicht extra fragen muss.

Fragen kosten nichts.
Entweder es kommt eine Antwort oder eben auch nicht.


Fettnäpfchen

Marry

Zitat von: Marry am 09. Juli 2026, 16:22:59Ich hätte auch noch eine sehr komplizierte Frage was geliehenes Geld betrifft, aber dazu lese ich mich erstmal im Forum ein
Im Prinzip gibt es da nichts kompliziertes.
Es muss ein Beispiel für einen Darlehensvertrag vorliegen der dem Standard entspricht. So etwas kann man auch nachträglich schriftlich fixieren, falls es keinen gibt, nur das Datum sollte zum geliehenen Geldeingang passen. Falls es über ein Konto läuft gehört da auch ein vernünftiger Überweisungsgrund wie Darlehen o.ä. dazu.

MfG FN
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Marry

Hi,

um so etwas geht es mir.
Darf ich das geliehene Geld auch an ein anderes Konto von demjenigen zurückzahlen als das von dem damals  ausgezahlt worden ist?
Ich meine, dass gar keine Art der Rückzahlung vereinbart worden war, also ob in bar oder per Überweisung, aber es könnte ja sein, dass generell immer so zurückgezahlt werden muss wie ausgezahlt wurde.
Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung?

Muss der Verwendungszweck bei der Rückzahlung genauso lauten, wie der Verwendungszweck der damaligen Auszahlung?

VG

Sheherazade

Zitat von: Marry am Heute um 14:07:56Darf ich das geliehene Geld auch an ein anderes Konto von demjenigen zurückzahlen als das von dem damals  ausgezahlt worden ist?
Ich meine, dass gar keine Art der Rückzahlung vereinbart worden war, also ob in bar oder per Überweisung, aber es könnte ja sein, dass generell immer so zurückgezahlt werden muss wie ausgezahlt wurde.
Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung?

Das ist aber ein völlig anderer Sachverhalt als in deinem Eingangsbeitrag.

Wofür du als Leistungsempfänger dein Geld ausgibst und in welcher Form, darf dem Jobcenter völlig egal sein.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

Marry

Hi,

ja, es ist ein etwas anderes Thema.
Meine eigentliche Frage wurde vor ein paar Tagen schon beantwortet.

Dann habe ich geschrieben, dass ich noch eine Frage wegen geliehenem Geld habe.
Die habe ich jetzt gerade gestellt.
War es falsch, sie hier zu stellen?


Sheherazade

Zitat von: Marry am Heute um 14:27:15War es falsch, sie hier zu stellen?

Nein. Eine Antwort hast du auch schon von mir bekommen.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

Robert22

Wie ein Darlehen bedient wird, also zb. von welchem Konto zum anderem Konto, fällt unter der "Vertragsfreiheit" zwischen dem Nehmer und dem Geber - schließlich können sich ja Kontoverbindungen, während einer Darlehnungzeit, auch immer wieder ändern. Eine gesetzliche Bedingung (BGB) gibt es da nicht. Und speziell diese Formalie ist daher auch für das Amt egal.

Aber bei einem etwaigen Darlehenvertrag, den Du ggf. mit dem Geber nachträglich aufsetzen möchtest, wäre es natürlich schon sinnvoll entsprechende Kontodaten nachvollziehbar zu fixieren - denkbare Kontoänderungen kann man immer noch dann folgenlos im Darlehnesvertrag erneut vereinbaren.

Grüße aus dem schwitzigen Aachen :/

Rotti

Zitat von: Marry am 09. Juli 2026, 16:22:59danke für eure Antworten!
Ich bin etwas verunsichert, was Geldtransaktionen betrifft, da ich in einer Maßnahme des Jobcenters von Anderen Dinge diesbzgl. erfahren habe.
Ich hätte auch noch eine sehr komplizierte Frage was geliehenes Geld betrifft, aber dazu lese ich mich erstmal im Forum ein und schaue ob ich etwas Vergleichbares finde, dass ich nicht extra fragen muss.
du handelst wie ein Profi dickes Sparkonto und einen Darlehensvertrag so drückst du dein Schonvermögen tiefer.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Marry

Hi,

danke für die Antwort!
Zitat von: Robert22 am Heute um 15:29:18Aber bei einem etwaigen Darlehenvertrag, den Du ggf. mit dem Geber nachträglich aufsetzen möchtest, wäre es natürlich schon sinnvoll entsprechende Kontodaten nachvollziehbar zu fixieren - denkbare Kontoänderungen kann man immer noch dann folgenlos im Darlehnesvertrag erneut vereinbaren.
Der Vertrag ist knapp drei Jahre alt.
Im Vertrag stehen keine Kontodaten. Auch gibt es keine Regelung für die Rückzahlung, ob bar oder per Überweisung ist nicht erwähnt.
Nur für die Auszahlung wurde festgelegt dass per Überweisung oder bar ausgezahlt wird.
Damals wurde das Geld auf mein Konto überwiesen.
Den Kontoauszug habe ich auch noch.

In einer Maßnahme des Jobcenters wurde mir von anderen mitgeteilt, dass ich keine größere Summe überweisen darf. Im Bürgergeld bin ich erst seit einem Jahr.

Meine Frage am Anfang:
Da ging es darum das geliehene Geld von einem Sparkonto auf mein Girokonto zu überweisen.
Jetzt geht es darum, das geliehene Geld zurückzuzahlen, da es gebraucht wird.

Sollte der Verwendungszweck der Rückzahlung genauso lauten wie der der damaligen Auszahlung?

VG














Sheherazade

Zitat von: Marry am Heute um 17:02:44In einer Maßnahme des Jobcenters wurde mir von anderen mitgeteilt, dass ich keine größere Summe überweisen darf.

Da hast du irgendwas falsch verstanden, so eine Vorschrift gibt es nicht. Wie ich schon schrieb: Wie du dein Geld ausgibst, wohin du das überweist, welchen Verwendungszweck du dabei angibst und auf welches Konto du das Geld schickst, ist dem Jobcenter egal.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub