Kooperationsplan mit 15 Eigenbemühungen pro Monat

Begonnen von malsumis, 09. Juli 2026, 22:07:30

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malsumis

Folgender Kooperationsplan mit 15 Eigenbemühungen pro Monat. Was meinen die Experten?

Dwight Manfredi

Ein Kooperationsplan mit 15 Eigenbemühungen pro Monat wird von Experten und Sozialgerichten in der Regel als unverhältnismäßig hoch und rechtswidrig eingestuft und werden regelmäßig gekippt, wenn das Jobcenter nicht gleichzeitig eine lückenlose Erstattung aller Bewerbungskosten zusichert.

Im Bürgergeld-System (SGB II) gilt der Grundsatz der individuellen Zumutbarkeit. Starre, extrem hohe Vorgaben ohne passgenaue Unterstützung halten rechtlichen Überprüfungen meist nicht stand.

Eine feste Zahl wie 15 ohne Rücksicht auf die Marktlage oder die Qualifikation des Betroffenen ist unzulässig. In vielen Regionen oder spezifischen Berufsfeldern gibt es monatlich überhaupt nicht so viele offene Stellen. Massenbewerbungen überfordern Arbeitgeber und senken die Erfolgschancen des Bewerbers. 15 Bewerbungen verursachen hohe Kosten (Porto, Mappen, Fahrtkosten). Die Übernahme dieser Kosten muss im Plan lückenlos und verbindlich geregelt sein. Standard sind in der Praxis meist 3 bis 8 Eigenbemühungen pro Monat.

Kopfbahnhof

Würde ich auf keinen Fall unterschreiben, weil völlig überzogene Forderung.

Ganz davon abgesehen, dass dieses JC offenbar nicht mal die Bewerbungskosten übernehmen will.

Auch die Forderung, bis zum 1. jedes Monats mind. 15 Nachweise vorzulegen, ist absolut daneben.

Wenn, dann sollte die Anzahl an Bewerbungen auf höchstens 8 (aber nur, wenn es die Situation hergibt) begrenzt werden.

Dazu die schriftliche Bestätigung vom JC, dass die Kosten dafür auch übernommen werden.

Fettnäpfchen

Kopfbahnhof

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Juli 2026, 16:29:16Würde ich auf keinen Fall unterschreiben, weil völlig überzogene Forderung.
Der wird nicht unterschrieben da es kein VA ist.
Da verhandelt man im JC untereinander und wenn das nicht klappt dann geht`s zur Schlichtung. Nur die wurde meines Wissens nach zum 01.07.26 abgeschafft.


MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 12:28:51Der wird nicht unterschrieben da es kein VA ist.

Hier wollen sie noch eine Unterschrift haben, aber es würde auch ohne gehen.
Mir aber auch egal, da eh nichts drin steht außer JC-Blabla.

Auch ganz wichtig: Es gibt immer noch eine sinnlose Kopie für einen selbst.

Manche JC machen das wohl noch so, mit der Unterschrift.

Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 12:28:51Nur die wurde meines Wissens nach zum 01.07.26 abgeschafft.

Aber nur, weil man jetzt schneller einen VA daraus machen kann, halt um noch mehr Druck zu machen.