Elektronischer Rechtsverkehr mit der Justiz Leitfaden

Begonnen von Rotti, 09. Juli 2026, 12:30:53

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Rotti

Zielsetzung
Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ermöglicht den Bürgern1, den Behörden, den Organisationen
(juristische Personen, Gesellschaften und nichtrechtsfähige Vereinigungen) sowie den professionel-
len Einreichern wie den Rechtsanwälten, den Notaren, den Steuerberatern und den Gerichtsvollzie-
hern den sicheren und rechtlich wirksamen Austausch elektronischer Dokumente und Akten mit der
Justiz. Diese Kommunikationsform ersetzt die bisherige, zumeist papiergebundene Kommunikation,
aber auch Tele- und Computerfax.  https://justiz.de/ervvoe/leitfaden_erv_pdf.pdf
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Hary

Ich finde die Umsetzung schwierig und man könnte meinen es werden bewusst Hürden eingebaut in die Kommunikation. Eine Kommunikation ist ja nur noch per Brief oder per Justizpostfach möglich. Das Justizpostfach benötigt einen E-Perso inkl. Hardware wie Smartphone oder Kartenleser. Warum muss das sein, wenn ich dem Gericht ein Schreiben zukommen lassen will?

Jobcenter das gleiche. Ich kann Anträge so stellen, Weiterbewilligungen etc. aber wenn ich einen Widerspruch machen möchte, dann geht plötzlich nur noch Schriftform oder mit Identifizierung über den E-Perso. Warum? Gerade hier haben wir doch oft Personen die nicht über die Technik verfügen, oder nicht nutzen können...

Ach so, das Justizpostfach ist auch gefährlich: Um etwas senden oder empfangen zu können muss man einen Schlüssel generieren, sollte dieser einmal verloren gehen, dann lassen sich Nachrichten die vor dem erzeugen eines neuen Schlüssel erstellt wurden nicht mehr lesen. Gerade bei Verfahren wo Fristen gelten kann das gefährlich werden. Vor allem weil viele Private Nutzer keine Redundante Sicherungsstrategien haben.