Fast jeder zweite Bürgergeld-Bezieher sagt Ein Termin im Jobcenter bringt nichts

Begonnen von selbiger, 16. Juli 2026, 12:54:50

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Fettnäpfchen

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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Dwight Manfredi

Ja gut Danke, das nützt einem aber im "Ernstfall" recht wenig. Ein Widerspruch gegen eine Maßnahmezuweisung (oder einen EinV-VA / Kooperationsplan mit Rechtsfolgenbelehrung) hat im SGB II keine aufschiebende Wirkung (§ 39 SGB II). Die Zuweisung bleibt rechtlich trotzdem wirksam und man muss vorerst daran teilnehmen, bis das Jobcenter oder ein Sozialgericht etwas anderes entscheidet. Verweigert man die Teilnahme sofort, riskiert man empfindliche Leistungsminderungen (Sanktionen).

Man kann höchstens die "Aussetzung der Vollziehung" nach § 86a Abs. 3 SGG beim JC beantragen. Lehnt das Jobcenter ab oder reagiert nicht rechtzeitig, muss man beim zuständigen Sozialgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" (§ 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG) beantragen. Erst wenn das Gericht oder das Amt diesem Antrag stattgibt, ist man sicher von der Teilnahme befreit.

Fettnäpfchen

Dwight Manfredi

Zitat von: Dwight Manfredi am 19. Juli 2026, 12:49:26(oder einen EinV-VA / Kooperationsplan mit Rechtsfolgenbelehrung)
Ersteres gibt es nicht mehr und ein KooP enthält keine Rfb weil es kein Vertrag oder VA ist und muss deswegen auch nicht unterschrieben werden. Wie der Name sagt Plan.

Zitat von: Dwight Manfredi am 19. Juli 2026, 12:49:26Man kann höchstens die "Aussetzung der Vollziehung" nach § 86a Abs. 3 SGG beim JC beantragen. Lehnt das Jobcenter ab oder reagiert nicht rechtzeitig, muss man beim zuständigen Sozialgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" (§ 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG) beantragen. Erst wenn das Gericht oder das Amt diesem Antrag stattgibt, ist man sicher von der Teilnahme befreit.
Ja schon
aber wenn beim Maßnahmeträger nichts unterschrieben wird hat sich das meist erledigt weil man dann nicht genommen wird.
Und es gibt keine Pflicht etwas zu unterschreiben was man nicht machen will oder es nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ein JC macht die Verträge mit den Maßnahmeträgern und nicht der eLB.

MfG FN
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Dwight Manfredi

Also braucht man beim JC gar nicht so eine Welle machen, es würde praktisch reichen beim Maßnahmeträger einfach nichts zu unterschreiben. Was ist dann aber mit Leistungskürzungen und Sanktionen?

GoetzB

Vor Termine hat man mich weitgehend verschont; beweist das auch auf der anderen Seite Menschen sitzen.
(die die Vorladungszeiträume massiv "strecken")
Jetzt bin ich auch erst mal Termin frei, aber das ist einem externen Umstand geschuldet.
Aber wenn die Leistung wieder läuft, hoffe ich zu tiefst, das dies weiter so läuft.

Mit mir können die nix anfangen, selbst mit dieser Grundverunsicherung.

Kopfbahnhof

Zitat von: Unwissender am 19. Juli 2026, 08:32:43Das ist ihnen wahrscheinlich zu früh!

Hier scheint es so zu sein.

Meist muss ich um 9:00 Uhr da sein und da passiert immer jedes Mal Folgendes.

Die kommen nach und nach in ihre Büros und im Flur riecht es nach Kaffee.

Kenne bisher auch keinen, der vor 9:00 Uhr einen Termin bekommen hatte.

Dwight Manfredi

Zitat von: Kopfbahnhof am 19. Juli 2026, 15:52:46Kenne bisher auch keinen, der vor 9:00 Uhr einen Termin bekommen hatte.

Die Sachbearbeiter müssen sich doch erstmal vorbereiten auf ihre Kundschaft, die sie für den Tag eingeladen haben. Passende Stellenagebote raussuchen oder passende Maßnahmen, 1€ Jobs usw.

Schnuffel01

Zitat von: Kopfbahnhof am 19. Juli 2026, 15:52:46der vor 9:00 Uhr einen Termin bekommen hatte.

Ich hatte vor ewiger Zeit mal im neuen Jahr am 3.1. um 8h früh einen Termin.


Kann mich auch noch an einen ganz zeitigen Termin vor Corona bei 50 plus erinnern. Zum Glück kam das Virus und das Ganze war Geschichte.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Fettnäpfchen

Dwight Manfredi

Zitat von: Dwight Manfredi am 19. Juli 2026, 13:04:21es würde praktisch reichen beim Maßnahmeträger einfach nichts zu unterschreiben. Was ist dann aber mit Leistungskürzungen und Sanktionen?
So in etwa

Leistungskürzungen und Sanktionen kann es ja nur geben wenn man sich einfach nicht kümmert weil man meint das ist keine Maßnahme die passt und nicht dagegen vorgeht.
Passt eine Maßnahme schaut das ganz anders aus, aber da gibt es wenige und wer nicht gelernt hat wie man z.B. eine Bewerbung schreibt der hat natürlich keine Grundlage.

Nicht unterschreiben ist in der Hauptsache angesagt wenn eine angebotene Maßnahme nicht dem entspricht was für einen selber als hilfreich für den weiteren beruflichen Werdegang im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gilt.
oder überhaupt nicht zur Person passt
oder die xte Wiederholung der selben Maßnahme
oder die vierte Maßnahme innerhalb von zwei Jahren (zumindest wenn ich das richtig in Erinnerung habe ist das nämlich gedeckelt um Missbrauch zu vermeiden).
Individuell gesehen gibt es dann noch weitere Möglichkeiten.

MfG FN
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Thomas69

Bei mir ist es die 7-8 Maßname dahingehend, müsste ich gucken mann bekommt doch immer diese super Zertifikate wenn die beeendet ist.

4x die gleiche Naßname jeweils 45 Stunden Einzelcoaching
2x die Gleiche Maßname 40 Stunden die Woche über 5 Monate
aktuell 12 Monate 25 stunden die Woche

Das seit 2020 bin leider jetzt schon länger Arbeitslos.