Merz: Alleinerziehende könnten ja "Arbeit aufnehmen"

Begonnen von selbiger, 16. Juli 2026, 17:16:27

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selbiger

Manuela Schwesig wirft Kanzler Merz mangelndes Verständnis für Alleinerziehende vor. Auslöser sind seine Äußerungen über Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss.

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101346382/ricarda-lang-kritisiert-merz-aeusserung-ueber-alleinerziehende.html

 :kotz:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sheherazade

Ich mag den Typ zwar überhaupt nicht und bin bei weitem nicht mit allem einverstanden, was der da so veranstaltet, aber grundsätzlich hat er hierbei ausnahmsweise nicht Unrecht.
ZitatMerz hatte am Mittwoch gesagt, man wolle zurückgehen auf 16 Jahre, "weil wir auch davon ausgehen, dass mit Schule und Betreuung die Eltern oder die Mütter, die alleinstehenden Elternteile in der Lage sind, dann auch Arbeit aufzunehmen, was wir ja alle gemeinsam wollen".
40 Jahre lang hat der Russe Ostdeutschland ausgebeutet und geknechtet, Fortschritt verhindert und das Land in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Und jetzt rennen sie der AfD nach, einer Partei, die den Diktator Putin verehrt. Muss man nicht verstehen ....

Eichhörnchen

Und Dobrindt (CSU, Innenminister) will 16 jährige als V-Leute anheuern zum "Rechtsradikalennester", oder so, ausspionieren !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Born

Dann sollten erstmal mehr Betreuungsplätze für den Ganztag geschaffen werden, dann können Alleinerziehende arbeiten

Gruß :
      Born  :coffee:

Rotti

Zitat von: Born am 20. August 2026, 19:58:29Dann sollten erstmal mehr Betreuungsplätze für den Ganztag geschaffen werden, dann können Alleinerziehende arbeiten
Merz setzt auf die Oma als Betreuung.  :grins:
"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"
Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Eichhörnchen

Zitat von: Rotti am 20. August 2026, 20:02:18Merz setzt auf die Oma als Betreuung.  :grins:

Ne. Oma soll ja auch (gewerblich) weiter arbeiten !
Stichwort "Aktivrente" !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

peter_m

Zitat von: Born am 20. August 2026, 19:58:29Dann sollten erstmal mehr Betreuungsplätze für den Ganztag geschaffen werden, dann können Alleinerziehende arbeiten

Gruß :
      Born  :coffee:

Es geht hier um den Unterhaltsvorschuss für 16- und 17-jährige.
Da brauchen die Mütter keine Betreuungsplätze mehr für ihre Kinder, um ihre Stunden zu erhöhen.

Dwight Manfredi

Dann gibt es noch den Kinderhort. Dort werden die Schüler der 1. bis zur 4. Klasse betreut. Also auch überhaupt kein Grund dafür warum Frauen Ausreden suchen um nicht arbeiten zu müssen.

Rotti

nun mein Nachbar kann auch nicht arbeiten weil er seinen Sohn nicht alleine lassen kann jetzt hat er das Auto sogar auf ihm zugelassen das er nicht wieder einen weit entfernten Arbeitsplatz zugewiesen bekommt.
"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"
Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Eichhörnchen

Ja und als nächstes wollen sie sog. "Kinderrechte" extra ins Grundgesetz schreiben.
Und wo Rechte sind, lauern ja dann auch gerne oft Pflichten !
DAMIT machen sie Kinder dann zu quasi bereits voll rechtsfähige (und damit weitestgehend eigenverantwortliche !) Menschen...
Und solch eigenverantwortlichen Menschen steht dann (auch) gar keine Betreuung (mehr) zu...
Oh mein Aluhuuut, der glüüüht schon wieder...
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Schnuffel01

Zitat von: Rotti am 21. August 2026, 16:11:14nun mein Nachbar kann auch nicht arbeiten weil er seinen Sohn nicht alleine lassen kann

Damit hat er gar nicht mal so unrecht.  :yes:


1. Was besagt die gesetzliche Aufsichtspflicht von Eltern?

Die elterliche Aufsichtspflicht ist in § 1631 Abs. 1 BGB klar definiert: Eltern haben das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Diese Aufsichtspflicht ist nicht nur eine moralische Verantwortung, sondern eine rechtliche Verpflichtung, die bis zur Volljährigkeit des Kindes mit 18 Jahren besteht.

https://www.rechtsanwalt-bongard.de/rechtstipps/aufsichtspflicht-darf-man-kinder-und-jugendliche-alleine-zu-hause-lassen


"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Kopfbahnhof

Zitat von: Schnuffel01 am 21. August 2026, 20:44:40Was besagt die gesetzliche Aufsichtspflicht von Eltern?

Eben, kannte ich auch, und das Jugendamt hat dafür gesorgt, dass ich den Job bei der Bahn losgeworden bin.
Da war einfach kein Platz mehr für alleinerziehende Väter im Schichtdienst.
Ausweichjobs, wie damals in der DDR, gab es da schon lange keine mehr.

Merz, komm mal klar in deiner Birne!