Frage zu Grundsicherung

Begonnen von Coktail, 19. Juli 2026, 05:27:02

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Coktail

Hallo Liebe Forum Mitglieder,

ich möchte euch um Rat bitten. Ich wohnte seit über 13 Jahren in einer Studenten WG.
Bin damals aus Wohnungsnot in diese WG eingezogen. Seit 2017 bin ich berentet worden und bekomme eine EU Rente + Grundsicherung. Meine Miete wird vom Sozialamt übernommen.

Nun zu meinem Problem: Seit langem habe ich Probleme mit meinem Mitbewohner und vor 2 Tagen hatten wir einen heftigen Streit. Ich bin gestern von der WG ausgezogen weil ich das nicht mehr aushalte. Schlafe zur Zeit bei einem Freund bis ich was neues gefunden habe.

Meine Frage ist was muss ich Jetz tuen? Ich hatte vor, dem Sachbearbeiter beim Sozialamt mitzuteilen das ich aus der WG ausgezogen bin und das Sie bitte keine Miete mehr Überweisen sollen? Richtig? Was muss ich noch tuen?
Mich von der Adresse abmelden? Ich gehe davon aus das mein ehemaliger Mitbewohner meinen Namen vom Postkasten entfernt hat. Das heißt ich auch Postalisch nicht mehr erreichbar.

Freue mich über jeden Rat.

Vielen Dank im voraus
mit freundlichen Grüßen
Coktail

Ottokar

Einfach von Heute auf Morgen ausziehen und damit ist der Vertrag beendet, geht in Deutschland nicht. Du hast einen Mietvertrag und der sieht Kündigungsfristen vor, die du einhalten musst. Sofern im Mietvertrag keine kürzere Frist vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten (§ 573c Abs. 1 S. 1 BGB). Ausnahme: Das untervermietete Zimmer ist (überwiegend) durch den Vermieter möbliert (d.h. Bett, Schrank usw gehören dem Vermieter), dann gilt eine Kündigungsfrist vom 15. zum Monatsende (§ 573c Abs. 3 BGB).
Wenn es sich um einen Untermietvertrag handelt kannst du unter Einhaltung dieser Frist kündigen.
Alternativ kannst du mit dem Hauptmieter auch einen Mietaufhebungsvertrag zu einem beliebigen Datum schließen, dabei gelten die og. Fristen nicht.

Hast du den Mietvertrag zusammen mit dem zweiten WG-Bewohner als Hauptmieter abgeschlossen, kann der Mietvertrag nur von allen Hauptmietern gemeinsam gekündigt werden, wobei die Zustimmung zu dieser Kündigung einklagbar ist. Alternativ kann der Vermieter sich bereit erklären, dich aus dem gemeinsamen Mietvertrag zu entlassen (Mietaufhebungsvertrag, Umschreibung des Mietvertrages auf den verbleibenden Hauptmieter).

Bevor du irgendwas dem Sozialamt mitteilst, solltest du also klären, mit welcher Frist der Mietvertrag gekündigt werden kann und diesen nachweislich schriftlich kündigen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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