Weiterbewilligungsantrag

Begonnen von Andre, 21. Juli 2026, 14:23:02

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Andre

Danke Kopfbahnhof.

Würden die mir die 525 Euro auf einmal Abziehen könnte ich keine Miete Zahlen und das wäre ein Grund für meine Vermieterin mich per Räumungsklage rauszuwerfen.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
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Andre

Soll ich in dem Brief an das jc noch fragen was genau der Grund für den Abzug der 525 Euro ist?
Weil überbezahlung für den einen Monat mir als Begründung nicht reicht. Als Begründung steht da kdu Miete Eigentum was für mich keinen Sinn ergibt.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
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Andre

Ich habe mein Schreiben an das JC noch mal Korigiert und würde mich darüber Freuen, wenn ihr es lest und mir sagt, ob es so koreggt ist.

Ich habe nämlich gelesen, das man exakt gegen die Aufrechnung Wiederspruch einlegen soll.

Sehr Geehrte Frau xxx,

Dem bescheid vom 07.09.2026 Wiederspreche ich, da diese Aufrechnung von ihrer Seite Unberechtigt ist.
Mit der Inkasso des JC Habe ich bereits eine Ratenzahlung von 5 Euro im Monat ausgemacht und bereits gezahlt unter dem Zeichen XXXXXXXXXXXXX sehen sie auf den Kontoauszügen, die ich ihnen zugeschickt habe, das das ein nachweis ist, das ich das Ganze in raten Abbezahle.

Bei der Inkasso, mit der Ich mich Telefonisch in Verbindung gesetzt habe, am 10.09.2026, sagte man mir, das sie das in meiner Akte sehen können, das ich eine Ratenzahlung vereinbart habe und sie bereits am Abbezahlen bin.
Da ich eine Freiwillige Ratenzahlung mit der Inkasso vom Jobcenter ausgemacht habe, haben sie nicht das Recht, eine Zusätzliche Auffrechnung zu erstellen und mir Monatlich Extra Leistungen zu Kürzen.

Da ja schon eine Klage gegen sie Besteht, beim Sozialgericht haben sie nicht das Gesetzliche Recht, eine Zusätzliche Aufforechnung zu erstellen, da das ganze noch nicht Entschieden ist.

Meinem Anwalt habe ich bereits ihr Schreiben zugeschickt, das gegen sie vor dem Sozialgericht verwendet wird.
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Fettnäpfchen

Andre

Zitat von: Andre am 11. September 2026, 13:53:30Ich habe mein Schreiben an das JC noch mal Korigiert und würde mich darüber Freuen, wenn ihr es lest und mir sagt, ob es so koreggt ist
Glaubst du dein RA ist begeistert wenn du ihm da die Arbeit abnimmst oder sogar schwerer machst.

Generell solltest du alles deinem RA vorlegen was du so meinst und nicht dem JC und selbst diese Ideen (Bevormundung denkt sich da ein RA) ist nicht bei jedem RA gern gesehen. Weiß der überhaupt schon Bescheid?

MfG FN
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Andre

#34
Ich Habe ihm gestern geschrieben, das ich das dem JC So Schreibe er hat nichts dagegen gesagt,(Geschrieben).
Auserdem scheint sich das ganze in die Länge zu Ziehen, bis eine Verhandlung vor dem SG Stattfindet, und ich kann es mir nicht mehr Leisten, 60 Euro weniger im Monat zu haben, ich muss daher das JC Anschreiben und das klar stellen, das ich bereits die Ratenzahlung Vereinbart habe und bereits Zahle, und ich muss gegen die Aufrechnung Wiederspruch einlegen.

Von meinem Anwalt zu verlangen das er das regelt wäre zuviel weil er schon das ganze ohne Berechtigungsschein und Bezahlung macht heist also er Klagt gegen das JC.
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Andre

Mein Vorheriger Brief ist vieleicht zu Agressiv deshalb habe ich ihn Korigiert.

Sehr Geehrte Frau xxx,

Dem bescheid vom 07.09.2026 Wiederspreche ich, da diese Aufrechnung von ihrer Seite Unberechtigt ist.
Mit dem Inkasso-Service des Jobcenters Habe ich bereits eine Ratenzahlung von 5 Euro im Monat ausgemacht und bereits gezahlt unter
dem Zeichen xxxxxx sehen sie auf den Kontoauszügen, die ich ihnen zugeschickt habe, das das ein Nachweis ist, das ich das Ganze in Raten Abbezahle.

Bei der Inkasso, mit der Ich mich Telefonisch in Verbindung gesetzt habe, am 10.09.2026, sagte man mir, das sie das in meiner Akte sehen können, das ich
eine Ratenzahlung vereinbart habe und sie bereits am Abbezahlen bin.
Da ich eine Freiwillige Ratenzahlung mit der Inkasso vom Jobcenter ausgemacht habe, haben sie nicht das Recht, eine Zusätzliche Aufrechnung zu erstellen
und mir Monatlich Extra Leistungen zu Kürzen.

Und Noch einmal Hiermit Wiederspreche ich gegen die Aufrechnung vom 07.09.2026 und lehne sie ab, da
ich Bereits die 525 Euro in Raten Abbezahle und Bitte sie einmal in meiner Akte nachzusehen und/oder einfach
bei der Inkasso Anzurufen und ihnen das bestätigen zu Lassen.

MFG: Andre 11.09.2026
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Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 11. September 2026, 07:00:08Soll ich in dem Brief an das jc noch fragen was genau der Grund für den Abzug der 525 Euro ist?

Wenn das beim Anwalt und vor Gericht ist, sollte man doch wissen, um was genau es da geht?

Zitat von: Andre am 11. September 2026, 13:53:30Ich habe nämlich gelesen, das man exakt gegen die Aufrechnung Wiederspruch einlegen soll.

Ja, gegen eben diesen Bescheid (Antwort 24), auch um keine Frist zu verpassen.

Andre

Ok danke also schicke ich den Brief wie oben eingestellt schon morgen per fax und post an da jc.
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Kopfbahnhof

Zusätzlich würde ich dennoch beim JC nachfragen wegen der doppelten Anrechnung.

Vermutlich ist da etwas schiefgelaufen, im JC.

Abgesehen davon, dass es gar keine geben dürfte, wenn der Fall beim SG anhängig ist.

Andre

Wie ja schon hier geschrieben wurde wurde wohl nicht in die Akte geschaut um zu überprüfen ob die ratenzahlung in der akte schon steht.

Ich kann dazu Schreiben: Bitte erklären sie mir AUsführlich wieso ich doppelt zahlen soll in raten und durch den Aufrechnung?
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
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