Frage zur Grundsicherung im Alter und Betriebsrente

Begonnen von MaSchuff, 23. Juli 2026, 15:16:06

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MaSchuff, peter_m, Penny und 12 Gäste betrachten dieses Thema.

MaSchuff

Hallo,

so ganz paßt mein Fall nicht auf die hier gelesenen Beispiele, deshalb eröffne ich was Neues:

Ich, lange Zeit Erwerbsminderungsrentner, bin nun in Vollrente, bekomme eine kleine Rente und ergänzende Grundsicherung im Alter.

Seit Februar d.J. sollte ich auch 102,60 Euro aus der Bayer-Pensionskasse bekommen, deren Auszahlung sich aber durch postalische Probleme (Mitteilung der Bankverbindung über den Postweg hat nicht so schnell geklappt)auf Anfang Juni verzögert hat. Anfang Juni hat man mir dann direkt drei Raten in Höhe von 307,80 Euro überwiesen. Dies und den Sachverhalt habe ich natürlich dem Sozialamt gemeldet.
Mit Bitte um Anrechnung.

Wird das nun als Einkommen gewertet?

Das Sozialamt schickte nun eine Bitte um Stellungnahme, die ich heute wie folgt beantwortet habe:

Ich habe erneut den Sachverhalt geschildert, mit der Aussage, daß das, was mitzuteilen sei, der Geldeingang sei, d.h. das Geld ist erstmalig im Juni auf mein Konto gegangen, und das wurde sofort von mir gemeldet.
Dazu: Es gibt einen Freibetrag für Pensionskassen laut SGB 12, Paragraph 82, Absatz 4,5, über ca 100 Euro, eigentlich darf mir das Amt gar nichts abziehen.
Bitte um Neuberechnung.

Ist das so ok?

Eigentlich darf nur das, was über der 100-Euro-Grenze des Freibetrages liegt, angerechnet werden, das sind monatlich 2,60 Euro.

mit freundlichen Grüßen MaSchuff




Dwight Manfredi

Da du eine Betriebsrente aus einer Pensionskasse beziehen, steht dir der Freibetrag nach § 82 Abs. 4 und 5 SGB XII rechtlich zu. Das Sozialamt darf diesen Betrag nicht einfach voll als Einkommen anrechnen.

Für eine freiwillige Altersvorsorge (wie die Bayer-Pensionskasse) erhältst du bei der Grundsicherung einen Freibetrag. Der beträgt pauschal 100 Euro monatlich zuzüglich 30 Prozent des darüber liegenden Betrags.

Bei einer Monatsrente von 102,60 Euro bleiben 100 Euro komplett anrechnungsfrei. Von den restlichen 2,60 Euro sind 30 Prozent (0,78 Euro) ebenfalls anrechnungsfrei. Das Sozialamt darf dir monatlich nur 1,82 Euro von der Grundsicherung abziehen.

Das Geld ist dir im Juni zugeflossen. Es gilt ab Juni als Einkommen. Für die Monate Februar bis Mai darf das Amt die Grundsicherung nicht im Nachhinein kürzen, da dir das Geld in diesen Monaten real nicht zur Verfügung stand.
Da es sich um eine Nachzahlung für mehrere Monate handelt, darf das Amt die 307,80 Euro als einmalige Einnahme auf einen angemessenen Zeitraum (meist bis zu 6 Monate) aufteilen.
Bei dieser Aufteilung muss das Amt für jeden angerechneten Monat den Freibetrag von ca. 100,78 Euro berücksichtigen. Am Ende bleibt der Abzug also minimal (ca. 1,82 Euro pro Monat).

MaSchuff

Vielen Dank!

Also die 307 Euro muß ich, auf 6 Monate aufgeteilt, zurück zahlen?

Unabhängig davon daß die regelmäßige monatliche Zahlung von 102,60 kaum Berücksichtigung findet, wegen der 100 Euro Freibetrag?

Sheherazade

Zitat von: MaSchuff am 23. Juli 2026, 17:29:47Also die 307 Euro muß ich, auf 6 Monate aufgeteilt, zurück zahlen?

Nein, lies den letzten Satz noch mal.

Zitat von: Dwight Manfredi am 23. Juli 2026, 15:43:04Bei dieser Aufteilung muss das Amt für jeden angerechneten Monat den Freibetrag von ca. 100,78 Euro berücksichtigen. Am Ende bleibt der Abzug also minimal (ca. 1,82 Euro pro Monat).
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

MaSchuff

Zitat von: Dwight Manfredi am 23. Juli 2026, 15:43:04Das Geld ist dir im Juni zugeflossen. Es gilt ab Juni als Einkommen. Für die Monate Februar bis Mai darf das Amt die Grundsicherung nicht im Nachhinein kürzen, da dir das Geld in diesen Monaten real nicht zur Verfügung stand.
Da es sich um eine Nachzahlung für mehrere Monate handelt, darf das Amt die 307,80 Euro als einmalige Einnahme auf einen angemessenen Zeitraum (meist bis zu 6 Monate) aufteilen.
Bei dieser Aufteilung muss das Amt für jeden angerechneten Monat den Freibetrag von ca. 100,78 Euro berücksichtigen. Am Ende bleibt der Abzug also minimal (ca. 1,82 Euro pro Monat).

als einmalige Einnahme auf 6 Monate aufgeteilt macht das ca 50 Euro Abzug.
So verstehe ich das und nicht anders.

Die weiter laufende monatliche Zahlung bleibt davon natürlich unberührt.


MaSchuff

Also ich verstehe immer noch nicht den Unterschied zwischen einem Einkommen, hier bei mir eine Einmal-Nachzahlung in Höhe von 307 Euro, Anfang Juni, und der regelmäßigen, monatlichen Zahlung der Pensionskasse in Höhe von 102,60.

Wieso muß das eine zurück gezahlt werden und das andere wird nicht angerechnet?

Könnte mir das bitte mal jemand erklären? Danke.


Dwight Manfredi

Der entscheidende Unterschied liegt nicht darin, dass das eine angerechnet wird und das andere nicht. Beide Zahlungen gelten rechtlich als Einkommen. Der Unterschied liegt allein darin, wie das Amt den Freibetrag auf die jeweilige Summe anwenden muss.

Bei der laufenden Zahlung (102,60 Euro) kommt das Geld jeden Monat neu. Das Amt zieht den monatlichen Freibetrag von 100 Euro ab. Es bleiben 2,60 Euro übrig. Davon sind nochmals 30 % frei (0,78 Euro). Das Amt darf also jeden Monat nur 1,82 Euro von deiner Grundsicherung abziehen.

Bei der Nachzahlung (307,80 Euro) ist dieses Geld die Summe aus drei Monaten, fließt dir aber auf einen Schlag in einem einzigen Monat (Anfang Juni) zu. Für das Amt steht im Juni erst einmal eine Gesamteinnahme von 307,80 Euro auf dem Papier.

Fettnäpfchen

MaSchuff

Zitat von: MaSchuff am 23. Juli 2026, 15:16:06Ich habe erneut den Sachverhalt geschildert, mit der Aussage, daß das, was mitzuteilen sei, der Geldeingang sei, d.h. das Geld ist erstmalig im Juni auf mein Konto gegangen, und das wurde sofort von mir gemeldet.
Dazu: Es gibt einen Freibetrag für Pensionskassen laut SGB 12, Paragraph 82, Absatz 4,5, über ca 100 Euro, eigentlich darf mir das Amt gar nichts abziehen.
Bitte um Neuberechnung.

Ist das so ok?
Warte einfach ab ob das Sozialamt zu viel berechnet (Jetzt kannst du eh nichts mehr ändern.)und wenn ja dann musst du eh in Widerspruch gehen.
Dazu kannst du dich ja hier melden wenn du willst.

MfG FN
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MaSchuff

Ich kann nichts dafür daß die Versorgungsausgleichkasse erst im Juni gezahlt hat.

Die wollen mir ja sogar 4 Beiträge abziehen, dies wird aber nicht laufen da ich den Geldeingang nachweislich Anfang Juni gemeldet habe.

Wenn ich in Widerspruch gehe muß ich genau die Begründung dafür haben. Dazu muß ich dieses seltsame Verhalten aber erst einmal selber verstehen.

Sheherazade

Zitat von: MaSchuff am 24. Juli 2026, 15:36:15Wenn ich in Widerspruch gehe muß ich genau die Begründung dafür haben.

Vor einem Widerspruch muss erstmal ein Bescheid ergehen. Den sollst du abwarten, damit man sieht ob überhaupt falsch gerechnet wurde vom Sozialamt. Wenn der Bescheid bei dir eingegangen ist, stell ihn hier anonymisiert ein, dann kann man dir weiterhelfen, ggf. auch mit einem Widerspruch.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

MaSchuff

Ich weiß nicht, warum die überhaupt so eine Schau machen beim Amt. Ich vermute daß ist die neue junge Sachbearbeiterin. Mit der davor hatte ich nie solche Probleme.
Die junge Tusse will jetzt daraus einen "Verwaltungsakt" machen - was für ein Unsinn.

Die Miete hat sie im letzten Bescheid schon zu niedrig angesetzt und die Rente zu hoch berechnet.  Im Juli-Bescheid sind also schon Fehler drin. Ich habe aber darauf hingewiesen. Nur, wer blickt da noch durch, ich nicht.

vielen Dank für Eure Hilfe.

PetraL

Zitat von: MaSchuff am 24. Juli 2026, 22:00:09Im Juli-Bescheid sind also schon Fehler drin. Ich habe aber darauf hingewiesen. Nur, wer blickt da noch durch, ich nicht.
Ich vermute ganz stark, dass nur das "darauf hinweisen" nichts bewirkt - du musst form- und fristgerecht Widerspruch einlegen.

Rotti

Zitat von: MaSchuff am 24. Juli 2026, 22:00:09Im Juli-Bescheid sind also schon Fehler drin. Ich habe aber darauf hingewiesen.
Das war bei meinen letzten Bescheiden auch immer der fall das hatte ich aber immer über eine eMail gemeldet und wurde auch umgehend vor meiner Widerspruchsfrist geändert aber da es bei dir Komplizierter ist, wird ein Widerspruch wohl unumgänglich.
Geld regiert die Welt

Niemand will mehr Verteidiger sein. Das geht nicht!
Von Lothar Matthäus

MaSchuff

Ich empfinde das auch als kompliziert.
Meine Rente wird rückwirkend gezahlt. Für die Juli-Grundsicherung wurde mir aber bereits die Rentenerhöhung angerechnet.
Der entsprechende Rentenbescheid kam vor drei Tagen. Ich wußte nichts von der Erhöhung, die beim Amt aber.

Trotzdem muß ich immer noch alle Bescheide in Kopie vorlegen.

Ich habe oft Probleme weil die Schreiben mit der Post sehr spät ankommen. Das gilt auch für die letzte Mieterhöhung, die ist bei mir gar nicht angekommen. Drauf aufmerksam gemacht wurde ich erst durch einen Telefonanruf des Vermieters.
Das Formular dazu, welches mir dann neu zugeschickt wurde, muß ich auch noch kopieren und einreichen.

Dazu kommt daß ich weder Drucker noch scanner habe und es hier nur 2 copyshops gibt, davon druckt nur einer vom Stick. Beim Amt die drucken nicht vom Stick. Ich brauche aber Papier-Kopien vom Bescheid, und die sind oft schwer zu bekommen hier im Ort.  Das sind alles Dinge, die dazu führen, daß ich monatelang mit dem jährlichen neuen Bewilligungsbescheid beschäftigt bin. Die Kontoauszüge gehen ja per mail als Anhang, weil pdf-Datei, aber ganz wohl fühle ich mich dabei auch nicht.

Sheherazade

Zitat von: MaSchuff am Heute um 14:33:40Ich wußte nichts von der Erhöhung, die beim Amt aber.

Die gesetzlichen Renten werden in Deutschland traditionell zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst, der geänderte Rentenbescheid kommt dementsprechend immer (erst) im Juli. Die Erhöhung um 4,24% in diesem Jahr steht seit dem 29. April 2026 fest und ging seitdem durch die Medien.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub