Ausbildung meines Sohnes

Begonnen von Blacksun666, 24. Juli 2026, 20:44:19

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hko

Habt ihr nicht auch eine Arbeitgeberbescheinigung abgeben müssen, in der der Arbeitgeber angibt, ob das Gehalt immer im Folgemonat gezahlt wird?

Habt ihr endlich die Bescheide vom JC und Sozialamt erhalten?

Gruß hko

Blacksun666

Wir haben den Vertrag unseres Sohnes abgegeben. Dort steht auch, Geldeingang am letzten Werktag. Einen neuen Bescheid haben die uns leider nicht zugeschickt, trotz Anfrage und Auskunft über falsche Adresse.

hko

Im Vertrag steht "Geldeingang am letzten Werktag des Monats"

Das bedeutet: Das JC weiß bereits, wann das Geld kommt. 
Es gibt keinen Grund, irgendetwas ,,prüfen" zu müssen :wand:

Deine Tochter hat nichts mit dem JC zu tun, für sie ist bis zum 15.Lebensjahr das Sozialamt zuständig.

Damit ist das Einkommen deines Sohnes und der Zeitpunkt der Zahlung völlig irrelevant.

Keine Bescheide bzw. an eine falsche Adresse: das muss schnellstens geregelt werden. Wie lange geht das denn schon so?

Gruß hko

Blacksun666

Laut dem JC liegt das Problem an der Zuständigkeit der Auszahlung. Entweder meine Tochter bekommt noch einmal Bürgergeld ( Wenn das Gehalt meines Sohnes im September erst kommt ) oder sie bekommt Grundsicherung ( wenn das Gehalt, wie im Vertrag beschrieben, Ende August kommt ). Es fühlt sich also derzeit keiner Zuständig und darum kam überhaupt kein Geld, auch keine Miete, für meine Tochter.
Wenn es mit dem JC einmal läuft, gibt es auch keine Probleme. Sobald sich aber etwas größeres ändert, gibt es Probleme über Probleme.
Das mit dem Bescheid ist jetzt das erste Mal. Wurde wohl an die alte Adresse geschickt obwohl wir da schon raus waren. Komisch ist auch, das der Nachsendeantrag nicht gegriffen hat. Ein neuer Bescheid kommt dann wohl erst, wenn ich das Zahlungsdatum meines Sohnes eingereicht habe. Dann kommt auch eine Nachzahlung für meine Tochter.

hko

Für deine Tochter ist alleine das Sozialamt zuständig :wand:
Wenn sich jetzt das JC da reinmischt ist das schon direkt kriminell :teuflisch:

Gruß hko