Das Sozialamt geht jetzt an die Vermieter und will Daten

Begonnen von selbiger, 28. Juli 2026, 17:10:36

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selbiger

Seit dem 1. Juli 2026 können Sozialämter Vermieter und andere Unterkunftsgeber unmittelbar zur Auskunft auffordern. Die Behörden müssen sich nicht mehr ausschließlich an die Person wenden, die Sozialhilfe beantragt oder erhält.

https://www.gegen-hartz.de/news/sozialhilfe-das-sozialamt-geht-jetzt-an-die-vermieter-und-will-daten
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Rotti

ZitatLeistungsbezug kann gegenüber dem Vermieter bekannt werden

Der unmittelbare Kontakt hat eine datenschutzrechtlich empfindliche Folge: Ein Vermieter kann dadurch erfahren, dass sein Mieter Sozialhilfe beantragt, erhält oder erhalten hat. Zuvor konnten Leistungsberechtigte dies häufiger vermeiden, indem sie die benötigten Unterlagen selbst vorlegten.

Der Gesetzgeber hat diese Folge gesehen, hält die Datenerhebung bei erforderlichen Ermittlungen aber aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage für zulässig. Sozialämter müssen ihre Anfragen trotzdem auf die Informationen begrenzen, die für den konkreten Fall benötigt werden.
Das sollte ja klar sein wer nicht mitspielt muss sich beim Vermieter outen lassen.
Geld regiert die Welt

Niemand will mehr Verteidiger sein. Das geht nicht!
Von Lothar Matthäus

Bundspecht

Mhhh , und was ist da mit dem Datenschutz ?????
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !