GdH soll stark eingeschränkt werden was kann ich tun

Begonnen von PathOfHekate, Heute um 13:19:53

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PathOfHekate

Guten Tag, ich wolle mal was fragen.
Ich habe Autismus, ADHS , Borderline sowie depressive Phasen und Bindungstörunguen diagnostiziert.
Ich bin jetzt 21 und seitdem ich 18 bin will das Amt mir den Ausweis von 80gdb mit Merkzeichen g b h auf 50gdb runtersetzen.
Dabei bin alleine nicht lebensfähig und leben in einer Wohngruppe, habe täglich dissoziative Krampfanfälle etc.

Ihre Begründung war das ich mein Fachabi geschafft habe dabei haben sie alle diagnosen und artztberichte der letzen 14 Jahre vorliegen.
Wie kann man sich dagegen wehren?

Sheherazade

Wie alt sind die letzten Arzt- und Therapieberichte? Gibt es aktuelle Berichte/Stellungnahmen deiner Betreuung? Du lebst doch in einer betreuten WG, oder nicht?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

PathOfHekate

Die aktuelltesn sachen sind von letzem Jahr aus der klinik und ansonsten noch Berichte von meinem Psychater. Die aus der Wohngruppe weigern sich was zu schreiben

Sheherazade

Zitat von: PathOfHekate am Heute um 13:33:30Die aus der Wohngruppe weigern sich was zu schreiben

Handelt es sich denn um betreutes Wohnen? Gibt es dokumnetierte regelmäßige Hilfeplangespräche?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

PathOfHekate

Zitat von: Sheherazade am Heute um 13:39:34
Zitat von: PathOfHekate am Heute um 13:33:30Die aus der Wohngruppe weigern sich was zu schreiben

Handelt es sich denn um betreutes Wohnen? Gibt es dokumnetierte regelmäßige Hilfeplangespräche?

Betreutes Wohnen ja, gespräche gab es no ch nicht wohne aber auch erst seit dem 21.06.26 hier.

Dwight Manfredi

Um von 80gdb mit Merkzeichen g b h auf 50gdb runtersetzen musst du erst ein Anhörungsschreiben (,,Absichtserklärung") erhalten. Darin teilt das Amt dir mit, dass es beabsichtigt, den GdB zu senken, und gibt dir meist 2 bis 4 Wochen Zeit zur Stellungnahme. Hast du sowas schon bekommen?

PathOfHekate

Zitat von: Dwight Manfredi am Heute um 14:10:20Um von 80gdb mit Merkzeichen g b h auf 50gdb runtersetzen musst du erst ein Anhörungsschreiben (,,Absichtserklärung") erhalten. Darin teilt das Amt dir mit, dass es beabsichtigt, den GdB zu senken, und gibt dir meist 2 bis 4 Wochen Zeit zur Stellungnahme. Hast du sowas schon bekommen?

Ja vor 3 Jahren seitdem sind wir Ja im Widerspruch und jedes mal wird mein Jetziger Ausweis für 6 Monate verlängert aber nie eine Endgültige Entscheidung getroffen 

Sheherazade

Eine endgültige Entscheidung wird es ohnehin nicht geben, aber zumindest eine etwas längere Befristung bis zur nächsten Überprüfung als nur 6 Monate. Hast du einen Pflegegrad?

Nach welchem Paragraphen ist dir die Wohngruppe genehmigt worden?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

PathOfHekate

Zitat von: Sheherazade am Heute um 16:19:06Eine endgültige Entscheidung wird es ohnehin nicht geben, aber zumindest eine etwas längere Befristung bis zur nächsten Überprüfung als nur 6 Monate. Hast du einen Pflegegrad?

Nach welchem Paragraphen ist dir die Wohngruppe genehmigt worden?

Pflegegrad 2, ich wüsste nicht nach welchen Paragraphen die Wohngruppe zugeteilt ist, nur Fachleistungstunden werden vo  LWL übernommne

Dwight Manfredi

Da du 21 Jahre alt bist, kommen rechtlich zwei Kernparagraphen in Betracht, je nachdem, wann du eingezogen bist und wie dein individueller Hilfebedarf eingestuft wurde.

Eingliederungshilfe wegen seelischer Behinderung (§ 99 oder § 113 SGB IX)
Dies ist für Erwachsene die häufigste Grundlage bei Autismus und psychischen Erkrankungen. Seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird diese Hilfe zur selbstbestimmten Lebensführung in Wohngruppen über das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) geregelt.

oder

Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
Falls du bereits vor dem 18. Geburtstag in der Wohngruppe gelebt hast, läuft die Maßnahme oft über das Jugendamt als Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII i.V.m. § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform).