"Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker

Begonnen von PetraL, 31. Juli 2026, 15:27:11

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Rotti

Zitat von: PetraL am 13. August 2026, 17:45:47Ganz herzlichen Dank. Darfst mich gerne empfehlen  :zwinker:  Was mir nämlich fehlt sind Verkäufe ...
Du hast einfach zu wenig Bewertungen das ist glaube nicht so gut man findet dich vielleicht nicht im Web so leicht? deine Arbeiten sind doch sehr gut.
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Von Lothar Matthäus

Sheherazade

Zitat von: PetraL am 13. August 2026, 17:45:47Ich investieren keinen Gewinn, den ich zur Zeit auch ohne Investitionen nicht hätte, sondern mein Bürger-/Grundsicherungsgeld. Es kostet den Staat definitiv keinen Cent mehr, ob ich nichts tue oder ob ich versuche, mir ein Geschäft aufzubauen!
Ich tue nichts => Einkommen = 0,
Ich mache noch keinen Gewinn => Einkommen = 0 - Aber die Chance, dass es auf absehbare Zeit Gewinn gibt. Gerne auch so hoch, dass es anrechenbares Einkommen gibt.

Das Jobcenter sichert nur den persönlichen Lebensunterhalt, jedoch nicht die Existenz deines Betriebes.
Investitionen eines Betriebes sind aus dem Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) eines Betriebs zu bestreiten. Dafür hat man im Bürgergeldbezug den Freibetrag aus dem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit von bis zu 300€ im Monat zur Verfügung.

Zitat§ 3 Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft
(1) Bei der Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft ist von den Betriebseinnahmen auszugehen. Betriebseinnahmen sind alle aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft erzielten Einnahmen, die im Bewilligungszeitraum nach § 41 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch tatsächlich zufließen. Wird eine Erwerbstätigkeit nach Satz 1 nur während eines Teils des Bewilligungszeitraums ausgeübt, ist das Einkommen nur für diesen Zeitraum zu berechnen.
(1a) (weggefallen)
(2) Zur Berechnung des Einkommens sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben mit Ausnahme der nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzenden Beträge ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen.
(3) Tatsächliche Ausgaben sollen nicht abgesetzt werden, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen. Nachgewiesene Einnahmen können bei der Berechnung angemessen erhöht werden, wenn anzunehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe der Einnahmen offensichtlich nicht den tatsächlichen Einnahmen entspricht. Ausgaben können bei der Berechnung nicht abgesetzt werden, soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht. Ausgaben sind ferner nicht abzusetzen, soweit für sie Darlehen oder Zuschüsse nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erbracht oder betriebliche Darlehen aufgenommen worden sind. Dies gilt auch für Ausgaben, soweit zu deren Finanzierung andere Darlehen verwandt werden.
Aus dem Link von @Ottokar zu GrusiGV

Nach deiner oben aufgeführten Rechnung erzielst du Null Einkommen mit der Selbstständigkeit, demnach gibt es auch keinen Freibetrag auf den erwirtschafteten Gewinn, den du zu Investitionszwecken nutzen könntest. Und wovon werden in deiner EKS deine betrieblichen Ausgaben abgezogen?
Solltest du jetzt mit dem Thema Privateinlagen kommen: Das Bürgergeld kann nicht als Privateinlage in ein eigenes Unternehmen behandelt werden, um es steuerlich oder gegenüber dem Jobcenter umzuwidmen. Das Bürgergeld ist eine öffentlich-rechtliche Sozialleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und gehört rechtlich dem Empfänger zur privaten Verwendung, während eine Privateinlage begrifflich aus bereits vorhandenem Privatvermögen in den betrieblichen Bereich fließt. Das Argument zieht also nur, wenn du Vermögen hast.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Hary

Zitat von: Rotti am 14. August 2026, 00:31:35Du hast einfach zu wenig Bewertungen das ist glaube nicht so gut man findet dich vielleicht nicht im Web so leicht? deine Arbeiten sind doch sehr gut.

Aber wenn man mit seiner Selbstständigkeit nur Gewinne macht in einem Bereich der die Bedürftigkeit kaum verringert, dann stellt sich doch tatsächlich die Frage ob das ganze noch im Mittelpunkt stehen sollte oder nicht wenn überhaupt als Liebhaberprojekt fortgeführt werden kann neben einer regulären Beschäftigung.

Betreffend der Frage zur Gewinnerziehlungsabsicht wird früher oder später wohl auch das Finanzamt Fragen stellen. Ein Gewerbe zu führen welches keine Gewinne erzielt ist zumindest verdächtig. Je nach Konstellation wird man da auch schnell als Liebhaberprojekt abgestempelt und spätestens dann wird man dies dem Jobcenter nicht mehr als Gewerbe verkaufen können.

Der Fragesteller muss sich eben einmal objektiv und ernsthaft mit diversen Fragen beschäftigen, wie zum Beispiel er/sie gedenkt Gewinn zu machen, was die eigene Dienstleistung von denen der professionellen Dienstleister unterscheidet und so weiter. Gerade bei ebay und co haben viele diese Illusion man könnte im Wettbewerb als Privatperson und Laie etwas erreichen... Dies ist in nahezu allen Fällen eine Illusion. Egal wie sehr man sich bemüht, man wird nicht bessere Konditionen anbieten können als die Großen, da ein Amazon durchaus zufrieden sein kann 1 Cent pro Verkauf Gewinn zu machen, alleine wegen der Menge. Als Solo Selbstständiger geht das nicht.

Rotti

#18
Zitat von: Hary am 14. August 2026, 11:46:48Aber wenn man mit seiner Selbstständigkeit nur Gewinne macht in einem Bereich der die Bedürftigkeit kaum verringert, dann stellt sich doch tatsächlich die Frage ob das ganze noch im Mittelpunkt stehen sollte oder nicht wenn überhaupt als Liebhaberprojekt fortgeführt werden kann neben einer regulären Beschäftigung.
Zitat von: Rotti am 13. August 2026, 02:09:51mein Steckenpferd ist mehr das Elektronik Basteln
ja sicher das musste ich leider auch feststellen deshalb mache ich mein Hobby
auch nur privat für mich selber solche Anschaffungen wo ich tätigen müsste da fehlt echt das Geld und würde auch nie mehr erwirtschaftet werden in der heutigen Wegwerfgesellschaft so eine Dienstleitung könnte ich nur Ehrenamtlich leisten, wenn gewünscht.
Zitat von: Hary am 14. August 2026, 11:46:48Egal wie sehr man sich bemüht, man wird nicht bessere Konditionen anbieten können als die Großen, da ein Amazon durchaus zufrieden sein kann 1 Cent pro Verkauf Gewinn zu machen, alleine wegen der Menge. Als Solo Selbstständiger geht das nicht.
Genau das wollte die Wirtschaft freie Grenzen eine EU und viel Konkurenz im eigen Land.
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PetraL

Zitat von: Sheherazade am 14. August 2026, 10:47:30Das Bürgergeld kann nicht als Privateinlage in ein eigenes Unternehmen behandelt werden, um es steuerlich oder gegenüber dem Jobcenter umzuwidmen. Das Bürgergeld ist eine öffentlich-rechtliche Sozialleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und gehört rechtlich dem Empfänger zur privaten Verwendung,
Da mein Bürger-/Grundsicherungsgeld mir gehört und von mir verwendet werden darf, wie ich persönlich es für richtig halte, darf ich es auch in den Aufbau eines Geschäfts investieren - es gibt kein Gesetz, das dies verbieten würde. Zumindest nicht nach meinem Kenntnisstand - ihr dürft mich da aber gerne berichtigen.

Und eine Zuführung von privaten Vermögenswerten (und dazu gehört auch Geld vom privaten Girokonto) in das eigene Geschäft nennt sich nun einmal "Privateinlage" in der Buchhaltung - was soll da "umgewidmet" werden?

Ob ich 100 Euro im Monat verzocke, für Klamotten oder sonstwas ausgebe, oder in mein Geschäft investiere, geht das Jobcenter schlichtweg gar nichts an, wenn ich mich nicht irre! Zumindest sofern ich dadurch z.B. keine Miet- oder Strom- oder sonstige Schulden herbeiführe, für die evtl. das JC einspringen müsste, und das tue ich nicht ...

Rotti

Zitat von: PetraL am 14. August 2026, 14:39:58Da mein Bürger-/Grundsicherungsgeld mir gehört und von mir verwendet werden darf, wie ich persönlich es für richtig halte,
so ist es.

Was blieb – und was wir daraus lernen können

https://www.diw.de/de/diw_01.c.932525.de/100_jahre_diw/aufstieg_und_fall_der_ich-ag.html
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Sheherazade

Zitat von: PetraL am 14. August 2026, 14:39:58Da mein Bürger-/Grundsicherungsgeld mir gehört und von mir verwendet werden darf, wie ich persönlich es für richtig halte, darf ich es auch in den Aufbau eines Geschäfts investieren - es gibt kein Gesetz, das dies verbieten würde. Zumindest nicht nach meinem Kenntnisstand - ihr dürft mich da aber gerne berichtigen.

Du möchtest es einfach nicht verstehen. Das Bürgergeld ist eine steuerfreie Sozialleistung zur Sicherung des Existenzminimums und hat in deiner Buchhaltung auch als Privateinlage NICHTS zu suchen.

Das Geld dient ausschließlich dem privaten Lebensunterhalt des Berechtigten und seiner Bedarfsgemeinschaft (Zweckbindung). Es ist kein Betriebskapital, eine Umwidmung von privaten Sozialleistungen in betriebliches Vermögen (Privateinlage) ist rechtlich unzulässig und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bzw. den Jobcentern nicht anerkannt. Bei einer Selbstständigkeit im Bürgergeldbezug wird nur der tatsächliche Gewinn (Einnahmen minus notwendige Betriebsausgaben) als Einkommen angerechnet. Zuweisungen aus dem Regelsatz gelten niemals als Betriebseinnahme oder -ausgabe.
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Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Hary

Zitat von: PetraL am 14. August 2026, 14:39:58Da mein Bürger-/Grundsicherungsgeld mir gehört und von mir verwendet werden darf, wie ich persönlich es für richtig halte, darf ich es auch in den Aufbau eines Geschäfts investieren - es gibt kein Gesetz, das dies verbieten würde. Zumindest nicht nach meinem Kenntnisstand - ihr dürft mich da aber gerne berichtigen.

Du hast aber als Bezieher die Pflicht deine Bedürftigkeit zu verringern und wenn du deine Zeit damit vergeudest Geld zu verbrennen statt Geld zu verdienen, dann ist dein Verhalten zumindest zu hinterfragen, sehr wahrscheinlich kommst du deinen Pflichten als Leistungsbezieher aber auch nicht nach in einem Umfang der gefordert werden kann von dir.

Wenn du selbst in einem Aushilfsjob als Reinigunsgkraft oder sonst etwas ohne Qualifikation zum Mindestlohn nach vier Stunden deine Bedürftigkeit mehr verringert hast als einen ganzen Monat Selbstständigkeit, dann kann man das nicht mehr schönreden.