Schonvermögen und Sgb 12

Begonnen von selbiger, 07. August 2026, 13:33:09

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Rotti

#15
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. August 2026, 12:16:21Das wurde ja nur geändert um die Milliardeneinsparungen zu erreichen.
Angeleiert von denen die erst 60 000.- daraus gemacht haben um zu Coronazeiten zu verschleiern wie mit den Opfern von allem was finanziell mit Corona zu tun umgegangen wird.
in erster Linie ging es ja um die vielen selbstständigen die das Bürgergeld brauchten da ein Geschäft nicht möglich und manche sagten auch ich glaube das waren die Grünen im Wohgeld sind auch bis 60.000€ Vermögen erlaubt und der dicke BMW bei der Zulassung egal wenn natürlich jeder da das nutzt und keine Vermögensauskunft braucht ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet ich denke da auch an die vielen Coronatest Zentren von damals.Angst und Unfähigkeit in der Regierung ist für kriminelle ein gutes Abkassieren.

ZitatDie im März 2020 in Kraft getretene Regelung des § 67 SGB II bestimmte jedoch für während der Corona-Pandemie beginnende Bewilligungszeiträume u.a., dass Vermögen für eine Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt wird. Dies soll aber nur gelten, soweit das Vermögen nicht "erheblich" ist. Wann Vermögen erheblich ist, gibt die Regelung nicht vor.
https://www.otto-schmidt.de/news/arbeits-und-sozialrecht/vereinfachte-vermogensprufung-in-der-corona-phase-wann-ist-vermogen-erheblich-2023-08-09.html
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Von Lothar Matthäus

Sp1d3r

Zitat von: selbiger am 08. August 2026, 12:26:51nicht nur,die kuken auch auf ein und ausgang..

Ja, sicher. Eingänge sind aber ausschliesslich EM-Rente, Grusi und Opferrente. Und was ich mit der (angesparten) Opferrente mache, geht das Sozialamt nichts an.

selbiger

Zitat von: Sp1d3r am 08. August 2026, 13:07:20Ja, sicher. Eingänge sind aber ausschliesslich EM-Rente, Grusi und Opferrente. Und was ich mit der (angesparten) Opferrente mache, geht das Sozialamt nichts an.

absolut richtig..naja..stromguthaben kommt bei mir immer noch vor weiterbewilligung..lohnt sich auch durchaus..das hätten die zugerne auch angerechnet..aber zum glück nicht zulässig..aber ich kann es mir vorstellen das die auch noch auf den trichter kommen selbstfinanziertes stromguthaben anzurechnen..mir wurde auch schon gefragt was ich da zahle und was da..ich sage immer das ist alles von der rente finanziert..denen gehts in teilen um die zweckgebundenheit beim rs..und egal was ich zahle..alles von der rente..können die eh nicht nachweisen was vom rs gezahlt und was von der rente gezahlt wurde..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.