Tochter bezieht Krankengeld, welches im Okt ausläuft. Evt. droht Sperre ALG1

Begonnen von Sp1d3r, 09. August 2026, 15:17:30

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Sp1d3r

Hallo zusammen,

meine Tochter (25) ist seit letztem Jahr krankgeschrieben und bezieht derzeit noch Krankengeld, welches am 1.10.2026 ausläuft.
Bevor sie krank wurde, hat sie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gegen ein befristetes eingetauscht (klar, nicht klug) und wurde dort gekündigt, nachdem sie krank wurde.
Sie hatte in der Zwischenzeit schonmal kurz Kontakt mit dem Arbeitsamt, wo man ihr sagte, dass sie aufgrund des damaligen Arbeitsstellenwechsels mit einer dreimonatigen Sperre rechnen muss.
Fakt ist, dass sie nicht gesund ist. Sie hat mehrere psychische Erkrankungen, teils diagnostiziert, teils Verdachtsdiagnosen, u.a. Borderline. Auch der damalige Jobwechsel von unbefristet zu befristet war eine Kurzschlussreaktion, die möglicherweise auf ihre psychische Erkrankung zurückzuführen ist. Das ist für Dritte (bspsw. Arbeitsamt) natürlich kaum nachvollziehbar.
Laut dem Schreiben der Krankenkasse muss sie sich sofort beim Arbeitsamt melden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Allerdings steht die Sperre im Raum.
Desweiteren hat sie einen Behindertenausweis mit GdB50.

Andererseits möchte sie auch irgendwann wieder arbeiten gehen. Für den sogenannten 1. Arbeitsmarkt ist sie aber bei weitem nicht fit genug. Sie hat auch keinerlei Ausbildungen, da sie mehrere Anläufe damals abgebrochen hat.

Was die therapeutische Betreuung betrifft, sie ist in der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) angebunden, wo sie monatliche Sitzungen/Behandlungen absolviert. Eine direkte Psychotherapie wäre aus mehreren Gründen für sie schwierig.

Meine Fragen:

1) Kann die drohende Sperre dadurch verhindert werden, dass sie weiterhin krankgeschrieben wird, wenn das Krankengeld ausläuft? Kann der Behindertenausweis dabei eine Rolle spielen? Kann der Punkt, dass der Jobwechsel damals aufgrund ihrer psychischen Erkrankung stattfand, die Sperre abwenden?

2) Sie schafft es nicht, alleine zum Arbeitsamt zu gehen und dies alles zu kommunizieren, allerdings bin ich nicht fit genug dafür, da ich selbst eine psychische Erkrankung (PTBS) mit mir herumschleppe. Kann man kurzfristig einen Sozialarbeiter finden, der sie begleitet? Also jemand, der eloquent genug ist (ich bin das auf keinen Fall) und sich auch auskennt und Beistand leisten kann? Wo findet man so eine Person? Beim Sozialpsychiatrischen Dienst?
Meiner Meinung nach sollte sie bereits morgen, Montag, das Arbeitsamt aufsuchen.

3) Kann schlussendlich, wenn alles bezüglich der Sperre geklärt sein sollte, das Arbeitsamt bei der Suche nach einer geeigneten Ausbildung, zugeschnitten auch auf ihre psychische Erkrankung, behilflich sein?

Danke bis hierhin

Sheherazade

Auf welchen Zeitraum war das neue Beschäftigungsverhältnis befristet? Grundsätzlich dürfte es keine Sperre geben, wenn die Befristung nicht zu kurz ist.

Ansonsten einfach weiter krankschreiben lassen und ALGI auf Nahtlosigkeit beantragen wegen Auslaufen des Krankengeldes.

Warum eine neue Ausbildung, hat sie noch keine?

Wegen der Begleitung bin ich überfragt, eine Privatperson des Vertrauens ist bestimmt besser geeignet als ein Sozialarbeiter, den man erstmal finden muss.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Sp1d3r

Zitat von: Sheherazade am 09. August 2026, 17:13:22Auf welchen Zeitraum war das neue Beschäftigungsverhältnis befristet? Grundsätzlich dürfte es keine Sperre geben, wenn die Befristung nicht zu kurz ist.
Das weiss sie leider nicht mehr. Da sich aber das Arbeitsamt wie schon erwähnt bereits dazu geäußert hat, dass sie mit einer Sperre rechnen muss, gehe ich erstmal davon aus, dass das der Fall ist. Die Frage ist ja, ob die Sperre durch fortlaufende Krankschreibung, durch ihre Diagnosen und durch den GdB abgewendet werden kann.

Zitat von: Sheherazade am 09. August 2026, 17:13:22Ansonsten einfach weiter krankschreiben lassen und ALGI auf Nahtlosigkeit beantragen wegen Auslaufen des Krankengeldes.
Ja, so wird sie es handhaben.

Zitat von: Sheherazade am 09. August 2026, 17:13:22Warum eine neue Ausbildung, hat sie noch keine?
siehe:
Zitat von: Sp1d3r am 09. August 2026, 15:17:30Sie hat auch keinerlei Ausbildungen, da sie mehrere Anläufe damals abgebrochen hat.

Was die Begleitung betrifft, vielleicht werde ich doch mitgehen, wenn sich niemand findet. Der/Diejenige muss ja auch im Bilde sein. Ich bin da aber wirklich nur ein Notbehelf.

Sheherazade

Zitat von: Sp1d3r am 09. August 2026, 17:30:53Das weiss sie leider nicht mehr.

Gab es keinen Arbeitsvertrag?

Zitat von: Sp1d3r am 09. August 2026, 17:30:53Was die Begleitung betrifft, vielleicht werde ich doch mitgehen, wenn sich niemand findet. Der/Diejenige muss ja auch im Bilde sein. Ich bin da aber wirklich nur ein Notbehelf.

Dieser Notbehelf ist immer noch besser als ein völlig uninformierter und desinteressierter fremder Mensch.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Sp1d3r

Zitat von: Sheherazade am 09. August 2026, 18:07:25Gab es keinen Arbeitsvertrag?
Den gab es, aber das hat sie alles nicht mehr. Das war seinerzeit eine sehr schlimme Zeit für sie, sie war in der Psychiatrie, ist von zuhause bei ihrer Mutter ausgezogen, hat alles stehen und liegen lassen. Da ist nix mehr auffindbar und zur Firma gibt es keinen Kontakt mehr.

Zitat von: Sheherazade am 09. August 2026, 18:07:25Dieser Notbehelf ist immer noch besser als ein völlig uninformierter und desinteressierter fremder Mensch.
Da ist was dran. Ich werde mein bestes geben.

Birgit63

Dann muss man mit der Firma Kontakt aufnehmen, die Lage schildern und um eine Ablichtung des Arbeitsvertrages bitten.

Sp1d3r

@Birgit63:
Das werden wir auch tun, wenn das Arbeitsamt sie dazu auffordert. Ich bin zu lange raus (2009 das letzte versicherungspflichtige Arbeitsverhältnis), um die aktuellen Regelungen bezüglich ALG1 Beantragung zu kennen. Meine Tochter sagte mir, dass das Arbeitsamt die entsprechenden Unterlagen selbst anfordert. Ob das wirklich so ist, erfahren wir am Donnerstag.
Wir waren heut dort, sie hat einen Termin bekommen.
Es ist auch so, dass das alles für sie zuviel ist. Der Kontakt mit einer Firma, in der sie gemobbt wurde, ist verständlicherweise nicht unproblematisch.

Fettnäpfchen

Sp1d3r

Zitat von: Sp1d3r am 09. August 2026, 18:48:10Ich werde mein bestes geben.
Wichtig wäre nichts vor Ort zu unterschreiben. Sie hat das Recht auf Prüfung und dafür sollte man sich die Zeit nehmen und wenn das AA auf Unterschrift drängt dann muss man das eben so erklären.
Notizen machen wäre auch von Vorteil genauso wie ein Gesprächsprotokoll von dem Gespräch zu verlangen.

Was auch nicht unerheblich ist wäre die Antwort auf die Frage ob sie voll oder Teilzeit suchend ist.
Wird mit Teilzeit geantwortet gibt es weniger ALG 1.

MfG FN
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